Mitteilungen

Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung

Mitteilung des Ordnungsamtes

Natur: Verbrennen von Abfällen ist nur unter Auflagen erlaubt - Nutzfeuer im Rathaus anmelden

Die Lautertaler Gemeindeverwaltung weist auf die Bestimmungen hin, die bei sogenannten Nutzfeuern einzuhalten sind. Dazu zählt das Verbrennen von Gartenabfällen. Zur Anmeldung eines solchen Feuers stellt die Verwaltung im Internet ein Formular zur Verfügung.

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sei nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, heißt es in einer Mitteilung. Die Abfälle dürfen nur unter Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter und nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr verbrannt werden. Zudem schreibt die Verordnung Mindestabstände vor: "100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zelt- oder Lagerplätzen, 35 Meter von sonstigen Gebäuden, fünf Meter zur Grundstücksgrenze, 50 Meter von sonstigen öffentlichen Verkehrswegen, 100 Meter von Naturschutzgebieten, Wäldern, Mooren und Heiden sowie 20 Meter von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen und nicht abgeernteten Getreidefeldern."

Außerdem geht aus der Verordnung hervor, dass die Abfälle so trocken sein müssen, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrannt werden können. Vor Verlassen der Feuerstelle muss zudem sichergestellt werden, dass Feuer und Glut erloschen sind.

Heckenschnitt nur bis Montag

Die Gemeinde weist außerdem darauf hin, dass am kommenden Montag, 1. März, die Brut- und Setzzeit beginnt. Das Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern müsse daher grundsätzlich an diesem Wochenende erledigt werden. Sofern Gefahr im Verzug ist, etwa weil Äste auf den Gehweg ragen, gelte die Einschränkung aber nicht.

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Mitteilung

Glasfaser-Ausbau beginnt am Montag

In der kommenden Woche beginnt die GGEW AG mit dem weiteren Ausbau der Glasfaser-Leitungen in Lautertal. Im Herbst hatte die Firma angekündigt, weitere Haushalte mit schnellen Internet-Anschlüssen zu versorgen. 


Ab Montag, 22. Februar, soll auf dem Verbindungsweg zwischen Beedenkirchen und Lautern eine Verbindungsleitung in einem Leerrohr verlegt werden, das bereits im vergangenen Jahr dort verlegt wurde. Da die Strecke sehr lang ist, wird die Straße an der Breiten Heide und dem Abzweig nach Brandau geöffnet werden. 


Es wird empfohlen, den Verbindungsweg während der Bauarbeiten nicht zu benutzen, damit das Kabel beim Einbau nicht beschädigt wird und die Arbeiten zügig abgeschlossen werden können. Die Landwirte können die Baustelle jederzeit passieren, wenn sie auf ihre Felder fahren müssen.

Wie es weiter hieß, ist geplant, im Gewerbegebiet in Elmshausen eine Anlaufstelle der Baufirma zu schaffen. Dort sollen sich unter anderem die Bürger melden können, die einen Glasfaser-Anschluss haben möchten und bei denen weitere Bauarbeiten auf dem Grundstück anstehen. Damit soll der Ablauf des weiteren Ausbaus des Versorgungsnetzes besser abgestimmt werden können.

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Mitteilung der Gemeindeverwaltung

Ihre Stimme zählt!
Nehmen Sie an den Kommunalwahlen am 14. März teil.

Wichtige Informationen

aus Anlass der Corona-Pandemie

Liebe Wählerinnen und Wähler,

die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben. Wir können Ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.
  • Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
  • Für die Stimmabgabe werden für alle Wählerinnen und Wähler neue Schreibstifte vom Wahlvorstand ausgegeben, diese werden regelmäßig desinfiziert.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2-Masken) ausgestattet.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können:

Drei Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl

  • Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)
    Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
    Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

  • Formloser Antrag per Post, Email oder Fax
    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss die antragstellende Person
    Name, Geburtsdatum sowie die komplette Wohnanschrift angeben. Außerdem muss angegeben sein, ob im Falle einer Stichwahl ebenfalls Briefwahl gewünscht ist.
    FAX: 06254/307-32,
    Email: Wahlamt@lautertal.de

  • Persönliche Vorsprache
    Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Terminvereinbarung unter 06254/307-35 oder 06254/307-36.

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
  • je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
  • einen gebührenfreien Wahlbriefumschlag,
    und
  • ein Merkblatt zur Briefwahl, mit Erklärung in Wort und Bild, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben.

Briefwahlmöglichkeit im Rathaus bis Freitag, den 12.03.2021, 13:00 Uhr.

Nach telefonischer Vereinbarung können Sie bis Freitag, den 12.03.2021, 13:00 Uhr die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und vor Ort Ihre Stimme abgeben.

Beantragen Sie bitte - wenn möglich - die Wahlunterlagen mit der Wahlbenachrichtigung oder per formloser Email.


Sie haben Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr Wahlamt der

Gemeinde Lautertal/Wahlamt
Nibelungenstraße 280, 64686 Lautertal (Odenwald)
E-Mail: wahlamt@lautertal.de

Mo – Fr.:  08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Di.:             14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Do.:            15:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Telefonische Rückfragen unter 06254/307
- 35 Frau Guba
- 36 Frau Decher
- 37 Frau Konietzka
- 61 Frau Meister

Ihr Wahlamt der Gemeinde Lautertal

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Mitteilung der Gemeindeverwaltung

Sperrung des Striethweges im Ortsteil Elmshausen

Wegen der einsetzenden Amphibienwanderungen kann es in der Zeit vom 15. Februar 2021 bis 15. April 2021 zu Sperrungen des Striethweges im Ortsteil Elmshausen kommen. Die Sperrungen erfolgen in dem o.g. Zeitraum an maximal 20 Tagen, jeweils von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens, mittels rot-weißer, verschließbarer Absperrschranken.
Die erforderlichen Sperrungen werden nach Wetterlage und örtlichen Verhaltensstudien der Amphibien aus Vorjahren ausgewählt.

Es wird dringend gebeten, den Sperrbereich nur in Notfällen zu befahren, um einen ausreichenden Schutz der Amphibien zu gewährleisten.

Wir machen die von den Sperrungen betroffenen Anlieger, insbesondere die Landwirte, darauf aufmerksam, dass entsprechende Schrankenschlüssel sowohl in Notfällen, als auch bei Dauerbedarf bei Susanne oder Arno Reil, Hochstädter Straße 31, 64686 Lautertal, abgeholt werden können.


Lautertal (Odenwald), den 02.02.2021
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Heun Bürgermeister

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Mitteilung

Bauarbeiten - Telekom lässt Kabel reparieren

Lautern/Gadernheim. Die Telekom lässt ab heute (Montag) an der B 47 zwischen Lautern und Gadernheim eine Störung an einem Telefon-Hauptkabel beseitigen. Deshalb ist in der Zeit bis Freitag, 19. Februar, entlang der Bundesstraße mit Behinderungen zu rechnen.

Die Straße selbst ist von den Arbeiten allerdings nicht betroffen, das Kabel ist im Gehweg verlegt.

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Mitteilung der Gemeindeverwaltung

Kanalisation wird saniert

Wegen Kanalreinigungsarbeiten und Reparaturen an der Kanalisation kommt es ab Montag, 1. Februar, im Gemeindegebiet von Lautertal zu Verkehrsbehinderungen. Dazu sind jeweils halbseitige Straßensperrungen in der Zeit zwischen 8.30 und 15.30 Uhr geplant.

Betroffen sind Elmshausen der Heckenwiesenweg, in Reichenbach Am Lösch und die Friedhofstraße, der Ortsteil Schmal-Beerbach sowie in Staffel der Steigertsweg. Die Arbeiten sollen bis spätestens Mittwoch, 17. Februar, erledigt sein.

In Schannenbach wird in der Straße Am Weiher ebenfalls der Kanal saniert. Dort kommt es bis Sonntag, 28. Februar, zu Verkehrsbehinderungen.

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Abgabenbescheide vom 11.01.2021 - Mit Musterbescheid zum besseren Verständnis!

Liebe Bürgerinnen und Bürger Lautertals,

wie im Text des jeweiligen Bescheides zu entnehmen ist, wird die Gutschrift vom 15.01.2021 mit der Rate vom 15.02.2021 verrechnet.
Nur die Differenz hieraus wird abgebucht!
(Wer keine Abbuchung erteilt hat überweist diesen verrechneten Betrag).
Die Darstellung der Verrechnung der Raten 15.01.2021 und 15.02.2021 entstand durch die Verrechnung der Mehrwertsteuersenkung von 7% auf 5% für das ganze Jahr 2020.

Wichtige Information:

Bei Abbuchung der Rate zum 15.02. eines jeden Jahres, werden, falls vorhanden, auch weitere Bescheide, die eine Fälligkeit zum 15.02. aufweisen und das gleiche Kassenzeichen tragen (nur unterschiedliche Objektnummern) bei der Abbuchung von unserer Gemeindekasse verrechnet und in einer Summe abgebucht.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis.
Vielen Dank.

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Information des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport

IMPFUNG VON BÜRGERINNEN UND BÜRGERN ÜBER 80 JAHRE
- Hessische Impfstrategie -

Die Impfungen werden ab dem 19. Januar 2021 in den sechs Regional-Impfzentren Kassel, Heuchelheim (Gießen), Fulda, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt beginnen. Hessinnen und Hessen, die der höchsten Priorisierungsgruppe nach der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums angehören, können sich ab dem 12. Januar 2021 für ihre persönliche Corona-Schutzimpfung anmelden.

Gemeinsam mit dem Bund ist es der Hessischen Landesregierung gelungen, noch vor Beginn des Jahres erste Impfungen anzubieten und durchzuführen. Entsprechend der vom Bund festgelegten Priorisierung haben wir mit den Impfungen bei denjenigen begonnen, die den Schutz vor dem Virus am dringendsten benötigen: bei unseren ältesten Mitbürgerinnen und Mitbürgern in den Pflegeeinrichtungen, dem dortigen Personal und bei unserem medizinischen Personal, das auf den Intensivstationen seit Monaten gegen das Virus kämpft.

Da auch Sie aufgrund Ihres Alters im Falle einer Infektion mit dem Virus besonders gefährdet sind, sollten Sie ebenfalls so früh wie möglich geimpft werden. Wir möchten, dass Sie bestmöglich unterstützt und geschützt werden und bieten Ihnen deshalb eine kostenlose Impfung an. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie sich für diese Impfung anmelden.
Die Impfungen werden ab Dienstag, den 19. Januar 2021, aufgrund der zunächst noch begrenzten Mengen an Impfstoff in sechs Regionalen Impfzentren beginnen. In welchem der Regionalen Impfzentren Sie sich anmelden können, entnehmen Sie bitte der Karte am Ende dieses Schreibens. Sobald genügend Impfstoff zur Verfügung steht, werden
weitere 22 Impfzentren in allen kreisfreien Städten und Landkreisen geöffnet, um Ihnen auch kürzere Anfahrtswege zu ermöglichen.

Die Terminvereinbarung für eine Impfung in einem der Regionalen Impfzentren ist bereits ab Dienstag, den 12. Januar 2021, möglich. Aufgrund der momentan noch sehr begrenzten Menge an Impfstoff werden jedoch nicht alle  Impfberechtigten Ihrer Gruppe sofort einen Termin bekommen können. Seien Sie aber versichert: Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird eine Impfung bekommen!
Für die Anmeldung zu Ihrem persönlichen Impftermin stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

Telefon: 116 117
oder
0611 - 505 92 888
Erreichbarkeit täglich von 8-20 Uhr

Internet: www.impfterminservice.de
oder
www.impfterminservice.hessen.de

Start der Terminvereinbarung ab 12. Januar 2021, 8:00 Uhr

Für den vollen Impfschutz sind zwei Impfungen im Abstand von ca. drei bis vier Wochen (abhängig vom Impfstoff) nötig. Deshalb vereinbaren Sie bitte zugleich zwei Termine: Für die erste Impfung sowie für die notwendige zweite Impfung.
Bei Fragen zur Durchführung der Impfung (z.B. welche Unterlagen mitzubringen sind) oder zum Impfstoff wenden Sie sich bitte ebenfalls gerne an die oben genannten Telefonnummern bzw. bei medizinischen Fragen an Ihren Hausarzt.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, eigenständig etwa mit einem eigenen Auto zum Termin zu kommen und auch niemand aus Ihrer Verwandtschaft, Ihrem Freundeskreis oder Ihrer Nachbarschaft Sie fahren kann, achten Sie bitte auf die Angebote lokaler Fahrdienste z.B. über Ihre Stadt oder Gemeinde.

Sofern Sie bereits bei Ihren Arztbesuchen einen Erstattungsanspruch für Fahrtkosten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und fragen, ob ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung auch für Ihre Impftermine besteht. Sollte diese eine Erstattung ablehnen, trägt das Land Hessen die Kosten.
Sollte es Ihnen dennoch aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, ein Impfzentrum zu besuchen, besteht zu einem späteren Zeitpunkt selbstverständlich auch die Möglichkeit, sich zu Hause impfen zu lassen. Wenn Sie eine solche Impfung zu Hause in Anspruch nehmen möchten, nutzen Sie bitte die beigefügte Rückantwort, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.

Wenn Sie 80 Jahre oder älter sind und in einem Seniorenheim leben, müssen Sie keinen Termin über die oben genannte Telefonnummer oder Internetseite vereinbaren: In diesem Fall wird ein mobiles Impfteam Ihre Einrichtung aufsuchen und Ihre Impfung vor Ort durchführen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an Ihre Einrichtungsleitung. Da die erwartete Anzahl an Impfwilligen die Menge an verfügbarem Impfstoff zunächst deutlich übersteigen wird, bitten wir Sie schon jetzt um Verständnis, dass Ihre Impfung vielfach nicht unmittelbar, aber so schnell wie möglich erfolgen wird.

Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus sowie über die Schutzimpfungen finden sich auch im Internet unter www.corona.hessen.de sowie www.rki.de. Das Regierungspräsidium Kassel wurde mit der zentralen Entgegennahme Ihrer Rückmeldungen beauftragt. Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Terminvergabe erhalten Sie unter www.corona.hessen.de oder in schriftlicher Form bei der ekom21 (ekom21 – KGRZ Hessen, Impfkoordination, Knorrstraße 30, 34134 Kassel).

Das Corona-Virus stellt unsere Gesellschaft vor eine historische Aufgabe, der wir uns gemeinsam stellen müssen. Sie haben in Ihrem Leben bereits viele Herausforderungen gemeistert. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto größer ist der Schutz für alle. Wir sind zuversichtlich, dass es uns mit dieser größten Impfaktion in der Geschichte unseres
Landes gemeinsam gelingen wird, die Pandemie zu besiegen und damit für uns alle den Weg zurück in unseren gewohnten Alltag zu ebnen. Dies setzt jedoch voraus, dass möglichst viele von uns „die Ärmel hochkrempeln“ und sich impfen lassen. Wir bitten Sie deshalb sehr herzlich, von dem kostenlosen Impfangebot, an dem sehr viele Menschen
für Sie arbeiten, Gebrauch zu machen.

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MITTEILUNG DER GEMEINDEVERWALTUNG

Dienstregelung der Gemeindeverwaltung

Die Dienststellen der Gemeinde Lautertal bleiben vom
Montag, dem 28. Dezember 2020 bis einschließlich
Donnerstag, dem 31. Dezember 2020
geschlossen.


In dringenden Fällen (Sterbefälle) ist das Standesamt/Friedhofsamt vom 28.12.2020 bis 30.12.2020 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 06254/307-62 oder unter rausch@lautertal.de zu erreichen.

Das Wahlamt erreichen Sie unter wahlamt@lautertal.de

Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.

Ab dem 4. Januar 2021 sind die Dienststellen zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie erreichbar.

Lautertal, den 14. Dezember 2020

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde
Lautertal (Odenwald)
Andreas Heun
Bürgermeister

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Mitteilung der Gemeindeverwaltung

KOMMUNALWAHL 2021 - WAHLHELFER GESUCHT!

Für die anstehende Kommunalwahl am 14.03.2021 bitten wir um Unterstützung zur Besetzung der Wahlvorstände. Bei dieser Wahl wird es 9 Urnen-Wahlbezirke und 3 Briefwahlbezirke mit jeweils 7 Wahlhelfern/innen geben.

Bitte helfen Sie uns bei der Benennung von Personen, die diese ehrenamtliche Aufgabe wahrnehmen können.

Über zahlreiche Namensnennungen freuen wir uns unter Wahlamt@lautertal.de , wenn möglich auch schon mit dem Hinweis Wahlvorstand, Vertretung Wahlvorstand, Schriftführung, Vertretung Schriftführung, Beisitzer/in.

Wir danken für bereits gemeldete Personen, die wir schon erfasst haben.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Simone Meister

Besondere Wahlleiterin
der Gemeinde Lautertal
Nibelungenstraße 280
64686 Lautertal
E-mail wahlamt@lautertal.de

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