Mitteilungen
Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung
Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung
Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung
Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung
Die Überprüfung führt eine vom KMB beauftragte Fachfirma durch, die mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät und nach einem festgelegten Verfahren arbeitet. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Lautertal gelten für dieses Verfahren die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Falsch ist übrigens die Annahme, dass die Standfestigkeit durch Hin- und Herrütteln vorgenommen wird und dadurch die Grabsteine losgerissen werden.
Grabmale, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden mit einem entsprechenden Warnaufkleber versehen. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder umgelegt. Die Nutzungsberechtigten erhalten dann eine schriftliche Aufforderung, die Standsicherheit des Grabmals durch eine Fachfirma ordnungsgemäß wieder herstellen zu lassen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind. Die Nutzungsberechtigten werden daher gebeten, bereits vor Erhalt der schriftlichen Aufforderung auf die angebrachten Warnaufkleber zu achten.
Lautertal, den 07.09.2020
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
gez.
Andreas Heun
Bürgermeister
Mitteilung der Gemeindeverwaltung
Die Gemeinde Lautertal wird hauptsächlich über natürliche Quellen mit Trinkwasser versorgt. Wenn lange Zeit kein oder wenig Niederschlag fällt lassen die Quellschüttungen nach und die Brunnen, aus denen tieferes Wasser gefördert werden kann, schaffen es nicht mehr, den Bedarf ausreichend zu decken.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sich daran zu halten, damit weiterhin auch eine Versorgung sicher gestellt werden kann.
Mitteilung der Stadt Heppenheim
Mitteilung der Gemeindeverwaltung
Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung
Mit den Bürgern soll die aktuelle Verkehrssituation in der Beedenkirchener Straße erörtert werden. Gerade das Parken und der Besucherverkehr des Felsenmeeres am Wochenende stellt für die Gemeinde eine große Herausforderung dar. „Wir wollen gemeinsam im Dialog mit den Anwohnern nun die weiteren Maßnahmen und Schritte besprechen“, so BM Heun.
Aufgrund der Corona-Kontaktbeschränkungen findet die Veranstaltung in der Lautertalhalle statt. Hygienemittel werden dort zur Verfügung gestellt. Daneben wird ein ausreicender Sicherheitsabstand in der Halle gewährleistet.
Mitteilung von Hessen Mobil -Straßen- und Verkehrsmanagement-

Die Baumaßnahme wurde in zwei Bauabschnitte unterteil. Bauabschnitt eins betrifft die L 3098 im Streckenabschnitt zwischen der Einmündung der Kreisstraße K 69 in Beedenkirchen und der Einmündung in die L 3101 bei Wurzelbach. Die Bauarbeiten in diesem Abschnitt werden im Zeitraum vom 6. Juli bis zum 7. August unter Vollsperrung durchgeführt.
Der Verkehr wird während der Vollsperrung über die K 69 nach Brandau und weiter über die L 3099 und L 3101 nach Schmal-Beerbach umgeleitet (siehe Abbildung 1).
Bauabschnitt zwei betrifft die Ortsdurchfahrt Wurzelbach und beginnt an der Einmündung der L 3101 und endet rund 85 Meter nach der Einmündung der Lindenfelser Straße. Die Arbeiten zum Ausbau der Bushaltestelle innerhalb der Ortsdurchfahrt erfolgen parallel zu den Arbeiten in Bauabschnitt eins unter halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung.
Die Fahrbahnerneuerung innerhalb der Ortsdurchfahrt Wurzelbach erfolgt unter Vollsperrung voraussichtlich am Wochenende vom 7. bis zum 10. August.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 430.000 Euro. Einen Kostenanteil in Höhe von rund 81.000 Euro trägt die Gemeinde Lautertal für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen. Für die Erneuerung der Bushaltestellen erhält die Gemeinde Lautertal durch das Land Hessen im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung eine Förderung von rund 70 Prozent der Kosten.
Mehr Informationen zu Hessen Mobil unter www.mobil.hessen.de und unter www.verkehrsservice.hessen.de
Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung
„Was mir aber besondere Sorge bereitet, ist das festzustellende verantwortungs- und rücksichtslose Verhalten einiger Besucher bei der Parkplatzsuche und beim Abstellen ihrer Fahrzeuge“, macht Heun deutlich. „Der Schutz der Anwohner muss für uns ganz klar an erster Stelle stehen. Daher werden wir in dieser Situation in diesem Jahr auch keine zusätzlichen Veranstaltungen am Felsenmeer genehmigen“. „Zudem zeigt sich immer mehr, dass wir die ankommenden Besucher mit den vorhandenen Kapazitäten an Parkplätzen nicht mehr aufnehmen können“. „Wir haben uns deshalb für die kommenden Wochen für einige Maßnahmen entschieden, die fortlaufend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. So bleibt das Informationszentrum zunächst bis zum 19. Juni geschlossen. Darüber hinaus werden ab sofort an den kommenden Sonntagen und an Fronleichnam die Zufahrten zum Seifenwiesenweg und zur Balkhäuserstraße nicht nur gesperrt sein, sondern die Sperrung wird durch Kontrollkräfte, zeitlich befristet zwischen 10.00 Uhr und 17.00 Uhr, überwacht. Dabei erhalten die Bewohner des anliegenden Wohngebiets, ähnlich wie bei der Veranstaltung Felsenmeer in Flammen, eine Durchfahrtsberechtigung. Die Verwaltung bereitet dies vor und wird die Anwohner darüber in Kürze informieren. Auch wird die Sperrung vom Felsenmeer in den Seifenwiesenweg in Höhe des SSV-Sportplatzes noch einmal verstärkt, um zu verhindern, dass die Besucher, die keinen Parkplatz am Felsenmeer finden, direkt ins naheliegende Wohngebiet abbiegen. Daneben wird an den kommenden Sonntagen und an Fronleichnam auch eine verstärkte Präsenz am Eingang zum Felsenmeerparkplatz erfolgen. Durch eine direkte Ansprache ankommender Besucher, in der auf Ausweichplätze, aber auch auf eine mögliche Ahndung durch Verwarnungsgelder im Falle eines verkehrswidrigen Parkens hingewiesen wird, sollen die Besucher sensibilisiert werden“, erklärt der Bürgermeister die umfangreichen Maßnahmen.
„Die Situation in der Beedenkirchener Straße ist dagegen schwieriger zu handhaben. Hier handelt es sich um eine Landesstraße und wir haben hier nicht die alleinige Handlungshoheit. Deshalb müssen wir verkehrsordnungsrechtliche Anordnungen für den ruhenden und fließenden Verkehr mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises abstimmen. Erste Vorschläge zur Verbesserung und Ordnung des ruhenden Verkehrs haben wir aber gemacht und erwarten nun die Beurteilung unserer Vorschläge. Ein Vorschlag beinhaltet zum Beispiel die Anordnung eines durchgehenden Parkverbotes auf einer Straßenseite und die geordnete Anordnung von Parkflächen auf der anderen Seite. Dieser berücksichtigt auch die verschiedenen Interessen des dortigen Gewerbes und der Anwohner“, erläutert Bürgermeister Heun.
Weiterhin macht er noch auf einen anderen Aspekt aufmerksam. „Die Maßnahmen aus der Vergangenheit, wie z.B. das Aufstellen von Absperrungen und Schildern und die weitergehenden Regelungen belasten die Gemeindekasse zusätzlich. Um diese zusätzlichen Kosten zu kompensieren, bereitet die Verwaltung eine weitere Erhöhung der Parkgebühren vor. Der Impuls dazu kam aus den Reihen der Gemeindevertretung“ so Heun „Auch ich halte diesen Impuls für richtig und konsequent. Denn diese Mehrausgaben dürfen nicht zu Lasten unserer Bürger gehen. Daher gehe ich davon aus, dass die gemeindlichen Gremien auch eine Erhöhung beschließen und mittragen werden“.
„Wir erhoffen uns, durch die in die Wege geleiteten Maßnahmen eine deutliche Verbesserung für die Anwohner des Felsenmeers. Ich bin mir aber auch bewusst, dass nicht alle Probleme auf einmal gelöst werden können. Sicher wird es immer wieder Verbesserungsmöglichkeiten geben. Für konstruktive und sachliche Kritik stehen ich und meine Mitarbeiter aber jederzeit zur Verfügung“, so Heun abschließend.
Mitteilung
Die präventive Hilfe der Erziehungsberatung richtet sich an Eltern, die in der Erziehung ihrer Kinder und Jugendlichen überfordert sind, an Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene bis zu 27 Jahren aber auch an Mitarbeitende aus Kindergärten, Heimen, Ämtern sowie Ärzte, Lehrer oder Pfarrer, die sich für ihre Arbeit mit Eltern, Kindern und Jugendlichen Anregungen oder Hilfestellungen erwarten. Die Beratungsgespräche unterliegen der Schweigepflicht und sind vertraulich. Die Angebote sind in der Regel kostenfrei und stehen Jeder und Jedem offen, unabhängig von Religion und Nationalität.
Kontakt:
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
In den Pfarrwiesen 1
64658 Fürth
Tel.: 06253 8061540