Mitteilungen

Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung

Pressinformation des Hessischen Umweltministeriums

Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens -
Umweltministerium ruft erste von zwei Alarmstufen aus


Das Hessische Umweltministerium hat ab heute die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen. Die Aussicht auf ein Anhalten der Wetterlage ohne ergiebige landesweite Niederschläge macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Hessen überwiegend hohe Waldbrandgefahr. Die für Mitte der Woche vorhergesagten, gewittrigen Niederschläge führen nach erster Einschätzung zu keiner anhaltenden Verbesserung der Situation.

Weite Teile Hessens sind seit Wochen ohne größere Niederschläge geblieben. Nach unterdurchschnittlichen Niederschlägen in den Monaten März, Mai und Juni setzte sich dieser Trend auch im Juli bislang fort. Bedingt durch das Andauern der trockenen Witterung bei gleichzeitig hohen Temperaturen verschärft sich die Waldbrandgefahr in ganz Hessen.

Bereits die schwierigen Bedingungen der Jahre 2018 bis 2020 mit umfangreichen Sturm-, Trocken- und Borkenkäferschäden haben den Wald stark belastet. Durch die aktuelle Witterung sind die Oberböden im Wald weitestgehend ausgetrocknet. Das inzwischen stark ausgetrocknete Kronenrestholz, Reisigmaterial und abgestorbene Bäume bilden in vielen Teilen des Landes ein leicht entzündbares Material.

Das Ministerium bittet daher alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird.

Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus.

Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird unter anderem sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.

Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie hier: https://umwelt.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefahr

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Mitteilung des Ordnungsamtes

Verkehrsbeschränkung und Vollsperrung
L3098, Reichenbach, Beedenkirchener Str. 3-45

Im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau in Reichenbach in der Beedenkirchener Straße weisen wir darauf hin, dass die Einfahrt von der Beedenkirchener Straße in die Balkhäuser Straße bis 24.07.2022 nicht möglich ist.

Als Umleitungsstrecke empfehlen wir:
Seifenwiesenweg – Am Kochengraben – Graswiese – Balkhäuser Straße

Zudem ist die Zufahrt von der B 47 (Nibelungenstraße) auf die L 3098 (Beedenkirchener Straße) für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 t eingeschränkt. Der Linienverkehr, Ver- und Entsorger sind davon ausgenommen.

Im Bereich der Abzweige Brunnenstubenweg und Seifenwiesenweg sind Ampelanlagen aufgebaut, die die Fahrbahnbreite stark einschränken.

Anlieferern im gesperrten Bereich empfehlen wir die Zufahrt nach Reichenbach über Beedenkirchen, von der Autobahn kommend über die Anschlussstelle Seeheim-Jugenheim.

In Reichenbach kann die Zufahrt ins Wohngebiet, z. B. Balkhäuser Straße über die folgenden Straßen erfolgen: Seifenwiesenweg – Am Kochengraben – Graswiese – Balkhäuser Straße

Entlang der Umleitungsstrecke werden die Anwohner gebeten so zu parken, dass ein Durchkommen auch für die Einsatzkräfte der Feuerwehr jederzeit möglich ist, insbesondere in den Kurvenbereichen ist genügend Platz zum Ausschwenken zu lassen.

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Mitteilung

Am Sonntag, den 26.06.2022 findet um 12 Uhr eine Vernissage des Foto-Amateur-Clubs im Rathaus in Reichenbach statt.
Interessierte können die Bilderausstellung sechs Wochen lang im 1. OG des Rathauses zu den Öffnungszeiten besuchen.

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Pressemitteilung des Kreises Bergstraße

Verkehrsbeschränkung und Vollsperrung
L3098, Reichenbach, Beedenkirchener Str. 3-45
Bauabschnitt 1: 04.07.-24.07.2022 mit Ampelregelung von Beedenkirchener Str. 21-45
Bauabschnitt 2: 25.07.-06.08.2022 unter Vollsperrung Beedenkirchener Str. 3-21

Für die Anbindung an das Glasfasernetz i. A. der GGEW wird im Streckenabschnitt der L3098, Beedenkirchener Str. 3-45 in Reichenbach ab dem 04.07. zunächst eine Ampelregelung erforderlich (Haus 21-45), ab Ferienbeginn wird die Bautätigkeit für zwei Wochen aufgrund der geringen Breite auf Fahrbahn und Gehweg unter Vollsperrung eingerichtet. Dies betrifft die Reichenbacher Str. 3-21.

Da für die Rettungs- und Einsatzkräfte im ersten Bauabschnitt die Zufahrt zum Felsenmeer unter Vorrangschaltung der Ampelanlage betrieben wird, bitten wir um besondere Beachtung der Rotphase, die auf Anforderung im Einsatzfall betrieben wird. Ein Versuch, noch „schnell bei Rot durchzukommen“, könnte schwerwiegende Folgen haben. Da saisonal leider viele Fahrten zum Felsenmeer zu erwarten sind, wird dem Rettungsdienst, der Feuerwehr und Polizei auch während der Vollsperrung die Durchfahrt vom Bauunternehmen ermöglicht.

Während der gesamten Bauzeit wird der Schwerverkehr ab 7,5 t umgeleitet, ab der Vollsperrung sind alle Verkehrsteilnehmenden gebeten, die ausgeschilderte Umleitungsstrecke zu nutzen:

Auf der B47, Reichenbach weiter bis Gadernheim – links L3099 Richtung Brandau – in Brandau /L3099 /Ortsstraße links auf die K69 /Modaustraße bis Beedenkirchen – in Beedenkirchen links L3098 /Reichenbacher Str. bis Reichenbach.

Die Linien 664 und MO2 des ÖPNV werden während der halbseitigen Sperrung weiter betrieben. Ab dem 25.07.22 entfällt die 664, die Linie MO2 fährt bis zum Felsenmeer und von dort zurück.

Die Besucher des Felsenmeers sind angehalten auf die Haltverbote zu achten, um dem Linienverkehr die Wendemöglichkeiten freizuhalten, widrig abgestellte Fahrzeuge müssen kostenpflichtig abgeschleppt werden.

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Mitteilung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

am 14.07.2022 bietet das Projekt PauLa (Psychosoziale Fachkraft auf dem Land) von 9-13 Uhr eine Sprechstunde im Rathaus in Reichenbach an.

 

PauLa unterstützt und berät hilfebedürftige Seniorinnen und Senioren, damit sie so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu Hause wohnen können und eine drohende Pflegebedürftigkeit dauerhaft vermieden oder verzögert werden kann.

Seit 2018 wird das Projekt in den neun Kommunen des Netzwerks Ortsnahe Versorgung Odenwald (NOVO) erfolgreich angeboten. Die Beratung erfolgt kostenlos, neutral und verschwiegen.

Bei Interesse an einer Beratung melden Sie sich bitte bis spätestens 12.07.2022 per Telefon unter 06253-80953 oder per Mail unter paula@kreis-bergstrasse.de zur Teilnahme an der Sprechstunde an.

Bitte beachten Sie, dass maximal zwei weitere Begleitpersonen zur Sprechstunde angemeldet werden können.

Juni 2022

Gemeinde Lautertal (Odw.)

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am Montag, den 04.07.2022 findet um 18 Uhr eine Info-Veranstaltung der Wirtschaftsförderung Bergstraße zum Thema Energie im großen Sitzungssaal des Rathauses Reichenbach statt.

Referent wird Herr Philipp Meister sein.

In seinem Vortrag „Machen Sie Ihr Gebäude fit für die Zukunft“ informiert Philipp Meister, Leiter der Energieagentur Bergstraße – ein Fachbereich der Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH, über aktuelle Trends, rechtliche Anforderungen und Fördermöglichkeiten bei energetischen Sanierungsmaßnahmen, energieeffizienten Neubauten sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebäuden.

Folgende Fragestellungen werden unteranderem behandelt:

Worauf gilt es bei energetischen Maßnahmen an Wohngebäuden grundsätzlich zu achten?
Gibt es Fördermöglichkeiten für meine geplante Dämm-Maßnahme oder die angestrebten neuen, energieeffizienten Fenster?
Welche Heizsysteme werden bezuschusst?
Wie sieht die Lage bei Solaranlagen aus?
Wie hoch sind die entsprechenden Förderungen?
Wo, wann und wie muss ich Fördermittel beantragen?
Brauche ich einen Energieberater?

Die Energieagentur Bergstraße ist die zentrale Energieberatungseinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Bergstraße. Beantwortet werden Fragen zu Fördermöglichkeiten, Technik und Bauphysik - kostenfrei und herstellerneutral.

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Halteverbot in Buswendeschleife am Felsenmeer

 

Durch den Start der neuen Buslinie MO2 von Reinheim ins Lautertal ist das Felsenmeer nun deutlich besser mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Um den Busverkehr nicht zu behindern, muss die dortige Buswendeschleife dringend freigehalten werden.

Autofahrer/innen werden daher gebeten, zum Parken ausschließlich die für Autos vorgesehenen Parkplätze zu nutzen.

Busse dürfen ausschließlich auf den ausgewiesenen Busparkplätzen parken.

Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Auch die Buslinie 664 fährt das Felsenmeer an.

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Mitteilung des Ordnungsamtes

Regelungen für Anlieger an Bächen -
Wasser nur mit Eimern schöpfen

Wir weisen darauf hin, dass Anlieger von Bächen besondere Pflichten haben. Dazu gehört, dass Gegenstände insbesondere Schnittgut nicht direkt am Wasser oder an der Böschung gelagert werden dürften. Bei Hochwasser besteht sonst die Gefahr, dass Geröll, Bauschutt, Äste und Ähnliches Durchlässe und Einläufe verstopfen und zu Überschwemmungen führen.

Das Fließgewässer wird in vielen Fällen dazu genutzt, Gießwasser für den Garten zu gewinnen. Die Entnahme von Wasser ist nur mit Handschöpfgeräten wie Gießkannen und Eimern gestattet. Wasser ohne Genehmigung mit Pumpen zu fördern, ist nicht erlaubt. Bei Niedrigwasser kann die Entnahme zudem eingeschränkt beziehungsweise verboten werden.

Die Gewässer dürften nicht aufgestaut werden, da dies die Wanderung von Fischen und Kleinlebewesen behindert. Ein Bau von Treppen wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.

Wurzeln standortgerechter heimischer Gehölze sind geeignet, um die Ufer abzusichern. Material wie Betonplatten, Bauschutt und Bretter dürfen dagegen nicht verwendet werden. Auch der Bau von Mauern ist grundsätzlich nicht gestattet.

Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Unkrautvernichtern muss ein Mindestabstand von fünf bis zehn Metern zum Wasser eingehalten werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Verwendet werden dürfen nur Produkte, die für die Anwendung im Haus und Kleingarten zugelassen sind.

Wird gegen eine der Vorgaben verstoßen oder die erforderliche Genehmigung nicht eingeholt, drohen empfindliche Bußgelder.

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Aktionsprogramm
"Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche"


Um Kinder und Jugendliche auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, investiert die Bundesregierung zwei Milliarden Euro.

Kinder und Jugendliche sollen nach der Corona-Pandemie schnell wieder Versäumtes aufholen und nachholen können. Das gilt nicht nur für den Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Leben: Sie sollen Zeit haben für Freunde, Sport und Freizeit und die Unterstützung bekommen, die sie und ihre Familien jetzt brauchen.

Übergabe der Förderbescheide

Erste geplante Veranstaltung:
Zweitägiger Selbstbehauptungskurs

  

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Zensus 2022

=> Faktencheck auf der Website des Zensus 2022

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen.

Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss.

In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

Volkszählungen in Form einer Vollerhebung fanden zuletzt 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen DDR statt – also vor der deutschen Vereinigung, vor der Einführung des Euro und vor der Erweiterung der Europäischen Union. 2011 folgte dann der erste EU-weite Zensus.

Der Zensus 2022 wird wieder aktuelle Daten liefern. Durch den Zensus stehen verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung. Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.

Die Vereinten Nationen empfehlen, die Bevölkerung alle zehn Jahre zu zählen. Mit dem Zensus 2022 folgt Deutschland zusätzlich auch einer Verordnung der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre aktuelle Bevölkerungszahlen festzustellen.

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