Mitteilungen

Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung

Pressemitteilung

KALTWASSER EMPFÄNGT RICHTER.

Seit Mitte Dezember des vergangenen Jahres ist Rolf Richter (CDU) neuer Bürgermeister der Stadt Bensheim. Der seitherige stellvertretende Regierungspräsident in Darmstadt folgte Thorsten Herrmann (CDU) nach, der nach zwölfjähriger Amtszeit nicht mehr kandidierte. Richter setzte sich im Frühjahr 2014 bereits im ersten Wahlgang gegen zwei Mitbewerber durch.

Jetzt stattete Richter seinem Lautertaler Kollegen Jürgen Kaltwasser (SPD) einen Antrittsbesuch ab. Näher bekannt machen mussten sich die beiden nicht, kennen sie sich doch bereits aus früheren Jahren als Kollegen in der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung. Beide brachten es dort Mitte der Neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts jeweils zum Fraktionsvorsitzenden. Seit dieser Zeit sind sich die beiden auch freundschaftlich verbunden. Keine schlechten Vorzeichen für eine konstruktive und kooperative Zusammenarbeit.

Richter war es wichtig, gleich zu Beginn seiner Amtszeit mit seinen Kollegen der Nachbarkommunen ins Gespräch zu kommen.

Beide Verwaltungschefs wollen die interkommunale Zusammenarbeit ausbauen und dabei ausloten, wo entsprechende Potentiale gehoben werden können.

Um auch gleich konkret zu werden, wird eine Arbeitsgruppe auf Verwaltungsebene das nächste „Spitzengespräch“ der beiden Bürgermeister vorbereiten.

Seit Jahrzehnten bereits arbeiten Bensheim und Lautertal in verschiedenen Zweckverbänden - KMB, ZAKB und Gewässerverband oder auch bei der Sparkasse geräuschlos zusammen.

Aktuell steht in Lautertal - dem Beispiel Bensheims und Einhausens folgend - eine mögliche Überführung des gemeindlichen Bauhofes in die Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße auf der Agenda. Daneben wird die angestrebte Übernahme der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs im Gemeindegebiet Lautertal durch die Bensheimer Stadtpolizei im Rahmen eines gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks geprüft. Auf diesem Gebiet hatte Kaltwasser im vergangenen Jahr bereits ein entsprechendes Gespräch mit dem zuständigen Ordnungsdezernenten Adil Oyan geführt.

Schließlich wollen beide Seiten auch die Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus ausloten.

Passend zum Beginn des neuen Jahres verabschiedete Jürgen Kaltwasser seinen Bensheimer Gast mit einer Flasche Lautertal-Sekt.

(Text: jk)

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Pressemitteilung

ILLEGALE ENTSORGUNG VON GRÜNSCHNITT AUF WALD- UND GRÜNFLÄCHEN

Das Ordnungsamt der Gemeinde Lautertal weist aufgrund vermehrt eingegangener Beschwerden darauf hin, dass Grünschnitt, Gras und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, rechtlich als Abfall gelten und nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden dürfen. Diese Art der Entsorgung ist illegal.

Das Bundesamt für Naturschutz weist in einer Pressemitteilung auf die Konsequenzen einer illegalen Entsorgung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen hin:

  • Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
  • Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
  • Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.
  • Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
  • Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
  • Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen, sind diese von der öffentlichen Hand zu tragen - also auch von den Bürgern als Steuerzahler.
  • Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.

Pflanzliche Abfälle sind entweder - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten durch Verrotten, Einbringen in den Boden oder Kompostieren beseitigt werden. Entsorgungsstellen sind z.B. die Wertstoffhöfe in Bensheim oder Lindenfels. Genauere Angaben zu Öffnungszeiten und Anschriften finden Sie unter www.zakb.de.

In Ausnahmefällen können diese pflanzlichen Abfälle, sofern sie auf Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile anfallen, verbrannt werden. Die Regelungen der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen sind hierbei zu beachten: Es darf nur bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag, 8.00 - 16.00 Uhr, und Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Die in der Verordnung festgelegten Mindestabstände sind einzuhalten. Außerdem ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle mindestens zwei Werktage vor Beginn am Empfang des Rathauses der Gemeinde Lautertal anzuzeigen.

Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der genannten Verordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Bürger werden um zukünftige Beachtung gebeten.

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Pressemitteilung von Bürgermeister Jürgen Kaltwasser

SCHRIFTFÜHRER WERDEN GEWÄHLT, NICHT ABGEORDNET.

Im Rahmen eines Pressegesprächs hat sich die Führung der Lautertaler CDU u. a. auch mit der Frage der Schriftführertätigkeit in der Gemeindevertretung beschäftigt. Dabei wird erneut deutlich, dass es offensichtlich an der Sattelfestigkeit mangelt, Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung korrekt zu erfassen.

Bei dem Amt eines Schriftführers eines der Gemeindeorgane handelt es sich um ein Ehrenamt. Grundsätzlich ist daher jeder Gemeindebürger verpflichtet, das Amt des Schriftführers auszuüben, wenn er von der Gemeindevertretung in dieses gewählt wird (der Gesetzgeber spricht hier unmißverständlich von einer Wahl, nicht etwa von einer Abordnung, wie die CDU schreibt). Dies gilt insbesondere auch für Gemeindevertreter. Der Gesetzgeber nennt ausdrücklich auch die Gemeindevertreter selbst als erste Gruppe, aus der entsprechende Schriftführer gewählt werden können.

Mitarbeiter der Verwaltung, die, wie im Falle der zurückgetretenen Hauptschriftführerin, nicht in der Gemeinde wohnen, sind nicht verpflichtet, im Falle einer entsprechenden Wahl das Amt auszuüben, da diese Verpflichtung nur für die Gemeindebürger besteht.

Inwieweit der Arbeitgeber überhaupt die Möglichkeit hat, Bedienstete zu verpflichten, ist von der Rechtsprechung bisher nicht entschieden.

Die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 10. April 2014 wurde per e-mail am 25. April 2014 allen Gemeindevertretern zugesandt. Gleichwohl mahnte Gemeindevertreterin Anja Müller mit e-mail vom 14. Mai 2014 diese Niederschrift an und fragte süffisant, ob die vermeintliche Verzögerung auf Urlaub, Krankheit, Streik oder Ausfall des Computersystems zurückzuführen sei.

Spätestens jetzt war der Ofen entgültig aus. Ich werde jedenfalls keine bewährten Mitarbeiter der Verwaltung Frau Müller ausliefern.

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Pressemitteilung

GEMEINDE ERHÄLT DARLEHEN AUS DEM INVESTITIONSFONDS.

Die Gemeinde Lautertal erhält ein Darlehen mit Ansparverpflichtung aus dem Hessischen Investitionsfonds in Höhe von 130.000,- Euro, wie aus einem Bewilligungsbescheid des Hessischen Ministeriums der Finanzen hervorgeht.

Beantragt wurde das Darlehen für zwei Maßnahmen der gemeindlichen Wasserversorgung im Ortsteil Schannenbach. Dort fallen notwendige Sanierungsmaßnahmen beim Hochbehälter sowie beim Pumpwerk an.

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Pressemitteilung

Zu den öffentlichen Verlautbarungen des Vorstandsvorsitzenden der GGEW Bergstraße AG stellt der Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal folgendes fest:

Betr.:
Berichterstattung zur möglichen Verpachtung gemeindeeigener Flächen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich „Haurod“

1. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 14. Juni 2012 wurde der Gemeindevorstand beauftragt, Verhandlungen über die Verpachtung gemeindeeigener Windpotentialflächen zu führen. Im Rahmen dieses Auftrages wurden u.a. Vorgespräche mit der GGEW Bergstraße AG geführt, die im Dezember 2013 in ein Pachtangebot der GGEW Bergstraße AG an die Gemeinde mündeten.

2. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11. März 2014 wurde der Gemeindevorstand beauftragt, bis zum Abschluss des laufenden Dialogverfahrens keine weiteren Pachtverhandlungen zu führen und keine Pachtverträge abzuschließen. Diesem Beschluss wurde gefolgt.

3. Entgegen den öffentlichen Behauptungen des Vorstandsvorsitzenden der GGEW Bergstraße AG gab und gibt es keine verbindlichen Zusagen des Gemeindevorstandes und / oder der Verwaltung, gemeindeeigene Flächen an die GGEW Bergstraße AG zu verpachten.

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Neue Kinderkrippe in Lautern hat noch Plätze frei

Beim evangelischen Kindergarten in Lautern ist seit Montag, dem 05.05.2014, die neue Kinderkrippe mit Platz für 10 Kinder in Betrieb. Träger dieser Einrichtung ist die Gemeinde. Derzeit sind nur 4 Kinder angemeldet, so dass 6 weitere Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren aufgenommen werden können. Anmeldungen sind an das Hauptamt der Gemeindeverwaltung (Tel. 06254 307-0) zu richten, welches auch gerne für weitere Information zur Verfügung steht.

Gute Nachricht für die Eltern. Nach Aussage von Herrn Bürgermeister Kaltwasser wird es - aufgrund einer Nachberechnung der Kosten und des Gebührenaufkommens - keine Gebührenerhöhung zum neuen Kindergartenjahr geben. Natürlich ist dies für die nächsten Jahre nicht ausgeschlossen, da sich die Gemeinde im Zusammenhang mit der Rettungsschirmvereinbarung mit dem Land Hessen dazu verpflichtet hat, mittelfristig eine Kostenbeteiligung der Eltern an den Gesamtausgaben der Kindergärten von einem Drittel zu erreichen. Der finanzielle Aufwand der Gemeinde für sämtliche Kindergärten bewegt sich im laufenden Jahr in Höhe von rund einer Million Euro.

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Presseinformation des Runden Tisches Gemeinde Lautertal, 07.05.2014

Experten klären wesentliche Sachfragen am Runden Tisch

In der 3. Sitzung des Runden Tisches zur Windkraft in Lautertal wurde konkretisiert, in welcher Form die Bürger ihre Meinung einbringen können. Expertinnen und Experten beantworteten darüber hinaus zentrale Fragen der Bürger zu Abstandsregelungen, Landschaftsbild, Vögeln und Fledermäusen. Auch die neuen Visualisierungen wurden vorgelegt. 

Am Dienstagabend, den 6. Mai 2014, kamen Befürworter und Kritiker des Windkraftprojekts anlässlich der dritten Sitzung des Runden Tisches erneut zusammen. „Durch die vielen anwesenden Fachexperten war der gestrige Abend sehr informativ. Das hat die Informationslage zum Thema Windkraft in Lautertal erneut verbessert, kommentierte Silvia Bellmann von der Initiative Knodener Bürger die Veranstaltung. Auch die Moderatorin Dr. Antje Grobe bewertete die konstruktive Zusammenarbeit am Runden Tisch positiv. Die Umsetzung der gemeinsamen Internetseite des Runden Tisches kommt viel schneller voran, als erwartet. Hierfür gilt allen Beteiligten großer Dank, so Grobe. Seit der letzten Sitzung des Runden Tisches am 11. April wurden gemeinsam neue Informationen zum Stand des Genehmigungsverfahrens sowie zu den Windmessungen und zur Wirtschaftlichkeit für die Internetseite (www.windkraft-lautertal.de) erarbeitet und stehen jetzt den Bürgern zur Verfügung. Weitere Texte und Quellen zu den Themen Infraschall, Tourismus und Immobilien werden derzeit abgestimmt.

Bürgerbeteiligung nimmt Formen an

Auf Einladung des Runden Tisches informierte Karl-Christian Schelzke, der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB), die Teilnehmenden über die Möglichkeiten und Grenzen der Bürgerbeteiligung. Er empfahl dem Runden Tisch, die Entscheidung des Regierungspräsidiums abzuwarten, ob die Anlagen genehmigungsfähig sind und erst wenn alle Fakten geprüft sind, eine Bürgerbefragung durchzuführen. „Wenn die Politik klug ist, befragt sie ihre Bürger und orientiert sich daran“, betonte Herr Schelzke. Der HSGB bot an, die Gemeinde bei der Vorbereitung z.B. durch die Prüfung einer genauen Formulierung zu unterstützen. Alle Interessengruppen und Parteien am Runden Tisches hatten in der letzten Sitzung bereits zugesichert: Falls es zu einer Bürgerbefragung komme, werde der demokratische Wille der Bürger berücksichtigt. Die Bürger könnten sich allerdings nur zur Unterzeichnung der Pachtverträge auf gemeindeeigenen Flächen äußern, so Schelzke. Bauvorhaben, die auf Flächen Dritter liegen, also nicht im Besitz der Gemeinde Lautertal sind, könnten nicht beeinflusst werden. Die Experten am Runden Tisch haben sehr deutlich gemacht, dass wir nur über gemeindeeigene Flächen entscheiden können. Sollten wir uns gegen die Verpachtung aussprechen, könnten dennoch Windräder gebaut werden und die Gemeinde ginge leer aus. Das sollten wir mit bedenken, meinte Rouven Röhrig, SPD-Vorsitzender in Lautertal.

Regionalplanung und Genehmigungsverfahren sind zwei paar Schuhe

Die Regionalplanung und das laufende Genehmigungsverfahren müssen unabhängig voneinander betrachtet werden“, betonten anschließend Ulrike Güss und Angelika Buschkühl-Lindermann aus dem Dezernat Regionalplanung des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP). Sie erläuterten die Rechtsgrundlagen für das derzeit laufende Aufstellungsverfahren des Sachlichen Teilplanspage1image23560

Erneuerbare Energien und für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren vor Ort. Auch die Einstufung von Knoden als Weiler wurde ausführlich diskutiert, ebenso wie die Möglichkeit der Bürger bis zum Abschluss der Offenlagen Einwände anzubringen. „Der Teilplan Erneuerbare Energien hat auf das bereits laufende Genehmigungsverfahren in Lautertal derzeit keinen Einfluss“, stellte Frau Güss klar. Erst nach der zweiten Offenlage im nächsten Jahr wird der Teilplan voraussichtlich 2016 in Kraft treten. Anschließend ist die Errichtung von Windkraftanlagen nur noch innerhalb der ausgewiesenen Windvorranggebiete zulässig. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren kann der Entwurf des Teilplans derzeit noch nicht berücksichtigt werden. Windkraftanlagen dürfen zur Zeit auch außerhalb der im Entwurf enthaltenen Vorranggebiete errichtet werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Dr. Reinhard Spohn, der Justiziar der Umweltabteilung des RP, verdeutlichte, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen nach Bundes- Immissionsschutzgesetz die pauschalen Abstände von 600 bzw. 1000 Metern des Teilplanentwurfs zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlage keine Rolle spielen. Derzeit bestimmen unter anderem zwei Kriterien die Bewertung des genehmigungsfähigen Abstandes: Eine mögliche optische Bedrängung (laut Rechtsprechung orientiert an der 3-fachen Anlagenhöhe) sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm. Diese und weitere Kriterien werden derzeit geprüft und bewertet, so Dr. Spohn.

Neue Studien zum Landschaftsbild sowie zu den Rotmilanen und Fledermäusen gefordert

Herr Bernd Schreiber von der Oberen Naturschutzbehörde des RP fasste die naturschutzfachlichen Fragestellungen zusammen und erläuterte die nachgeforderten, genehmigungsrelevanten Untersuchungen zum Landschaftsbild, zu den Rotmilanen und zu den Fledermäusen. Eine Landschaftsbilderfassung und bewertung werden derzeit vorgenommen. Zusätzliche Visualisierungen Fotomontagen, auf denen die gebauten Anlagen sichtbar sind dienen hier zur Veranschaulichung und ergänzen die fachlichen Kriterien der Landschaftsbildanalyse. Die geforderten weiteren Visualisierungen wurden bereits fertiggestellt und bei der Sitzung des Runden Tisches von Herrn Simon vom Planungsbüro 3P präsentiert. Die vom Runden Tisch gewünschten, zusätzlichen Bilder, die gemeinsam vom ausführenden Ingenieur, dem Knodener Ortvorsteher Herrn Bickelhaupt und dem Bauamtsleiter Herrn Krämer angefertigt wurden, liegen ebenfalls vor und werden in Kürze für die Veröffentlichung im Internet zur Verfügung gestellt.

Abschließend wurde zu Rotmilanen und Fledermäusen diskutiert. Das RP hatte bestätigt, dass zwei Horste des Rotmilans innerhalb des kritischen 1000-Meter-Radius der geplanten Windkraftanlagen ermittelt wurden. Der örtliche Vogelschutzbeauftragte, Werner Schmidt, geht von einem weiteren Horst innerhalb von 1500 Metern aus und wird hierzu Unterlagen nachreichen. Das RP hat zur Beurteilung des Kollisionsrisikos weitere Untersuchungen in Form einer Raumnutzungsanalyse (von März bis August 2014) für erforderlich erachtet. Auch beim Thema Fledermäuse gibt es aus Sicht des RP Nachholbedarf. Zwar kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko von Fledermäusen durch Betriebsregelungen (Abschaltungen) vermieden werden. Aber die Frage, ob Wochenstuben der streng geschützten Mopsfledermaus oder der Großen Bartfledermaus innerhalb des Prüfradius der geplanten Windkraftanlagen vorliegen, muss anhand weiterer Untersuchungen (Netzfänge, ggf. Besenderung und Telemetrie) bis August 2014 geprüft werden. Die Ergebnisse der geforderten Nachuntersuchungen könnten die Genehmigung der Windkraftanlagen gefährden und haben bis zur Klärung aufschiebende Wirkung im Genehmigungsverfahren. Es sollten aber keine voreiligen Schlüsse

gezogen werden. Das Ergebnis der Studien sei abzuwarten, betonte Herr Schreiber. Der Runde Tisch war sich einig, dass eine enge Zusammenarbeit der ortskundigen Vogel- und Fledermausexperten angestrebt werden sollte.

Teilnehmende ziehen positives Zwischenfazit

In den vergangenen drei Sitzungen des Runden Tisches konnte eine Vielzahl von geklärt werden, so das einhellige Zwischenfazit der Teilnehmenden. Trotz der teils gegensätzlichen Einstellungen in den Köpfen, hätten die Veranstaltungen auch durch die Einbeziehungen von Fachexperten die Informationsgrundlage und die Gesprächskultur deutlich verbessert und die Gemeinde Lautertal in einer sachorientierten Debatte um die Windkraft ein gutes Stück weiter gebracht. 

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Presseinformation des Runden Tisches Gemeinde Lautertal, 11.04.2014

Einen großen Schritt weiter: Runder Tisch lässt Bürgervotum konkret prüfen

Der Dialog zwischen den Befürwortern und den Kritikern des Windkraftprojekts am Haurod und am Knodener Kopf ging am Freitag in die zweite Runde. Gemeinsam entstanden Texte für die Informationsplattform und es wurde eine konkrete Prüfung vereinbart, in welcher Form die Bürger an der Entscheidung um die Windkraft beteiligt werden können.

Am Freitagabend, den 11. April 2014 trafen sich die Mitglieder des Runden Tisches Lautertal in der Lautertalhalle, Elmshausen. Das Interesse an dem Austausch war ungebrochen groß: Insgesamt folgten 25 Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiativen (IGW, IKB), der Fraktionen von SPD, GLL und CDU, Ortsvorsteher, Ortsbeiräte, Gemeindevertreter und Sprecher der GGEW AG der Einladung der Hessen Agentur und des Teams von DIALOG BASIS. Bürgermeister Jürgen Kaltwasser (SPD) bezeichnete die Veranstaltung in seinem Fazit als konstruktiv und zielorientiert. Auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung, Erich Sauer, kommentierte positiv: „Ich fand es sehr informativ. Dieser Runde Tisch hat sicherlich zur Versachlichung beigetragen“. Dies war nicht zuletzt Verdienst der beiden Experten vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt, die mit der Gruppe zum Ablauf von Genehmigungsverfahren allgemein und zum Stand des Verfahrens in Lautertal diskutierten. 

Erste Ergebnisse umgesetzt: Neue Visualisierungen werden erstellt

Erste Erfolge des Runden Tisches konnten gleich zu Beginn berichtet werden. Am 3. April hatten sich der Ingenieur des Visualisierungsbüros, Jürgen Simon vom Planungsbüro 3P und der Ortvorsteher von Knoden, Hans-Dieter Bickelhaupt, mit einem Vertreter des Bauamts der Gemeinde Lautertal getroffen und gemeinsam neue Fotopunkte bestimmt. Zukünftige Visualisierungen aus der Perspektive von Knoden, Reichenbach  und dem Hofgut Hohenstein werden dann zeigen, wie die Windräder im Landschaftsbild aussehen. Auf der Internetseite www.windkraft-lautertal.de sind bereits jetzt Bilder eingestellt. Die neuen Visualisierungen werden in etwa zwei Wochen vorliegen. 

GGEW AG ergänzt  Informationen zu den Windmessungen und zur Wirtschaftlichkeit 

Darüber hinaus einigte sich die Gruppe am Runden Tisch, dass konkrete Informationen veröffentlicht werden wann, wo und mit welchen Methoden die Windgeschwindigkeiten im Lautertal gemessen wurden. Auch zur Frage der Wirtschaftlichkeit wird die GGEW AG die vorliegenden Informationen ergänzen. Wichtig war aber auch der Hinweis der Vertreter des Regierungspräsidiums, dass die Ermittlung von Winddaten sowie die Berechnung der Wirtschaftlichkeit im Genehmigungsverfahren nicht relevant sind, sondern für die Wirtschaftlichkeitsanalyse der GGEW AG benötigt werden. Aufgrund der Vertraulichkeit solcher Angaben werden nur zusammenfassende Aussagen veröffentlicht.

Große Schritte in Richtung „Bürgervotum“

In einer sehr sachlichen Atmosphäre einigten sich die Teilnehmenden des Runden Tisches darauf, dass eine geeignete Form für ein „Bürgervotum“ gesucht und die rechtliche Zulässigkeit geprüft werden soll. Hierzu werden der Hessische Städte- und Gemeindebund und die Kommunalaufsicht für einen Beratungstermin – idealerweise zum nächsten Runden Tisch - angefragt. Was hier in ruhigem Ton fraktionsübergreifend beschlossen wurde, war eines der zentralen Ergebnisse des Abends, denn die Auseinandersetzung zu diesem Thema wird bekanntlich seit Monaten auf der politischen Ebene geführt. Florian Lühnsdorf, Sprecher der IGW meinte abschließend: „Ich habe nach der heutigen Sitzung Hoffnung, dass der mehrheitliche Bürgerwillen geklärt und berücksichtigt wird.“ Die Fraktionen und Bürgerinitiativen hatten zuvor betont, dass im Falle eines Bürgervotums das Ergebnis im demokratischen Sinne respektiert und umgesetzt werde.  

Wie geht es weiter? 

In den nächsten Tagen und Wochen werden gemeinsam Texte für die Internetseite erarbeitet und aufgeschaltet, um den Bürgern ein ausgewogenes Informationsangebot zu machen. Die nächste Sitzung des Runden Tischs soll Ende April/ Anfang Mai stattfinden. Dabei werden dann auch Themen wie die Abstandsregelungen, Schall und Schattenwurf weiter diskutiert. 

Der Runde Tisch Lautertal

Der Runde Tisch im Lautertal wird vom Landesprogramm „Bürgerforum Energieland Hessen“ getragen, das Kommunen bei der Planung und Durchführung von Bürgerbeteiligung zur Umsetzung der Energiewende unterstützt. Das Programm wird von der Hessen Agentur gemeinsam mit der wissenschaftsnahen Dialogorganisation DIALOG BASIS umgesetzt (http://www.energieland.hessen.de/). Der Runde Tisch Lautertal setzt sich aus Vertretern aller Anspruchsgruppen zusammen und hat das Ziel, gemeinsam Lösungen zur Debatte um die Windkraft und zur Energiewende vor Ort zu entwickeln.  

Pressekontakt

Ansprechpartner Hessen Agentur: 
Dr. Rainer Kaps
Innovations- & Nachhaltigkeitsprojekte 
HA Hessen Agentur GmbH
Konradinerallee 9
D-65189 Wiesbaden 

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Amtliche Bekanntmachung

VOLLZUG DES HESSISCHEN MELDEGESETZES (HMG)
WIDERSPRUCHSRECHT NACH § 35 ABS. 5 SATZ 2 HMG

Gemäß § 35 Abs. 1 des Hessischen Meldegesetzes darf die Meldebehörde Parteien, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament, mit Landtags- und Kommunalwahlen sowie mit Ausländerbeiratswahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 34 Abs. 1 Satz 1 HMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden. Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen.

Nach § 35 Abs. 5 HMG haben Betroffene das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Da voraussichtlich Ende Mai / Anfang Juni 2014 die Europawahl stattfindet, ist die Meldebehörde der Gemeinde Lautertal verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger auf ihr Widerspruchsrecht gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 HMG hinzuweisen. Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit nach.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal

Kaltwasser, Bürgermeister

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ZAKB führt neues elektronisches Identifikationssystem ein

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße führt in seinen Mitgliedskommunen ein Behälteridentifikationssystem mittels Transponder (ein elektronischer Chip) zum 01.01.2014 ein. Als nächster Schritt steht jetzt die Ausrüstung der Abfallbehälter mit den Chips an. Ab Mitte September werden Mitarbeiter im Auftrag des ZAKB die Abfallbehälter direkt an den Grundstücken mit einem Chip ausrüsten.

Grundstückseigentümer erhalten im Vorfeld ein Anschreiben, in dem der Zeitraum mitgeteilt wird, zu dem alle Abfallbehälter an der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden müssen. Mit diesem Schreiben werden auch provisorische Behälteretiketten verschickt, die vor der Bereitstellung zur Ausrüstung auf dem Deckel des entsprechenden Abfallbehälters angebracht werden müssen.

In der Ausrüstungsphase werden etwa 145.000 Behälter ausgerüstet. Die Ausrüstungsphase soll bis Ende November 2013 abgeschlossen sein. Behälter, die ab dem 01.01.2014 ohne Transponder bereitstehen, können nicht mehr geleert werden. Um die Ausrüstung so problemlos wie möglich zu gestalten, ist der ZAKB auf die Unterstützung der Grundstückseigentümer angewiesen.

Zu der Umstellung des bestehenden Barcodesystems auf das neue Transpondersystem haben wir nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Was ist ein Transponder?
Einen Transponder kennen viele vom Autoschlüssel. Darin ist auch ein Transponder enthalten, der die Wegfahrsperre im Auto freigibt. Beim Abfallbehälter gibt der Transponder bei der Leerung des Behälters die gleichen Daten weiter, die auch der bisherige Barcode enthalten hat.

Warum wechselt der ZAKB auf dieses System?
Die Barcodes auf den Abfallbehältern werden optisch erfasst. Hierbei kann es z.B. bei Verschmutzung der Leseeinrichtung oder des Barcodes zu Problemen kommen, so dass die Erfassung dann ggf. über ein Handlesegerät durchgeführt werden muss. Ein Transponder sendet die Daten unabhängig von einer möglichen Verschmutzung. Auch kann Dunkelheit beim Lesen des Barcodes zu Problemen führen, weshalb auf unseren Fahrzeugen zusätzlich Beleuchtungseinrichtungen vorhanden sein müssen.

Wie wird die Umstellung durchgeführt?
Viele der im ZAKB-Gebiet genutzten Behälter haben bereits eine Vorrichtung für Transponder ein sogenanntes Chipnest. Der Transponder wird in diese Vorrichtung eingebaut und die Daten vom vorhandenen Barcode auf diesen übertragen. Steht ein Chipnest nicht zur Verfügung, wird es nachgefräst und der Transponder eingesetzt.
Für diesen Vorgang werden wir die Grundstückseigentümer – beginnend ab September – informieren, wann genau die Behälter bereitgestellt werden müssen.

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