Mitteilungen
Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung
Pressinformation des Hessischen Umweltministeriums

Bereits die schwierigen Bedingungen der Jahre 2018 bis 2020 mit umfangreichen Sturm-, Trocken- und Borkenkäferschäden haben den Wald stark belastet. Durch die aktuelle Witterung sind die Oberböden im Wald weitestgehend ausgetrocknet. Das inzwischen stark ausgetrocknete Kronenrestholz, Reisigmaterial und abgestorbene Bäume bilden in vielen Teilen des Landes ein leicht entzündbares Material.
Das Ministerium bittet daher alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird.
Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus.
Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird unter anderem sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.
Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie hier: https://umwelt.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefahr
Mitteilung des Ordnungsamtes
In Reichenbach kann die Zufahrt ins Wohngebiet, z. B. Balkhäuser Straße über die folgenden Straßen erfolgen: Seifenwiesenweg – Am Kochengraben – Graswiese – Balkhäuser Straße
Entlang der Umleitungsstrecke werden die Anwohner gebeten so zu parken, dass ein Durchkommen auch für die Einsatzkräfte der Feuerwehr jederzeit möglich ist, insbesondere in den Kurvenbereichen ist genügend Platz zum Ausschwenken zu lassen.
Mitteilung
Pressemitteilung des Kreises Bergstraße

Da für die Rettungs- und Einsatzkräfte im ersten Bauabschnitt die Zufahrt zum Felsenmeer unter Vorrangschaltung der Ampelanlage betrieben wird, bitten wir um besondere Beachtung der Rotphase, die auf Anforderung im Einsatzfall betrieben wird. Ein Versuch, noch „schnell bei Rot durchzukommen“, könnte schwerwiegende Folgen haben. Da saisonal leider viele Fahrten zum Felsenmeer zu erwarten sind, wird dem Rettungsdienst, der Feuerwehr und Polizei auch während der Vollsperrung die Durchfahrt vom Bauunternehmen ermöglicht.
Während der gesamten Bauzeit wird der Schwerverkehr ab 7,5 t umgeleitet, ab der Vollsperrung sind alle Verkehrsteilnehmenden gebeten, die ausgeschilderte Umleitungsstrecke zu nutzen:
Auf der B47, Reichenbach weiter bis Gadernheim – links L3099 Richtung Brandau – in Brandau /L3099 /Ortsstraße links auf die K69 /Modaustraße bis Beedenkirchen – in Beedenkirchen links L3098 /Reichenbacher Str. bis Reichenbach.
Die Linien 664 und MO2 des ÖPNV werden während der halbseitigen Sperrung weiter betrieben. Ab dem 25.07.22 entfällt die 664, die Linie MO2 fährt bis zum Felsenmeer und von dort zurück.
Die Besucher des Felsenmeers sind angehalten auf die Haltverbote zu achten, um dem Linienverkehr die Wendemöglichkeiten freizuhalten, widrig abgestellte Fahrzeuge müssen kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Mitteilung
Seit 2018 wird das Projekt in den neun Kommunen des Netzwerks Ortsnahe Versorgung Odenwald (NOVO) erfolgreich angeboten. Die Beratung erfolgt kostenlos, neutral und verschwiegen.
Bei Interesse an einer Beratung melden Sie sich bitte bis spätestens 12.07.2022 per Telefon unter 06253-80953 oder per Mail unter paula@kreis-bergstrasse.de zur Teilnahme an der Sprechstunde an.
Bitte beachten Sie, dass maximal zwei weitere Begleitpersonen zur Sprechstunde angemeldet werden können.
Juni 2022
Gemeinde Lautertal (Odw.)
Mitteilung
In seinem Vortrag „Machen Sie Ihr Gebäude fit für die Zukunft“ informiert Philipp Meister, Leiter der Energieagentur Bergstraße – ein Fachbereich der Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH, über aktuelle Trends, rechtliche Anforderungen und Fördermöglichkeiten bei energetischen Sanierungsmaßnahmen, energieeffizienten Neubauten sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebäuden.
Folgende Fragestellungen werden unteranderem behandelt:
Worauf gilt es bei energetischen Maßnahmen an Wohngebäuden grundsätzlich zu achten?
Gibt es Fördermöglichkeiten für meine geplante Dämm-Maßnahme oder die angestrebten neuen, energieeffizienten Fenster?
Welche Heizsysteme werden bezuschusst?
Wie sieht die Lage bei Solaranlagen aus?
Wie hoch sind die entsprechenden Förderungen?
Wo, wann und wie muss ich Fördermittel beantragen?
Brauche ich einen Energieberater?
Die Energieagentur Bergstraße ist die zentrale Energieberatungseinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Bergstraße. Beantwortet werden Fragen zu Fördermöglichkeiten, Technik und Bauphysik - kostenfrei und herstellerneutral.
Mitteilung
Mitteilung des Ordnungsamtes
Die Gewässer dürften nicht aufgestaut werden, da dies die Wanderung von Fischen und Kleinlebewesen behindert. Ein Bau von Treppen wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Wurzeln standortgerechter heimischer Gehölze sind geeignet, um die Ufer abzusichern. Material wie Betonplatten, Bauschutt und Bretter dürfen dagegen nicht verwendet werden. Auch der Bau von Mauern ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Unkrautvernichtern muss ein Mindestabstand von fünf bis zehn Metern zum Wasser eingehalten werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Verwendet werden dürfen nur Produkte, die für die Anwendung im Haus und Kleingarten zugelassen sind.
Wird gegen eine der Vorgaben verstoßen oder die erforderliche Genehmigung nicht eingeholt, drohen empfindliche Bußgelder.
Mitteilung
Mitteilung

Volkszählungen in Form einer Vollerhebung fanden zuletzt 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen DDR statt – also vor der deutschen Vereinigung, vor der Einführung des Euro und vor der Erweiterung der Europäischen Union. 2011 folgte dann der erste EU-weite Zensus.
Der Zensus 2022 wird wieder aktuelle Daten liefern. Durch den Zensus stehen verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung. Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.
Die Vereinten Nationen empfehlen, die Bevölkerung alle zehn Jahre zu zählen. Mit dem Zensus 2022 folgt Deutschland zusätzlich auch einer Verordnung der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre aktuelle Bevölkerungszahlen festzustellen.