Mitteilungen
Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung
Mitteilung der Gemeindeverwaltung
Um die Funktionen nutzen zu können, wird die Parkster App für das Smartphone benötigt. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang wird das eigene Kennzeichen und die Parkdauer in der App eingegeben. Dabei werden keine sensiblen Kontodaten benötigt und die Parkdauer ist im Nachhinein sogar verlängerbar.
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Hierzu erhält der Nutzer eine monatliche Rechnung von Parkster mit detaillierter Auflistung der Parkvorgänge per E-Mail (kostenlos und voreingestellt) oder per Post (2,99€ inkl. MwSt. pro Rechnung). Die Versandart der Rechnung kann im Benutzerkonto angepasst werden.
Die in der App gelösten Parkscheine sind für die Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung in Echtzeit einsehbar, sodass die Parkscheinkontrolle umstandslos durchgeführt werden kann.
Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung
Unbedingt zu beachten ist die Verordnung zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen, die die Gemeinde ebenfalls im Internet bereitstellt. Material, das bereits im Frühjahr zum Verbrennen bereitgelegt wurde, müsse noch einmal umgesetzt werden ist, um zu verhindern, dass Tiere verletzt werden, die sich dort eingenistet haben, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung weiter.
Sofern die Rahmenbedingungen sich ändern, behält sich die Verwaltung vor, Nutzfeuer erneut zu untersagen.
Mitteilung von Hessen Mobil -Straßen- und Verkehrsmanagement-
Ab kommenden Montag werden die Bauarbeiten in die Bauabschnitte drei und vier (Nibelungenstraße Nr. 630 bis 651) verlegt. Die Bauarbeiten in diesem Streckenabschnitt werden bis voraussichtlich Mitte Oktober andauern und werden unter halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung abgewickelt.
Zur Gesamtmaßnahme:
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird die vorhandene Fahrbahn der B 47 über eine Gesamtlänge von 1850 Metern erneuert und teilweise verstärkt.
Hierfür wird die Asphaltfahrbahn rund 10 Zentimeter tief abgefräst und mit einer 6 Zentimeter dicken Asphaltbinderschicht und einer 4 Zentimeter dicken Asphaltdeckschicht wiederhergestellt. Der Asphaltaufbau der B 47 im Einmündungsbereich der Landesstrasse L 3099 wird zudem komplett abgefräst und mit 12 Zentimeter Asphalttragschicht, 6 Zentimeter Asphaltbinderschicht und 4 Zentimeter Asphaltdeckschicht neu augebaut.
Im gesamten Streckenabschnitt wird die Entwässerungsrinne ausgebaut und als Pflasterrinne bzw. Gußasphaltrinne neu hergestellt. Straßenablaufaufsätze, Schieber- und Hydrantenkappen sowie Schachtdeckel werden erneuert. Defekte Anschlussleitungen der Straßenabläufe werden saniert.
Vier Bushaltestellen im Streckenabschnitt werden barrierefrei ausgebaut. Es entstehen Überquerungsstellen mit abgesenkten Bordsteinen. Die Bussteige, Gehwege und die Überquerungsstellen werden mit einem Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen versehen.
Durch die Gemeinde Lautertal werden zeitgleich Arbeiten an der Trinkwasserleitung durchgeführt.
Die Baukosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf rund 2,1 Millionen Euro. Davon trägt die Gemeinde Lautertal etwa 294.000 Euro. Rund 1,8 Millionen Euro werden vom Bund getragen. Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen erhält die Gemeinde Lautertal im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung des Landes Hessen rund 70 % der förderfähigen Kosten.
Mehr Informationen zu Hessen Mobil unter www.mobil.hessen.de und unter www.verkehrsservice.hessen.de
Mitteilung des Ordnungsamtes
Mitteilung der Gemeindeverwaltung
Wie der Landeswahlleiter für Hessen in Wiesbaden mitteilt, muss jede in Hessen lebende wahlberechtigte Person, die von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen wurde bis zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Er empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, denen bisher keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist, sich umgehend mit ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen.
Wer glaubt, zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, muss bis zum Ablauf der Einsichtsfrist am 10. September 2021 bei seiner Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen, um seine nachträgliche Eintragung zu erreichen. Wird die Einspruchsfrist versäumt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Mitteilung des Ordnungsamtes
Mitteilung des Ordnungsamtes
Mitteilung des Ordnungsamtes
Mitteilung
Mitteilung des Ordnungsamtes