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Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung
ZAKB führt neues elektronisches Identifikationssystem ein
Grundstückseigentümer erhalten im Vorfeld ein Anschreiben, in dem der Zeitraum mitgeteilt wird, zu dem alle Abfallbehälter an der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden müssen. Mit diesem Schreiben werden auch provisorische Behälteretiketten verschickt, die vor der Bereitstellung zur Ausrüstung auf dem Deckel des entsprechenden Abfallbehälters angebracht werden müssen.
In der Ausrüstungsphase werden etwa 145.000 Behälter ausgerüstet. Die Ausrüstungsphase soll bis Ende November 2013 abgeschlossen sein. Behälter, die ab dem 01.01.2014 ohne Transponder bereitstehen, können nicht mehr geleert werden. Um die Ausrüstung so problemlos wie möglich zu gestalten, ist der ZAKB auf die Unterstützung der Grundstückseigentümer angewiesen.
Zu der Umstellung des bestehenden Barcodesystems auf das neue Transpondersystem haben wir nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Was ist ein Transponder?
Einen Transponder kennen viele vom Autoschlüssel. Darin ist auch ein Transponder enthalten, der die Wegfahrsperre im Auto freigibt. Beim Abfallbehälter gibt der Transponder bei der Leerung des Behälters die gleichen Daten weiter, die auch der bisherige Barcode enthalten hat.
Warum wechselt der ZAKB auf dieses System?
Die Barcodes auf den Abfallbehältern werden optisch erfasst. Hierbei kann es z.B. bei Verschmutzung der Leseeinrichtung oder des Barcodes zu Problemen kommen, so dass die Erfassung dann ggf. über ein Handlesegerät durchgeführt werden muss. Ein Transponder sendet die Daten unabhängig von einer möglichen Verschmutzung. Auch kann Dunkelheit beim Lesen des Barcodes zu Problemen führen, weshalb auf unseren Fahrzeugen zusätzlich Beleuchtungseinrichtungen vorhanden sein müssen.
Wie wird die Umstellung durchgeführt?
Viele der im ZAKB-Gebiet genutzten Behälter haben bereits eine Vorrichtung für Transponder ein sogenanntes Chipnest. Der Transponder wird in diese Vorrichtung eingebaut und die Daten vom vorhandenen Barcode auf diesen übertragen. Steht ein Chipnest nicht zur Verfügung, wird es nachgefräst und der Transponder eingesetzt.
Für diesen Vorgang werden wir die Grundstückseigentümer – beginnend ab September – informieren, wann genau die Behälter bereitgestellt werden müssen.
HAUSHALT FÜR 2013 GENEHMIGT.
Bekanntlich haben die Gemeinde und das Land Hessen im Rahmen der sogenannten Schutzschirmvereinbarung einen Konsolidierungsvertrag zur Erreichung des Haushaltsausgleichs bis spätestens 2017 geschlossen.
Den entsprechenden Kontrakt hatte er zusammen mit Finanz-Staatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher am 12. Februar dieses Jahres unterzeichnet. Damit einhergehend tritt das Regierungspräsidium bezüglich der Genehmigung der Haushaltspläne an die Stelle des Bergsträßer Landrates.
Positiv sei die schnelle Genehmigung des durch die Gemeindevertretung am 18. April beschlossenen Haushaltsplanes zu bewerten, so Kaltwasser weiter.
Die Genehmigung erstrecke sich sowohl auf die Kreditermächtigung in Höhe von rund 280.000,- € für investive Maßnahmen, als auch auf den Kassenkredit mit 9,5 Millionen €. Letzerer werde im kommenden Haushaltsjahr aufgrund der Ablösung durch das Land von bisher rund viereinhalb Millionen € deutlich zurückgefahren.
Der Haushaltsplan selbst schließt mit einem negativem Ergebnis in Höhe von 1.241.000,- € ab, was einer Verbesserung von ca. 250.000,- € gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Einladung
Um die Bestände befriedigend zu regulieren und Schäden in den landwirtschaftlichen Kulturen zu minimieren, bedarf es der Zusammenarbeit insbesondere von Jagd und Landwirtschaft. Der Jagdbeirat Starkenburg stellt das Thema im Vortag
Einfluss von Fruchtfolge auf die Schwarzwildpopulation – lassen sich Wildschäden vermeiden?
(Herr Burkhardt, Herr Pfeil, Herr Preuß, Jagdbeirat Starkenburg)
sehr interessant und anschaulich dar und zeigt Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Jagd und Landwirtschaft auf.
Bürgermeister Kaltwasser lädt Land- und Forstwirtschaft, Jäger, Grundstücksbesitzer und alle interessierten Bürger zu diesem Vortrag ein am
Donnerstag, 18. Juli 2013 um 20.00 Uhr in den
Sitzungssaal im Rathaus Lautertal
(Nibelungenstr. 280, Reichenbach)
Initiative zum Kommunalen Finanzausgleich
Das Land Hessen hat mit dieser Regelung beginnend im Jahr 2011 der kommunalen Ebene 360 Millionen Euro zu Gunsten des Landes Hessen entzogen. Im Jahr 2013 beläuft sich die Summe, die den Städten und Gemeinden und Landkreisen entzogen wird, auf mittlerweile rund 400 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund des Urteils des Staatsgerichtshofes und der höchst angespannten Finanzsituation der Städte, Gemeinden und Landkreise ist die Anwendung und Umsetzung dieses verfassungswidrigen Gesetzes nicht mehr akzeptabel.
Es ist für die kommunale Ebene erst recht nicht zumutbar, dass dieses verfassungwidrige Gesetz auch weiterhin in den Jahren 2014 und 2015 angewendet wird, sollte sich das Land Hessen entschließen, die spätest mögliche Frist für eine Änderung - die ihm durch den Staatsgerichtshof gesetzt worden ist - auszunutzen. Die Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen dürfen erwarten, dass das Land Hessen nur auf verfassungsrechtlich einwandfreier Grundlage der kommunalen Ebene weiterhin Geld entzieht.
Vor diesem Hintergrund wir der Landtag noch vor den Sommerferien aufgefordert, die verfassungswidrige gesetztliche Regelung außer Kraft zu setzen.“
Begründung:
Mit dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes vom 21.05.2013 auf das Klagebegehren der Stadt Alsfeld ist durch das oberste hessische Gericht festgestellt worden, dass das Finanzausgleichs-änderungsgesetz für das Jahr 2011 verfassungswidrig ist. Das gleiche Klagebegehren hatten drei hessische Landkreises, darunter der Landkreis Bergstraße. Damit ist voll umfänglich diesem Klagebegehren Rechnung getragen.
Das Gericht hat insbesondere festgestellt, dass es Aufgabe des Landesgesetzgebers ist, den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung zukommen zu lassen und hierzu zunächst den Finanzbedarf der Kommunen zu ermitteln. Das hat der hessische Landesgesetzgeber, was zu der einhelligen Kritik aller Kommunen in Hessen geführt hat, in verfassungwidriger Weise unterlassen. Der im Jahr 2011 damit erfolgte Entzug von ca. 360 Millionen Euro, der sich im Jahr 2012 fortgesetzt hat und in diesem Jahr 2013 rund 400 Millionen Euro beträgt, hat damit keine verfassungsrechtliche Grundlage mehr.
Da eine verfassungsgemäße Regelung einen gewissen zeitlichen Aufwand erfordert, hat der Staatsgerichtshof dem Land Hessen aufgegeben, eine solche verfassungskonforme Regelung spätstens zum 31.12.2015 für das Jahr 2016 zu erlassen. Damit besteht jedoch gleichzeitig auch für das Land Hessen die Option, sich mit einer solchen Regelung noch über zwei Jahre Zeit zu lassen.
Da der Hessische Staatsgerichtshof nicht entschieden hat, dass eine solche Regelung erst zum 31.12.2015 erfolgen muss, sondern dies als letzte Frist vorgegeben hat, muss es im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Kommunalen Finanzausgleichs die Forderung der kommunalen Ebene sein, eine solche Regelung bereits früher und damit so schnell wie möglich und mindestens rückwirkend ab 01.01.2013 außer Kraft zu setzen.
Ersatzweise ist es mindestens notwendig, die verfassungwidrige Regelung außer Kraft zu setzen.
Stellungnahme des Bürgermeisters zum Pressebericht „Kaltwasser ist an den Verzögerungen selbst schuld“ vom 18. Mai 2013:
Die Fakten seien hinlänglich bekannt:
Die Gemeinde habe bereits im April 2012 unter Beachtung der bestehenden Richtlinien einen entsprechenden Förderantrag gestellt. Diesem wurden Vorentwurf und Kostenschätzung beigefügt. Ein Änderungsantrag wurde zu keiner Zeit gestellt.
Der Landrat sei es gewesen, der den Inhalt einer internen Mail öffentlich gemacht habe - nach dem bekannten Strickmuster, man lege ein Feuerchen, sei insoweit als erster am Brandherd, rufe laut „es brennt“ und beginne sofort mit den Löscharbeiten.
Nachweislich habe der Landtagsabgeordnete Peter Stephan bereits in der Osterwoche, also Ende März diesen Jahres in der Lokalpresse den vom Land bewilligten Zuschuß auf den Euro genau verkündet.
Es bleibt die Frage bzw. das Geheimnis des Landrates, was vor diesem Hintergrund bis Anfang Mai noch sorgfältig geprüft werden musste, heißt es in der Stellungnahme von Bürgermeister Kaltwasser abschließend.
Stellungnahme des Bürgermeisters zum Pressebericht „Mehr Platz für den Nachwuchs“ vom 10. Mai 2013:
Den entsprechenden Förderantrag habe die Gemeinde richtlinienkonform bereits mit Datum vom 13. April 2012 / 18. Mai 2012 eingereicht. Den Antragsunterlagen seien Vorentwurf und Kostenschätzung beigefügt worden.
Nach einem Jahr „Still ruht der See“ habe der Landtagsabgeordnete Peter Stephan in der Osterwoche 2013 in der Lokalpresse mitgeteilt, der Förderantrag sei positiv beschieden, so Kaltwasser weiter. Dieser Verfahrensablauf habe insofern verwundert, als A einen Antrag bei B stellt und C die Entscheidung verkündet.