Mitteilungen
Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung
Mitteilung von Hessen Mobil -Straßen- und Verkehrsmanagement-
Ab kommenden Montag werden die Bauarbeiten in die Bauabschnitte drei und vier (Nibelungenstraße Nr. 630 bis 651) verlegt. Die Bauarbeiten in diesem Streckenabschnitt werden bis voraussichtlich Mitte Oktober andauern und werden unter halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung abgewickelt.
Zur Gesamtmaßnahme:
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird die vorhandene Fahrbahn der B 47 über eine Gesamtlänge von 1850 Metern erneuert und teilweise verstärkt.
Hierfür wird die Asphaltfahrbahn rund 10 Zentimeter tief abgefräst und mit einer 6 Zentimeter dicken Asphaltbinderschicht und einer 4 Zentimeter dicken Asphaltdeckschicht wiederhergestellt. Der Asphaltaufbau der B 47 im Einmündungsbereich der Landesstrasse L 3099 wird zudem komplett abgefräst und mit 12 Zentimeter Asphalttragschicht, 6 Zentimeter Asphaltbinderschicht und 4 Zentimeter Asphaltdeckschicht neu augebaut.
Im gesamten Streckenabschnitt wird die Entwässerungsrinne ausgebaut und als Pflasterrinne bzw. Gußasphaltrinne neu hergestellt. Straßenablaufaufsätze, Schieber- und Hydrantenkappen sowie Schachtdeckel werden erneuert. Defekte Anschlussleitungen der Straßenabläufe werden saniert.
Vier Bushaltestellen im Streckenabschnitt werden barrierefrei ausgebaut. Es entstehen Überquerungsstellen mit abgesenkten Bordsteinen. Die Bussteige, Gehwege und die Überquerungsstellen werden mit einem Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen versehen.
Durch die Gemeinde Lautertal werden zeitgleich Arbeiten an der Trinkwasserleitung durchgeführt.
Die Baukosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf rund 2,1 Millionen Euro. Davon trägt die Gemeinde Lautertal etwa 294.000 Euro. Rund 1,8 Millionen Euro werden vom Bund getragen. Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen erhält die Gemeinde Lautertal im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung des Landes Hessen rund 70 % der förderfähigen Kosten.
Mehr Informationen zu Hessen Mobil unter www.mobil.hessen.de und unter www.verkehrsservice.hessen.de
Mitteilung des Ordnungsamtes
Mitteilung der Gemeindeverwaltung
Wie der Landeswahlleiter für Hessen in Wiesbaden mitteilt, muss jede in Hessen lebende wahlberechtigte Person, die von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen wurde bis zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Er empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, denen bisher keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist, sich umgehend mit ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen.
Wer glaubt, zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, muss bis zum Ablauf der Einsichtsfrist am 10. September 2021 bei seiner Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen, um seine nachträgliche Eintragung zu erreichen. Wird die Einspruchsfrist versäumt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Mitteilung des Ordnungsamtes
Mitteilung des Ordnungsamtes
Mitteilung des Ordnungsamtes
Mitteilung
Mitteilung des Ordnungsamtes
Mitteilung des Ordnungsamtes
Das Ordnungsamt bittet um Beachtung und entsprechende Ladungssicherung.
Mitteilung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Es sollten ebenfalls keine Zigarettenkippen aus fahrenden Autos geworfen werden.
Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Im Falle eines Waldbrandes müssen die Wege für die Feuerwehr frei sein. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.