Mitteilungen
Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung
Anmeldefristen für evangelische Kindergärten geändert
Gleichzeitig gibt es eine Änderung der Aufnahmekriterien mit dem Hinweis, dass ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz hat. Dieser Rechtsanspruch besteht aber nur auf einen Platz im Lautertal und bezieht sich nicht auf eine bestimmte Tagesstätte.
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Kindergartenbeauftragte
Frau Kindinger-Bickel
Pressemitteilung von Bürgermeister Jürgen Kaltwasser
Auf der Grundlage der testierten Eröffnungsbilanz wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 erstellt. Notwendige Korrekturen der Eröffnungsbilanz wurden nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung ergebnisneutral in diesem Jahresabschluss berücksichtigt. Anmerkungen im Prüfbericht des Revisionsamtes zur Eröffnungsbilanz wurden - soweit erforderlich - ebenfalls in den Jahresabschluss eingearbeitet.
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. Januar 2015 hatte ich explizit nachgefragt, welcher Bericht zur Kassenprüfung gemeint sei. Die CDU-Fraktion hatte mit Datum vom 26. November 2014 gebeten, „den Bericht über die letzte Kassenprüfung“ vorzulegen. Der Prüfbericht über eine im November 2014 durchgeführte Prüfung lag der Gemeinde nachweislich des Posteingangsstempels zum Antragsdatum noch nicht vor und konnte insoweit eigentlich auch nicht gemeint sein. Gleichwohl wird auch dieser Bericht der Gemeindevertretung vorgelegt.
Niemand hat die Absicht, etwas zu verheimlichen.
Pressemitteilung
Die Kommission setzt sich aktuell zusammen aus Gemeindevertretern aller drei Fraktionen: Tobias Pöselt und Norbert Süßmuth (beide SPD), Helmut Adam und Peter Hannewald (beide CDU), Ulrike Reiser und Udo Rutkowski (beide GLL), sowie Robert Jost (UBL). Als sachkundige Bürger hat die Gemeindevertretung Dr. Joachim Bartl und Gerald Jung berufen. Zum Schriftführer wählte die Kommission in ihrer konstituierenden Sitzung den Leiter der Bauverwaltung, OAR Rainer Krämer, Stellvertreter in dieser Funktion ist der technische Angestellte Klaus Weigold. Der Leiter der Finanzabteilung, OAR Horst Steinbeck sowie Wassermeister Heinz Reising werden zu den Sitzungen hinzugezogen. Der Vorsitz dieses Gremiums obliegt nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung Bürgermeister Jürgen Kaltwasser.
Gemäß einem entsprechenden Auftrag durch die Gemeindevertretung hat die Verwaltung bereits die Ausschreibung einer ingenieurtechnischen Untersuchung (Ist-Analyse und Soll-Konzept für die Wasserversorgung) bei namhaften Ingenieurbüros initiiert.
Die Kommission wird im Laufe des Monats März sämtliche gemeindliche Wassergewinnungsanlagen in Augenschein nehmen und anschließend die entsprechenden Auswahlgespräche führen. Danach erfolgt eine Empfehlung zur entsprechenden Auftragsvergabe an den Gemeindevorstand.
Die Umsetzung des Beratungsauftrages ist für das zweite Quartal 2015 vorgesehen. Sie wäre dann mit der Vorlage einer Dokumentation einschließlich eines Soll-Konzeptes mit Handlungsvorschlägen abgeschlossen.
Erklärtes Ziel der Kommission ist es, dem Gemeindevorstand die weitere Vorgehensweise mit Vorschlägen für konkrete Maßnahmen bis zu den Haushaltsplanberatungen 2016 im Herbst dieses Jahres an die Hand geben zu können. Damit wäre dann auch die Gemeindevertretung in der Lage, die notwendigen Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsdebatte im Winter zu fassen.
(Kaltwasser)
Bürgermeister
Bekanntmachung
Wir nehmen dies zum Anlaß, an dieser Stelle auf die durch das Regierungspräsidium in Darmstadt festgelegte Kehrbezirkseinteilungen innerhalb des Gebietes der Gemeinde Lautertal hinzuweisen:
Kehrbezirk Bergstraße Nr. 4
Bezirksschornsteinfegermeister Udo Kaffenberger, Am Kieshügel 13, 64686 Lautertal (Odenwald), Telefon 06254/942499.
Zuständigkeitsbereich:
Reichenbach, Gadernheim, Raidelbach, Schannenbach (ohne die Straße „Am Weiher“) und Lautern (die Straßen rechts [südlich] der B 47 sowie die Nibelungenstraße, jedoch ohne die Haus-Nr. 420-432).
Kehrbezirk Bergstraße Nr. 8
Bezirksschornsteinfegermeister Christian Padutsch, Hofwiese 4, 64678 Lindenfels, Telefon 06255/3007021.
Zuständigkeitsbereich:
Knoden (Knodener-Kopf-Straße) und Breitenwiesen.
Kehrbezirk Bergstraße Nr. 21
Bezirksschornsteinfegermeister Gerhard Hartmann, Freiligrathstraße 3, 68519 Viernheim, Telefon 06204/75758.
Zuständigkeitsbereich:
Elmshausen, Beedenkirchen, Schmal-Beerbach, Staffel, Wurzelbach, Schannenbach (nur die Straße „Am Weiher“) und Lautern (die Straßen links [nördlich] der B 47 sowie die Anwesen Nibelungenstraße 420-432).
Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Lautertal (Odenwald), den 16. Februar 2015
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde
64686 Lautertal (Odenwald)
Kaltwasser
Bürgermeister
Pressemitteilung

Richter war es wichtig, gleich zu Beginn seiner Amtszeit mit seinen Kollegen der Nachbarkommunen ins Gespräch zu kommen.
Beide Verwaltungschefs wollen die interkommunale Zusammenarbeit ausbauen und dabei ausloten, wo entsprechende Potentiale gehoben werden können.
Um auch gleich konkret zu werden, wird eine Arbeitsgruppe auf Verwaltungsebene das nächste „Spitzengespräch“ der beiden Bürgermeister vorbereiten.
Seit Jahrzehnten bereits arbeiten Bensheim und Lautertal in verschiedenen Zweckverbänden - KMB, ZAKB und Gewässerverband oder auch bei der Sparkasse geräuschlos zusammen.
Aktuell steht in Lautertal - dem Beispiel Bensheims und Einhausens folgend - eine mögliche Überführung des gemeindlichen Bauhofes in die Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße auf der Agenda. Daneben wird die angestrebte Übernahme der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs im Gemeindegebiet Lautertal durch die Bensheimer Stadtpolizei im Rahmen eines gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks geprüft. Auf diesem Gebiet hatte Kaltwasser im vergangenen Jahr bereits ein entsprechendes Gespräch mit dem zuständigen Ordnungsdezernenten Adil Oyan geführt.
Schließlich wollen beide Seiten auch die Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus ausloten.
Passend zum Beginn des neuen Jahres verabschiedete Jürgen Kaltwasser seinen Bensheimer Gast mit einer Flasche Lautertal-Sekt.
(Text: jk)
Pressemitteilung
- Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. Anspruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen.
- Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs.
- Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können.
- Durch Gartenabfälle gelangt Nitrat in den Boden, das sich letztlich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet der Wasserqualität und damit unserer Gesundheit.
- Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
- Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundeigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Das verursacht Kosten. Handelt es sich um Staats- oder Gemeindewald oder öffentliche Grünflächen, sind diese von der öffentlichen Hand zu tragen - also auch von den Bürgern als Steuerzahler.
- Die Entsorgung im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umweltrechtliche Vorschriften und stellt zumeist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
Pflanzliche Abfälle sind entweder - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten durch Verrotten, Einbringen in den Boden oder Kompostieren beseitigt werden. Entsorgungsstellen sind z.B. die Wertstoffhöfe in Bensheim oder Lindenfels. Genauere Angaben zu Öffnungszeiten und Anschriften finden Sie unter www.zakb.de.
In Ausnahmefällen können diese pflanzlichen Abfälle, sofern sie auf Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile anfallen, verbrannt werden. Die Regelungen der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen sind hierbei zu beachten: Es darf nur bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag, 8.00 - 16.00 Uhr, und Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Die in der Verordnung festgelegten Mindestabstände sind einzuhalten. Außerdem ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle mindestens zwei Werktage vor Beginn am Empfang des Rathauses der Gemeinde Lautertal anzuzeigen.
Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der genannten Verordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Bürger werden um zukünftige Beachtung gebeten.
Pressemitteilung von Bürgermeister Jürgen Kaltwasser
Bei dem Amt eines Schriftführers eines der Gemeindeorgane handelt es sich um ein Ehrenamt. Grundsätzlich ist daher jeder Gemeindebürger verpflichtet, das Amt des Schriftführers auszuüben, wenn er von der Gemeindevertretung in dieses gewählt wird (der Gesetzgeber spricht hier unmißverständlich von einer Wahl, nicht etwa von einer Abordnung, wie die CDU schreibt). Dies gilt insbesondere auch für Gemeindevertreter. Der Gesetzgeber nennt ausdrücklich auch die Gemeindevertreter selbst als erste Gruppe, aus der entsprechende Schriftführer gewählt werden können.
Mitarbeiter der Verwaltung, die, wie im Falle der zurückgetretenen Hauptschriftführerin, nicht in der Gemeinde wohnen, sind nicht verpflichtet, im Falle einer entsprechenden Wahl das Amt auszuüben, da diese Verpflichtung nur für die Gemeindebürger besteht.
Inwieweit der Arbeitgeber überhaupt die Möglichkeit hat, Bedienstete zu verpflichten, ist von der Rechtsprechung bisher nicht entschieden.
Die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 10. April 2014 wurde per e-mail am 25. April 2014 allen Gemeindevertretern zugesandt. Gleichwohl mahnte Gemeindevertreterin Anja Müller mit e-mail vom 14. Mai 2014 diese Niederschrift an und fragte süffisant, ob die vermeintliche Verzögerung auf Urlaub, Krankheit, Streik oder Ausfall des Computersystems zurückzuführen sei.
Spätestens jetzt war der Ofen entgültig aus. Ich werde jedenfalls keine bewährten Mitarbeiter der Verwaltung Frau Müller ausliefern.
Pressemitteilung
Beantragt wurde das Darlehen für zwei Maßnahmen der gemeindlichen Wasserversorgung im Ortsteil Schannenbach. Dort fallen notwendige Sanierungsmaßnahmen beim Hochbehälter sowie beim Pumpwerk an.
Pressemitteilung
2. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11. März 2014 wurde der Gemeindevorstand beauftragt, bis zum Abschluss des laufenden Dialogverfahrens keine weiteren Pachtverhandlungen zu führen und keine Pachtverträge abzuschließen. Diesem Beschluss wurde gefolgt.
3. Entgegen den öffentlichen Behauptungen des Vorstandsvorsitzenden der GGEW Bergstraße AG gab und gibt es keine verbindlichen Zusagen des Gemeindevorstandes und / oder der Verwaltung, gemeindeeigene Flächen an die GGEW Bergstraße AG zu verpachten.
Neue Kinderkrippe in Lautern hat noch Plätze frei
Gute Nachricht für die Eltern. Nach Aussage von Herrn Bürgermeister Kaltwasser wird es - aufgrund einer Nachberechnung der Kosten und des Gebührenaufkommens - keine Gebührenerhöhung zum neuen Kindergartenjahr geben. Natürlich ist dies für die nächsten Jahre nicht ausgeschlossen, da sich die Gemeinde im Zusammenhang mit der Rettungsschirmvereinbarung mit dem Land Hessen dazu verpflichtet hat, mittelfristig eine Kostenbeteiligung der Eltern an den Gesamtausgaben der Kindergärten von einem Drittel zu erreichen. Der finanzielle Aufwand der Gemeinde für sämtliche Kindergärten bewegt sich im laufenden Jahr in Höhe von rund einer Million Euro.