Mitteilungen

Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung

Mitteilung

Halteverbot in Buswendeschleife am Felsenmeer

 

Durch den Start der neuen Buslinie MO2 von Reinheim ins Lautertal ist das Felsenmeer nun deutlich besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Um den Busverkehr nicht zu behindern, muss die dortige Buswendeschleife dringend freigehalten werden.

Autofahrer/innen werden daher gebeten, zum Parken ausschließlich die für Autos vorgesehenen Parkplätze zu nutzen.

Busse dürfen ausschließlich auf den ausgewiesenen Busparkplätzen parken.

Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Auch die Buslinie 664 fährt das Felsenmeer an.

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Mitteilung des Ordnungsamtes

Regelungen für Anlieger an Bächen -
Wasser nur mit Eimern schöpfen

Wir weisen darauf hin, dass Anlieger von Bächen besondere Pflichten haben. Dazu gehört, dass Gegenstände insbesondere Schnittgut nicht direkt am Wasser oder an der Böschung gelagert werden dürften. Bei Hochwasser besteht sonst die Gefahr, dass Geröll, Bauschutt, Äste und Ähnliches Durchlässe und Einläufe verstopfen und zu Überschwemmungen führen.

Das Fließgewässer wird in vielen Fällen dazu genutzt, Gießwasser für den Garten zu gewinnen. Die Entnahme von Wasser ist nur mit Handschöpfgeräten wie Gießkannen und Eimern gestattet. Wasser ohne Genehmigung mit Pumpen zu fördern, ist nicht erlaubt. Bei Niedrigwasser kann die Entnahme zudem eingeschränkt beziehungsweise verboten werden.

Die Gewässer dürften nicht aufgestaut werden, da dies die Wanderung von Fischen und Kleinlebewesen behindert. Ein Bau von Treppen wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.

Wurzeln standortgerechter heimischer Gehölze sind geeignet, um die Ufer abzusichern. Material wie Betonplatten, Bauschutt und Bretter dürfen dagegen nicht verwendet werden. Auch der Bau von Mauern ist grundsätzlich nicht gestattet.

Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Unkrautvernichtern muss ein Mindestabstand von fünf bis zehn Metern zum Wasser eingehalten werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Verwendet werden dürfen nur Produkte, die für die Anwendung im Haus und Kleingarten zugelassen sind.

Wird gegen eine der Vorgaben verstoßen oder die erforderliche Genehmigung nicht eingeholt, drohen empfindliche Bußgelder.

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Mitteilung

Aktionsprogramm
"Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche"


Um Kinder und Jugendliche auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, investiert die Bundesregierung zwei Milliarden Euro.

Kinder und Jugendliche sollen nach der Corona-Pandemie schnell wieder Versäumtes aufholen und nachholen können. Das gilt nicht nur für den Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Leben: Sie sollen Zeit haben für Freunde, Sport und Freizeit und die Unterstützung bekommen, die sie und ihre Familien jetzt brauchen.

Übergabe der Förderbescheide

Erste geplante Veranstaltung:
Zweitägiger Selbstbehauptungskurs

  

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Mitteilung

Zensus 2022

=> Faktencheck auf der Website des Zensus 2022

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.

Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss.

In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Volkszählungen in Form einer Vollerhebung fanden zuletzt 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen DDR statt – also vor der deutschen Vereinigung, vor der Einführung des Euro und vor der Erweiterung der Europäischen Union. 2011 folgte dann der erste EU-weite Zensus.

Der Zensus 2022 wird wieder aktuelle Daten liefern. Durch den Zensus stehen verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung. Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.

Die Vereinten Nationen empfehlen, die Bevölkerung alle zehn Jahre zu zählen. Mit dem Zensus 2022 folgt Deutschland zusätzlich auch einer Verordnung der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre aktuelle Bevölkerungszahlen festzustellen.

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Mitteilung von Hessen Mobil -Straßen- und Verkehrsmanagement-

Heppenheim, 04.05.2022

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B 47: Ausbau der Ortsdurchfahrt Gadernheim

Hessen Mobil: Arbeiten in den nächsten Abschnitten beginnen

Die Bauarbeiten zur Erneuerung der Fahrbahn im Zuge der Bundesstraße B 47 in der Ortsdurchfahrt Gadernheim laufen weiter wie geplant. Nun werden die Arbeiten in zwei weiteren Bauabschnitten fortgesetzt. Die gesamten Arbeiten dauern voraussichtlich bis September 2022 an.

Seit vergangener Woche wird zum einen in Fahrtrichtung Bensheim von der Einmündung Ziegelhüttenweg bis etwa 20 Meter hinter die Einmündung Krehbergstraße gebaut. Die Einmündung Krehbergstraße ist im Zuge des Abschnittes vollgesperrt. Eine Umleitung über die Raidelbacher Straße ist eingerichtet.

Ab dem heutigen Mittwoch, den 4. Mai werden zudem Arbeiten in einem weiteren Bauabschnitt in Fahrtrichtung Bensheim begonnen. Das rund 240 Meter lange Teilstück der Nibelungenstraße beginnt an der Einmündung Brandauer Weg und endet etwa auf Höhe der Hausnummer 691.

Die Arbeiten in beiden Bauabschnitten dauern voraussichtlich bis Ende Mai an und werden, wie gehabt, unter halbseitiger Sperrung der Bundestraße durchgeführt. Der Verkehr wird mittels Baustellenampel geregelt.

Zu den weiteren Bauabschnitten wird Hessen Mobil gesondert informieren.

Zur Gesamtmaßnahme:

Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird die vorhandene Fahrbahn der B 47 über eine Gesamtlänge von 1850 Metern erneuert und teilweise verstärkt.

Hierfür wird die Asphaltfahrbahn rund 10 Zentimeter tief abgefräst und mit einer 6 Zentimeter dicken Asphaltbinderschicht und einer 4 Zentimeter dicken Asphaltdeckschicht wiederhergestellt. Der Asphaltaufbau der B 47 im Einmündungsbereich der Landesstrasse L 3099 wird zudem komplett abgefräst und mit 12 Zentimeter Asphalttragschicht, 6 Zentimeter Asphaltbinderschicht und 4 Zentimeter Asphaltdeckschicht neu ausgebaut.

Im gesamten Streckenabschnitt wird die Entwässerungsrinne ausgebaut und als Pflasterrinne bzw. Gußasphaltrinne neu hergestellt. Straßenablaufaufsätze, Schieber- und Hydrantenkappen sowie Schachtdeckel werden erneuert. Defekte Anschlussleitungen der Straßenabläufe werden saniert.

Vier Bushaltestellen im Streckenabschnitt werden barrierefrei ausgebaut. Es entstehen Überquerungsstellen mit abgesenkten Bordsteinen. Die Bussteige, Gehwege und die Überquerungsstellen werden mit einem Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen versehen.

Durch die Gemeinde Lautertal werden zeitgleich Arbeiten an der Trinkwasserleitung durchgeführt.

Die Baukosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf rund 2,1 Millionen Euro. Davon trägt die Gemeinde Lautertal etwa 294.000 Euro. Rund 1,8 Millionen Euro werden vom Bund getragen. Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen erhält die Gemeinde Lautertal im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung des Landes Hessen rund 70 % der förderfähigen Kosten.

Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter www.mobil.hessen.de.

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Mitteilung

Information des Fortsamtes Lampertheim

zum Thema Waldschutz als PDF-Datei zum Download.


 

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Mitteilung

Sanierungsarbeiten in Gadernheim

Aufgrund von Sanierungsarbeiten wird der Ziegelhüttenweg (Feldweg) im Bereich der Hausnummer 13 bis zum HB Gadernheim vom 09.05.2022 bis 11.05.2022 voll gesperrt.

 

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Mitteilung

Digitale Bürgersprechstunde

Um in der momentanen Situation aber auch zukünftig flexibel auf Bürgeranliegen eingehen zu können, bietet die Gemeindeverwaltung eine digitale Bürgersprechstunde mit Herrn Bürgermeister Heun an.

Diese findet erstmals am 11. April 2022 ab 18:00 Uhr statt.

Interessierte können ihre Fragen, Anregungen und Wünsche vorab per E-Mail an buergersprechstunde@lautertal.de senden.

Sie erhalten dann einen Zugangslink mit Startuhrzeit ihres persönlichen Termins zur Online-Sprechstunde via Zoom.
Für jedes Gespräch sind bis zu 20 Minuten eingeplant.

   

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Mitteilung

Hilfe für Menschen aus der Ukraine - Bürgerhilfe

Wir regen an zur Bürgerhilfe.

Sie haben die Möglichkeit Flüchtlingen aus der Ukraine zu unterstützen?
Dann melden Sie sich bei der Gemeinde.

Ein Formular hierzu finden Sie hier. Bitte senden Sie es an info@lautertal.de.

 

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Mitteilung von Hessen Mobil -Straßen- und Verkehrsmanagement-

Heppenheim, 15.03.2022

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B 47: Ausbau der Ortsdurchfahrt Gadernheim

Hessen Mobil: Arbeiten in den nächsten Abschnitten beginnen

Die Bauarbeiten zur Erneuerung der Fahrbahn im Zuge der Bundesstraße B 47 in der Ortsdurchfahrt Gadernheim laufen weiter wie geplant.

Ab dem kommenden Montag, den 21. März werden nun die Arbeiten in den nächsten Bauabschnitten fortgesetzt. Die gesamten Arbeiten dauern voraussichtlich bis September 2022 an.

Die kommenden Arbeiten betreffen zum einen den Streckenabschnitt von der östlichen Einmündung „Turmstraße“ bis zur Einmündung „Ziegelhüttenweg“. Die Arbeiten in diesem Bereich dauern voraussichtlich bis Mitte April an.

Anschließend werden die Arbeiten bis etwa Ende April im Streckenabschnitt von der Einmündung „Ziegelhüttenweg“ bis rund 20 Meter hinter die Einmündung „Krehbergstraße“ weitergeführt. In diesem Streckenabschnitt muss die Einmündung „Krehbergstraße“ vollgesperrt werden. Eine innerörtliche Umleitung über die Raidelbacher Straße wird ausgeschildert.

Weiter gearbeitet wird parallel auch im Einmündungsbereich der L 3099 (Darmstädter Straße). Der kommende Streckenabschnitt erstreckt sich von der Einmündung der L 3099 bis auf Höhe der Hausnummer 693. Hier dauern die Arbeiten voraussichtlich bis Ende April an.

Alle Arbeiten werden, wie gehabt, unter halbseitiger Sperrung der Bundestraße durchgeführt. Der Verkehr wird mittels Baustellenampel geregelt.

Zu den weiteren Bauabschnitten wird Hessen Mobil gesondert informieren.

Zur Gesamtmaßnahme:

Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird die vorhandene Fahrbahn der B 47 über eine Gesamtlänge von 1850 Metern erneuert und teilweise verstärkt.

Hierfür wird die Asphaltfahrbahn rund 10 Zentimeter tief abgefräst und mit einer 6 Zentimeter dicken Asphaltbinderschicht und einer 4 Zentimeter dicken Asphaltdeckschicht wiederhergestellt. Der Asphaltaufbau der B 47 im Einmündungsbereich der Landesstrasse L 3099 wird zudem komplett abgefräst und mit 12 Zentimeter Asphalttragschicht, 6 Zentimeter Asphaltbinderschicht und 4 Zentimeter Asphaltdeckschicht neu ausgebaut.

Im gesamten Streckenabschnitt wird die Entwässerungsrinne ausgebaut und als Pflasterrinne bzw. Gußasphaltrinne neu hergestellt. Straßenablaufaufsätze, Schieber- und Hydrantenkappen sowie Schachtdeckel werden erneuert. Defekte Anschlussleitungen der Straßenabläufe werden saniert.

Vier Bushaltestellen im Streckenabschnitt werden barrierefrei ausgebaut. Es entstehen Überquerungsstellen mit abgesenkten Bordsteinen. Die Bussteige, Gehwege und die Überquerungsstellen werden mit einem Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen versehen.

Durch die Gemeinde Lautertal werden zeitgleich Arbeiten an der Trinkwasserleitung durchgeführt.

Die Baukosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf rund 2,1 Millionen Euro. Davon trägt die Gemeinde Lautertal etwa 294.000 Euro. Rund 1,8 Millionen Euro werden vom Bund getragen. Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen erhält die Gemeinde Lautertal im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung des Landes Hessen rund 70 % der förderfähigen Kosten.

Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter www.mobil.hessen.de.

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