Mitteilungen
Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung
Mitteilung der Gemeindeverwaltung
Wie der Landeswahlleiter für Hessen in Wiesbaden mitteilt, muss jede in Hessen lebende wahlberechtigte Person, die von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis aufgenommen wurde bis zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Er empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, denen bisher keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist, sich umgehend mit ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen.
Wer glaubt, zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, muss bis zum Ablauf der Einsichtsfrist am 10. September 2021 bei seiner Gemeinde schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen, um seine nachträgliche Eintragung zu erreichen. Wird die Einspruchsfrist versäumt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Mitteilung des Ordnungsamtes
Mitteilung des Ordnungsamtes
Mitteilung des Ordnungsamtes
Mitteilung
Mitteilung des Ordnungsamtes
Mitteilung des Ordnungsamtes
Das Ordnungsamt bittet um Beachtung und entsprechende Ladungssicherung.
Mitteilung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Es sollten ebenfalls keine Zigarettenkippen aus fahrenden Autos geworfen werden.
Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Im Falle eines Waldbrandes müssen die Wege für die Feuerwehr frei sein. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.
Hinweis
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