Mitteilungen
Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung
34. NÄRRISCHE BÜRGERMEISTERSITZUNG IN LAUTERTAL

Unterstützt wird die Gemeinde Lautertal durch die Landfrauen Gadernheim und dem Vereinsring Gadernheim.
Die Veranstaltung findet in der Sporthalle der Heidenberghalle im OT Gadernheim statt und beginnt um 19:11 Uhr; Die Saalöffnung ist um 18:00 Uhr.
Der Reinerlös dieser Veranstaltung wird der Behindertenhilfe Bergstraße gGmbH zugutekommen.
Jede Kommune wird wieder mit einem Beitrag bei dieser Sitzung vertreten sein. Bei der Programmgestaltung wird darauf geachtet, dass immer ein Wechsel zwischen Büttenreden, Gesangsvorträgen sowie Ballett und Showtanz besteht. Zur „Närrischen“ Bürgermeistersitzung werden Besucher aus dem gesamten Kreisgebiet erwartet.
Mitteilung des Kreises Bergstraße
Kabelarbeiten - Verbindungsweg zwischen Beedenkirchen und Lautern gesperrt
Die Anwohner der Jahnstraße könnten dagegen jederzeit auf ihre Grundstücke fahren. Die Kabelarbeiten werden später durch die Hauptstraße bis zur Nibelungenstraße fortgeführt. Der Abschluss ist für Ende März geplant.
(tm/red Bergsträßer Anzeiger)
Telefonische Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung
Ab 31.01.2020 sind wir wie gewohnt wieder unter den bekannten Nummern für Sie erreichbar.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Kenntnisnahme.
Kabelarbeiten - Verbindungsweg zwischen Beedenkirchen und Lautern gesperrt
Nach dem Abschluss der Arbeiten auf dem Feldweg soll die Baustelle in der Jahnstraße in Lautern fortgeführt werden. Die Kabelarbeiten werden dann sich dann noch durch die Hauptstraße bis zur Nibelungenstraße erstrecken. Der Abschluss ist für Ende März geplant, wenn es keine Verzögerungen durch Schnee und Frost gibt.
(tm/red Bergsträßer Anzeiger)
Einladung zum Neujahrsempfang 2020
Mitteilung
BAUMFÄLLARBEITEN AM FELSENMEER
Revierförster Dirk Dins teilte mit, dass der Holzeinschlag dringlich sei, um die Sicherheit der Waldbesucher gerade am gut frequentierten Felsenmeer zu gewährleisten. Damit bei den Baumfällarbeiten niemand verletzt wird, werde der Bereich rund um die Arbeiten großräumig abgesperrt werden, so Dins. Der Förster und die Gemeindeverwaltung baten darum, die Sperrhinweise zur eigenen Sicherheit zu beachten.
Der Zugang zum Felsbergwald und zum Felsenmeer wird von Montag bis einschließlich Donnerstag vom Felsenmeer-Informationszentrum aus sowie vom Parkplatz Talweg nicht möglich sein. Gesperrt werden soll auch der untere der beiden Wege (Nummer 4), die vom Parkplatz Römersteine in Beedenkirchen zum Felsenmeer führen. Betroffen ist damit grundsätzlich das Gebiet unterhalb der Brücke.
Der Fernwanderweg Nibelungensteig wird vom Seifenwiesenweg aus über die Felsbergstraße und den Parkplatz Talweg auf den Rundweg Nummer 2 und zur Felsenmeer- Brücke geführt.
Die außergewöhnliche trockene Witterung im Sommer 2018 und in Teilen dieses Jahres als Auswirkungen eines Klimawandels führten fast überall in Mitteleuropa zu großen Schäden in den Wäldern. „Hitze und Dürre verursachen auch in diesem Jahr große Schäden. Diese Entwick- lung ist auch im Gemeindewald Lautertal zu beobachten“, so Förster Dins. An zahlreichen Stellen zeigten sich auch im Felsbergwald deutliche Schäden an alten Buchenbeständen, die durch die Trockenheit verursacht seien. Zahlreiche Baumkronen und in Einzelfällen ganze Bäume seien abgestorben.
Um Gefahren auszuschließen, müssten solche Bäume entlang von öffentlichen Straßen und Wegen und in unmittelbarer Nähe zu Häusern, an Parkplätzen und Wanderwegen gefällt werden. Dies sei eine gefahrenträchtige und aufwendige Arbeit.
In der Fichtenschonung am unteren Felsenmeer habe sich wegen der extremen Schwächung der Bäume infolge der Trockenheit bei gleichzeitig hohen Temperaturen der Borkernkäfer massiv ausgebreitet. Die Folge sei der Tod zahlreicher Bäume gewesen, die nun gefällt und abtransportiert werden sollten.
(tm/red Bergsträßer Anzeiger)
PRESSEMITTEILUNG "WINTERDIENST"
Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee und Eis zu räumen, daß der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer und Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer und Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schnee- und Eisräumung des Gehweges verpflichtet. Die Verpflichtung richtet sich nach der Jahreszahl. In Jahren mit einer geraden Jahreszahl sind diejenigen verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg liegt, in ungeraden Jahren die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke, die auf der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite liegen.
Weiter regelt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lautertal, daß bei Schnee- und Eisglätte die Verpflichteten die Gehwege, Überwege, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen haben, daß Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können.
Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme und Beachtung der Bestimmungen aus der Straßenreinigungssatzung gebeten.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal