Mitteilungen
Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung
Mitteilung
Seit 2018 wird das Projekt in den neun Kommunen des Netzwerks Ortsnahe Versorgung Odenwald (NOVO) erfolgreich angeboten. Die Beratung erfolgt kostenlos, neutral und verschwiegen.
Bei Interesse an einer Beratung melden Sie sich bitte bis spätestens 12.07.2022 per Telefon unter 06253-80953 oder per Mail unter paula@kreis-bergstrasse.de zur Teilnahme an der Sprechstunde an.
Bitte beachten Sie, dass maximal zwei weitere Begleitpersonen zur Sprechstunde angemeldet werden können.
Juni 2022
Gemeinde Lautertal (Odw.)
Mitteilung
In seinem Vortrag „Machen Sie Ihr Gebäude fit für die Zukunft“ informiert Philipp Meister, Leiter der Energieagentur Bergstraße – ein Fachbereich der Wirtschaftsregion Bergstraße / Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH, über aktuelle Trends, rechtliche Anforderungen und Fördermöglichkeiten bei energetischen Sanierungsmaßnahmen, energieeffizienten Neubauten sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien in Wohngebäuden.
Folgende Fragestellungen werden unteranderem behandelt:
Worauf gilt es bei energetischen Maßnahmen an Wohngebäuden grundsätzlich zu achten?
Gibt es Fördermöglichkeiten für meine geplante Dämm-Maßnahme oder die angestrebten neuen, energieeffizienten Fenster?
Welche Heizsysteme werden bezuschusst?
Wie sieht die Lage bei Solaranlagen aus?
Wie hoch sind die entsprechenden Förderungen?
Wo, wann und wie muss ich Fördermittel beantragen?
Brauche ich einen Energieberater?
Die Energieagentur Bergstraße ist die zentrale Energieberatungseinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Bergstraße. Beantwortet werden Fragen zu Fördermöglichkeiten, Technik und Bauphysik - kostenfrei und herstellerneutral.
Mitteilung
Mitteilung des Ordnungsamtes
Die Gewässer dürften nicht aufgestaut werden, da dies die Wanderung von Fischen und Kleinlebewesen behindert. Ein Bau von Treppen wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Wurzeln standortgerechter heimischer Gehölze sind geeignet, um die Ufer abzusichern. Material wie Betonplatten, Bauschutt und Bretter dürfen dagegen nicht verwendet werden. Auch der Bau von Mauern ist grundsätzlich nicht gestattet.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Unkrautvernichtern muss ein Mindestabstand von fünf bis zehn Metern zum Wasser eingehalten werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Verwendet werden dürfen nur Produkte, die für die Anwendung im Haus und Kleingarten zugelassen sind.
Wird gegen eine der Vorgaben verstoßen oder die erforderliche Genehmigung nicht eingeholt, drohen empfindliche Bußgelder.
Mitteilung
Mitteilung

Volkszählungen in Form einer Vollerhebung fanden zuletzt 1987 im früheren Bundesgebiet und 1981 in der ehemaligen DDR statt – also vor der deutschen Vereinigung, vor der Einführung des Euro und vor der Erweiterung der Europäischen Union. 2011 folgte dann der erste EU-weite Zensus.
Der Zensus 2022 wird wieder aktuelle Daten liefern. Durch den Zensus stehen verlässliche Einwohnerzahlen der Gemeinden, der Länder und der Bundesrepublik zur Verfügung. Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich und der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet.
Die Vereinten Nationen empfehlen, die Bevölkerung alle zehn Jahre zu zählen. Mit dem Zensus 2022 folgt Deutschland zusätzlich auch einer Verordnung der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle zehn Jahre aktuelle Bevölkerungszahlen festzustellen.
Mitteilung von Hessen Mobil -Straßen- und Verkehrsmanagement-
Zur Gesamtmaßnahme:
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird die vorhandene Fahrbahn der B 47 über eine Gesamtlänge von 1850 Metern erneuert und teilweise verstärkt.
Hierfür wird die Asphaltfahrbahn rund 10 Zentimeter tief abgefräst und mit einer 6 Zentimeter dicken Asphaltbinderschicht und einer 4 Zentimeter dicken Asphaltdeckschicht wiederhergestellt. Der Asphaltaufbau der B 47 im Einmündungsbereich der Landesstrasse L 3099 wird zudem komplett abgefräst und mit 12 Zentimeter Asphalttragschicht, 6 Zentimeter Asphaltbinderschicht und 4 Zentimeter Asphaltdeckschicht neu ausgebaut.
Im gesamten Streckenabschnitt wird die Entwässerungsrinne ausgebaut und als Pflasterrinne bzw. Gußasphaltrinne neu hergestellt. Straßenablaufaufsätze, Schieber- und Hydrantenkappen sowie Schachtdeckel werden erneuert. Defekte Anschlussleitungen der Straßenabläufe werden saniert.
Vier Bushaltestellen im Streckenabschnitt werden barrierefrei ausgebaut. Es entstehen Überquerungsstellen mit abgesenkten Bordsteinen. Die Bussteige, Gehwege und die Überquerungsstellen werden mit einem Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen versehen.
Durch die Gemeinde Lautertal werden zeitgleich Arbeiten an der Trinkwasserleitung durchgeführt.
Die Baukosten der gesamten Maßnahme belaufen sich auf rund 2,1 Millionen Euro. Davon trägt die Gemeinde Lautertal etwa 294.000 Euro. Rund 1,8 Millionen Euro werden vom Bund getragen. Für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen erhält die Gemeinde Lautertal im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung des Landes Hessen rund 70 % der förderfähigen Kosten.
Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter www.mobil.hessen.de.
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