Mitteilungen
Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung
Presseinformation des Runden Tisches Gemeinde Lautertal, 07.05.2014
Am Dienstagabend, den 6. Mai 2014, kamen Befürworter und Kritiker des Windkraftprojekts anlässlich der dritten Sitzung des Runden Tisches erneut zusammen. „Durch die vielen anwesenden Fachexperten war der gestrige Abend sehr informativ. Das hat die Informationslage zum Thema Windkraft in Lautertal erneut verbessert“, kommentierte Silvia Bellmann von der Initiative Knodener Bürger die Veranstaltung. Auch die Moderatorin Dr. Antje Grobe bewertete die konstruktive Zusammenarbeit am Runden Tisch positiv. „Die Umsetzung der gemeinsamen Internetseite des Runden Tisches kommt viel schneller voran, als erwartet. Hierfür gilt allen Beteiligten großer Dank“, so Grobe. Seit der letzten Sitzung des Runden Tisches am 11. April wurden gemeinsam neue Informationen zum Stand des Genehmigungsverfahrens sowie zu den Windmessungen und zur Wirtschaftlichkeit für die Internetseite (www.windkraft-lautertal.de) erarbeitet und stehen jetzt den Bürgern zur Verfügung. Weitere Texte und Quellen zu den Themen Infraschall, Tourismus und Immobilien werden derzeit abgestimmt.
Bürgerbeteiligung nimmt Formen an
Auf Einladung des Runden Tisches informierte Karl-Christian Schelzke, der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB), die Teilnehmenden über die Möglichkeiten und Grenzen der Bürgerbeteiligung. Er empfahl dem Runden Tisch, die Entscheidung des Regierungspräsidiums abzuwarten, ob die Anlagen genehmigungsfähig sind und erst wenn alle Fakten geprüft sind, eine Bürgerbefragung durchzuführen. „Wenn die Politik klug ist, befragt sie ihre Bürger und orientiert sich daran“, betonte Herr Schelzke. Der HSGB bot an, die Gemeinde bei der Vorbereitung z.B. durch die Prüfung einer genauen Formulierung zu unterstützen. Alle Interessengruppen und Parteien am Runden Tisches hatten in der letzten Sitzung bereits zugesichert: Falls es zu einer Bürgerbefragung komme, werde der demokratische Wille der Bürger berücksichtigt. Die Bürger könnten sich allerdings nur zur Unterzeichnung der Pachtverträge auf gemeindeeigenen Flächen äußern, so Schelzke. Bauvorhaben, die auf Flächen Dritter liegen, also nicht im Besitz der Gemeinde Lautertal sind, könnten nicht beeinflusst werden. „Die Experten am Runden Tisch haben sehr deutlich gemacht, dass wir nur über gemeindeeigene Flächen entscheiden können. Sollten wir uns gegen die Verpachtung aussprechen, könnten dennoch Windräder gebaut werden und die Gemeinde ginge leer aus. Das sollten wir mit bedenken“, meinte Rouven Röhrig, SPD-Vorsitzender in Lautertal.
Regionalplanung und Genehmigungsverfahren sind zwei paar Schuhe
„Die Regionalplanung und das laufende Genehmigungsverfahren müssen unabhängig voneinander betrachtet werden“, betonten anschließend Ulrike Güss und Angelika Buschkühl-Lindermann aus dem Dezernat Regionalplanung des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP). Sie erläuterten die Rechtsgrundlagen für das derzeit laufende Aufstellungsverfahren des Sachlichen Teilplans
Erneuerbare Energien und für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren vor Ort. Auch die Einstufung von Knoden als Weiler wurde ausführlich diskutiert, ebenso wie die Möglichkeit der Bürger bis zum Abschluss der Offenlagen Einwände anzubringen. „Der Teilplan Erneuerbare Energien hat auf das bereits laufende Genehmigungsverfahren in Lautertal derzeit keinen Einfluss“, stellte Frau Güss klar. Erst nach der zweiten Offenlage im nächsten Jahr wird der Teilplan voraussichtlich 2016 in Kraft treten. Anschließend ist die Errichtung von Windkraftanlagen nur noch innerhalb der ausgewiesenen Windvorranggebiete zulässig. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren kann der Entwurf des Teilplans derzeit noch nicht berücksichtigt werden. Windkraftanlagen dürfen zur Zeit auch außerhalb der im Entwurf enthaltenen Vorranggebiete errichtet werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Dr. Reinhard Spohn, der Justiziar der Umweltabteilung des RP, verdeutlichte, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen nach Bundes- Immissionsschutzgesetz die pauschalen Abstände von 600 bzw. 1000 Metern des Teilplanentwurfs zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlage keine Rolle spielen. Derzeit bestimmen unter anderem zwei Kriterien die Bewertung des genehmigungsfähigen Abstandes: Eine mögliche optische Bedrängung (laut Rechtsprechung orientiert an der 3-fachen Anlagenhöhe) sowie schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm. Diese und weitere Kriterien werden derzeit geprüft und bewertet, so Dr. Spohn.
Neue Studien zum Landschaftsbild sowie zu den Rotmilanen und Fledermäusen gefordert
Herr Bernd Schreiber von der Oberen Naturschutzbehörde des RP fasste die naturschutzfachlichen Fragestellungen zusammen und erläuterte die nachgeforderten, genehmigungsrelevanten Untersuchungen zum Landschaftsbild, zu den Rotmilanen und zu den Fledermäusen. Eine Landschaftsbilderfassung und –bewertung werden derzeit vorgenommen. Zusätzliche Visualisierungen – Fotomontagen, auf denen die gebauten Anlagen sichtbar sind – dienen hier zur Veranschaulichung und ergänzen die fachlichen Kriterien der Landschaftsbildanalyse. Die geforderten weiteren Visualisierungen wurden bereits fertiggestellt und bei der Sitzung des Runden Tisches von Herrn Simon vom Planungsbüro 3P präsentiert. Die vom Runden Tisch gewünschten, zusätzlichen Bilder, die gemeinsam vom ausführenden Ingenieur, dem Knodener Ortvorsteher Herrn Bickelhaupt und dem Bauamtsleiter Herrn Krämer angefertigt wurden, liegen ebenfalls vor und werden in Kürze für die Veröffentlichung im Internet zur Verfügung gestellt.
Abschließend wurde zu Rotmilanen und Fledermäusen diskutiert. Das RP hatte bestätigt, dass zwei Horste des Rotmilans innerhalb des kritischen 1000-Meter-Radius der geplanten Windkraftanlagen ermittelt wurden. Der örtliche Vogelschutzbeauftragte, Werner Schmidt, geht von einem weiteren Horst innerhalb von 1500 Metern aus und wird hierzu Unterlagen nachreichen. Das RP hat zur Beurteilung des Kollisionsrisikos weitere Untersuchungen in Form einer Raumnutzungsanalyse (von März bis August 2014) für erforderlich erachtet. Auch beim Thema Fledermäuse gibt es aus Sicht des RP Nachholbedarf. Zwar kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko von Fledermäusen durch Betriebsregelungen (Abschaltungen) vermieden werden. Aber die Frage, ob Wochenstuben der streng geschützten Mopsfledermaus oder der Großen Bartfledermaus innerhalb des Prüfradius der geplanten Windkraftanlagen vorliegen, muss anhand weiterer Untersuchungen (Netzfänge, ggf. Besenderung und Telemetrie) bis August 2014 geprüft werden. Die Ergebnisse der geforderten Nachuntersuchungen könnten die Genehmigung der Windkraftanlagen gefährden und haben bis zur Klärung aufschiebende Wirkung im Genehmigungsverfahren. Es sollten aber keine voreiligen Schlüsse
gezogen werden. Das Ergebnis der Studien sei abzuwarten, betonte Herr Schreiber. Der Runde Tisch war sich einig, dass eine enge Zusammenarbeit der ortskundigen Vogel- und Fledermausexperten angestrebt werden sollte.
Teilnehmende ziehen positives Zwischenfazit
In den vergangenen drei Sitzungen des Runden Tisches konnte eine Vielzahl von geklärt werden, so das einhellige Zwischenfazit der Teilnehmenden. Trotz der teils gegensätzlichen Einstellungen in den Köpfen, hätten die Veranstaltungen – auch durch die Einbeziehungen von Fachexperten – die Informationsgrundlage und die Gesprächskultur deutlich verbessert und die Gemeinde Lautertal in einer sachorientierten Debatte um die Windkraft ein gutes Stück weiter gebracht.
Presseinformation des Runden Tisches Gemeinde Lautertal, 11.04.2014
Am Freitagabend, den 11. April 2014 trafen sich die Mitglieder des Runden Tisches Lautertal in der Lautertalhalle, Elmshausen. Das Interesse an dem Austausch war ungebrochen groß: Insgesamt folgten 25 Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiativen (IGW, IKB), der Fraktionen von SPD, GLL und CDU, Ortsvorsteher, Ortsbeiräte, Gemeindevertreter und Sprecher der GGEW AG der Einladung der Hessen Agentur und des Teams von DIALOG BASIS. Bürgermeister Jürgen Kaltwasser (SPD) bezeichnete die Veranstaltung in seinem Fazit als konstruktiv und zielorientiert. Auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung, Erich Sauer, kommentierte positiv: „Ich fand es sehr informativ. Dieser Runde Tisch hat sicherlich zur Versachlichung beigetragen“. Dies war nicht zuletzt Verdienst der beiden Experten vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt, die mit der Gruppe zum Ablauf von Genehmigungsverfahren allgemein und zum Stand des Verfahrens in Lautertal diskutierten.
Erste Ergebnisse umgesetzt: Neue Visualisierungen werden erstellt
Erste Erfolge des Runden Tisches konnten gleich zu Beginn berichtet werden. Am 3. April hatten sich der Ingenieur des Visualisierungsbüros, Jürgen Simon vom Planungsbüro 3P und der Ortvorsteher von Knoden, Hans-Dieter Bickelhaupt, mit einem Vertreter des Bauamts der Gemeinde Lautertal getroffen und gemeinsam neue Fotopunkte bestimmt. Zukünftige Visualisierungen aus der Perspektive von Knoden, Reichenbach und dem Hofgut Hohenstein werden dann zeigen, wie die Windräder im Landschaftsbild aussehen. Auf der Internetseite www.windkraft-lautertal.de sind bereits jetzt Bilder eingestellt. Die neuen Visualisierungen werden in etwa zwei Wochen vorliegen.
GGEW AG ergänzt Informationen zu den Windmessungen und zur Wirtschaftlichkeit
Darüber hinaus einigte sich die Gruppe am Runden Tisch, dass konkrete Informationen veröffentlicht werden wann, wo und mit welchen Methoden die Windgeschwindigkeiten im Lautertal gemessen wurden. Auch zur Frage der Wirtschaftlichkeit wird die GGEW AG die vorliegenden Informationen ergänzen. Wichtig war aber auch der Hinweis der Vertreter des Regierungspräsidiums, dass die Ermittlung von Winddaten sowie die Berechnung der Wirtschaftlichkeit im Genehmigungsverfahren nicht relevant sind, sondern für die Wirtschaftlichkeitsanalyse der GGEW AG benötigt werden. Aufgrund der Vertraulichkeit solcher Angaben werden nur zusammenfassende Aussagen veröffentlicht.
Große Schritte in Richtung „Bürgervotum“
In einer sehr sachlichen Atmosphäre einigten sich die Teilnehmenden des Runden Tisches darauf, dass eine geeignete Form für ein „Bürgervotum“ gesucht und die rechtliche Zulässigkeit geprüft werden soll. Hierzu werden der Hessische Städte- und Gemeindebund und die Kommunalaufsicht für einen Beratungstermin – idealerweise zum nächsten Runden Tisch - angefragt. Was hier in ruhigem Ton fraktionsübergreifend beschlossen wurde, war eines der zentralen Ergebnisse des Abends, denn die Auseinandersetzung zu diesem Thema wird bekanntlich seit Monaten auf der politischen Ebene geführt. Florian Lühnsdorf, Sprecher der IGW meinte abschließend: „Ich habe nach der heutigen Sitzung Hoffnung, dass der mehrheitliche Bürgerwillen geklärt und berücksichtigt wird.“ Die Fraktionen und Bürgerinitiativen hatten zuvor betont, dass im Falle eines Bürgervotums das Ergebnis im demokratischen Sinne respektiert und umgesetzt werde.
Wie geht es weiter?
In den nächsten Tagen und Wochen werden gemeinsam Texte für die Internetseite erarbeitet und aufgeschaltet, um den Bürgern ein ausgewogenes Informationsangebot zu machen. Die nächste Sitzung des Runden Tischs soll Ende April/ Anfang Mai stattfinden. Dabei werden dann auch Themen wie die Abstandsregelungen, Schall und Schattenwurf weiter diskutiert.
Der Runde Tisch Lautertal
Der Runde Tisch im Lautertal wird vom Landesprogramm „Bürgerforum Energieland Hessen“ getragen, das Kommunen bei der Planung und Durchführung von Bürgerbeteiligung zur Umsetzung der Energiewende unterstützt. Das Programm wird von der Hessen Agentur gemeinsam mit der wissenschaftsnahen Dialogorganisation DIALOG BASIS umgesetzt (http://www.energieland.hessen.de/). Der Runde Tisch Lautertal setzt sich aus Vertretern aller Anspruchsgruppen zusammen und hat das Ziel, gemeinsam Lösungen zur Debatte um die Windkraft und zur Energiewende vor Ort zu entwickeln.
Pressekontakt
Ansprechpartner Hessen Agentur:
Dr. Rainer Kaps
Innovations- & Nachhaltigkeitsprojekte
HA Hessen Agentur GmbH
Konradinerallee 9
D-65189 Wiesbaden
Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 35 Abs. 1 des Hessischen Meldegesetzes darf die Meldebehörde Parteien, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament, mit Landtags- und Kommunalwahlen sowie mit Ausländerbeiratswahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 34 Abs. 1 Satz 1 HMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden. Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen.
Nach § 35 Abs. 5 HMG haben Betroffene das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Da voraussichtlich Ende Mai / Anfang Juni 2014 die Europawahl stattfindet, ist die Meldebehörde der Gemeinde Lautertal verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger auf ihr Widerspruchsrecht gemäß § 35 Abs. 5 Satz 2 HMG hinzuweisen. Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit nach.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal
Kaltwasser, Bürgermeister
ZAKB führt neues elektronisches Identifikationssystem ein
Grundstückseigentümer erhalten im Vorfeld ein Anschreiben, in dem der Zeitraum mitgeteilt wird, zu dem alle Abfallbehälter an der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden müssen. Mit diesem Schreiben werden auch provisorische Behälteretiketten verschickt, die vor der Bereitstellung zur Ausrüstung auf dem Deckel des entsprechenden Abfallbehälters angebracht werden müssen.
In der Ausrüstungsphase werden etwa 145.000 Behälter ausgerüstet. Die Ausrüstungsphase soll bis Ende November 2013 abgeschlossen sein. Behälter, die ab dem 01.01.2014 ohne Transponder bereitstehen, können nicht mehr geleert werden. Um die Ausrüstung so problemlos wie möglich zu gestalten, ist der ZAKB auf die Unterstützung der Grundstückseigentümer angewiesen.
Zu der Umstellung des bestehenden Barcodesystems auf das neue Transpondersystem haben wir nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Was ist ein Transponder?
Einen Transponder kennen viele vom Autoschlüssel. Darin ist auch ein Transponder enthalten, der die Wegfahrsperre im Auto freigibt. Beim Abfallbehälter gibt der Transponder bei der Leerung des Behälters die gleichen Daten weiter, die auch der bisherige Barcode enthalten hat.
Warum wechselt der ZAKB auf dieses System?
Die Barcodes auf den Abfallbehältern werden optisch erfasst. Hierbei kann es z.B. bei Verschmutzung der Leseeinrichtung oder des Barcodes zu Problemen kommen, so dass die Erfassung dann ggf. über ein Handlesegerät durchgeführt werden muss. Ein Transponder sendet die Daten unabhängig von einer möglichen Verschmutzung. Auch kann Dunkelheit beim Lesen des Barcodes zu Problemen führen, weshalb auf unseren Fahrzeugen zusätzlich Beleuchtungseinrichtungen vorhanden sein müssen.
Wie wird die Umstellung durchgeführt?
Viele der im ZAKB-Gebiet genutzten Behälter haben bereits eine Vorrichtung für Transponder ein sogenanntes Chipnest. Der Transponder wird in diese Vorrichtung eingebaut und die Daten vom vorhandenen Barcode auf diesen übertragen. Steht ein Chipnest nicht zur Verfügung, wird es nachgefräst und der Transponder eingesetzt.
Für diesen Vorgang werden wir die Grundstückseigentümer – beginnend ab September – informieren, wann genau die Behälter bereitgestellt werden müssen.
HAUSHALT FÜR 2013 GENEHMIGT.
Bekanntlich haben die Gemeinde und das Land Hessen im Rahmen der sogenannten Schutzschirmvereinbarung einen Konsolidierungsvertrag zur Erreichung des Haushaltsausgleichs bis spätestens 2017 geschlossen.
Den entsprechenden Kontrakt hatte er zusammen mit Finanz-Staatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher am 12. Februar dieses Jahres unterzeichnet. Damit einhergehend tritt das Regierungspräsidium bezüglich der Genehmigung der Haushaltspläne an die Stelle des Bergsträßer Landrates.
Positiv sei die schnelle Genehmigung des durch die Gemeindevertretung am 18. April beschlossenen Haushaltsplanes zu bewerten, so Kaltwasser weiter.
Die Genehmigung erstrecke sich sowohl auf die Kreditermächtigung in Höhe von rund 280.000,- € für investive Maßnahmen, als auch auf den Kassenkredit mit 9,5 Millionen €. Letzerer werde im kommenden Haushaltsjahr aufgrund der Ablösung durch das Land von bisher rund viereinhalb Millionen € deutlich zurückgefahren.
Der Haushaltsplan selbst schließt mit einem negativem Ergebnis in Höhe von 1.241.000,- € ab, was einer Verbesserung von ca. 250.000,- € gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Einladung
Um die Bestände befriedigend zu regulieren und Schäden in den landwirtschaftlichen Kulturen zu minimieren, bedarf es der Zusammenarbeit insbesondere von Jagd und Landwirtschaft. Der Jagdbeirat Starkenburg stellt das Thema im Vortag
Einfluss von Fruchtfolge auf die Schwarzwildpopulation – lassen sich Wildschäden vermeiden?
(Herr Burkhardt, Herr Pfeil, Herr Preuß, Jagdbeirat Starkenburg)
sehr interessant und anschaulich dar und zeigt Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Jagd und Landwirtschaft auf.
Bürgermeister Kaltwasser lädt Land- und Forstwirtschaft, Jäger, Grundstücksbesitzer und alle interessierten Bürger zu diesem Vortrag ein am
Donnerstag, 18. Juli 2013 um 20.00 Uhr in den
Sitzungssaal im Rathaus Lautertal
(Nibelungenstr. 280, Reichenbach)
Initiative zum Kommunalen Finanzausgleich
Das Land Hessen hat mit dieser Regelung beginnend im Jahr 2011 der kommunalen Ebene 360 Millionen Euro zu Gunsten des Landes Hessen entzogen. Im Jahr 2013 beläuft sich die Summe, die den Städten und Gemeinden und Landkreisen entzogen wird, auf mittlerweile rund 400 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund des Urteils des Staatsgerichtshofes und der höchst angespannten Finanzsituation der Städte, Gemeinden und Landkreise ist die Anwendung und Umsetzung dieses verfassungswidrigen Gesetzes nicht mehr akzeptabel.
Es ist für die kommunale Ebene erst recht nicht zumutbar, dass dieses verfassungwidrige Gesetz auch weiterhin in den Jahren 2014 und 2015 angewendet wird, sollte sich das Land Hessen entschließen, die spätest mögliche Frist für eine Änderung - die ihm durch den Staatsgerichtshof gesetzt worden ist - auszunutzen. Die Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen dürfen erwarten, dass das Land Hessen nur auf verfassungsrechtlich einwandfreier Grundlage der kommunalen Ebene weiterhin Geld entzieht.
Vor diesem Hintergrund wir der Landtag noch vor den Sommerferien aufgefordert, die verfassungswidrige gesetztliche Regelung außer Kraft zu setzen.“
Begründung:
Mit dem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes vom 21.05.2013 auf das Klagebegehren der Stadt Alsfeld ist durch das oberste hessische Gericht festgestellt worden, dass das Finanzausgleichs-änderungsgesetz für das Jahr 2011 verfassungswidrig ist. Das gleiche Klagebegehren hatten drei hessische Landkreises, darunter der Landkreis Bergstraße. Damit ist voll umfänglich diesem Klagebegehren Rechnung getragen.
Das Gericht hat insbesondere festgestellt, dass es Aufgabe des Landesgesetzgebers ist, den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung zukommen zu lassen und hierzu zunächst den Finanzbedarf der Kommunen zu ermitteln. Das hat der hessische Landesgesetzgeber, was zu der einhelligen Kritik aller Kommunen in Hessen geführt hat, in verfassungwidriger Weise unterlassen. Der im Jahr 2011 damit erfolgte Entzug von ca. 360 Millionen Euro, der sich im Jahr 2012 fortgesetzt hat und in diesem Jahr 2013 rund 400 Millionen Euro beträgt, hat damit keine verfassungsrechtliche Grundlage mehr.
Da eine verfassungsgemäße Regelung einen gewissen zeitlichen Aufwand erfordert, hat der Staatsgerichtshof dem Land Hessen aufgegeben, eine solche verfassungskonforme Regelung spätstens zum 31.12.2015 für das Jahr 2016 zu erlassen. Damit besteht jedoch gleichzeitig auch für das Land Hessen die Option, sich mit einer solchen Regelung noch über zwei Jahre Zeit zu lassen.
Da der Hessische Staatsgerichtshof nicht entschieden hat, dass eine solche Regelung erst zum 31.12.2015 erfolgen muss, sondern dies als letzte Frist vorgegeben hat, muss es im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Kommunalen Finanzausgleichs die Forderung der kommunalen Ebene sein, eine solche Regelung bereits früher und damit so schnell wie möglich und mindestens rückwirkend ab 01.01.2013 außer Kraft zu setzen.
Ersatzweise ist es mindestens notwendig, die verfassungwidrige Regelung außer Kraft zu setzen.
Stellungnahme des Bürgermeisters zum Pressebericht „Kaltwasser ist an den Verzögerungen selbst schuld“ vom 18. Mai 2013:
Die Fakten seien hinlänglich bekannt:
Die Gemeinde habe bereits im April 2012 unter Beachtung der bestehenden Richtlinien einen entsprechenden Förderantrag gestellt. Diesem wurden Vorentwurf und Kostenschätzung beigefügt. Ein Änderungsantrag wurde zu keiner Zeit gestellt.
Der Landrat sei es gewesen, der den Inhalt einer internen Mail öffentlich gemacht habe - nach dem bekannten Strickmuster, man lege ein Feuerchen, sei insoweit als erster am Brandherd, rufe laut „es brennt“ und beginne sofort mit den Löscharbeiten.
Nachweislich habe der Landtagsabgeordnete Peter Stephan bereits in der Osterwoche, also Ende März diesen Jahres in der Lokalpresse den vom Land bewilligten Zuschuß auf den Euro genau verkündet.
Es bleibt die Frage bzw. das Geheimnis des Landrates, was vor diesem Hintergrund bis Anfang Mai noch sorgfältig geprüft werden musste, heißt es in der Stellungnahme von Bürgermeister Kaltwasser abschließend.
Stellungnahme des Bürgermeisters zum Pressebericht „Mehr Platz für den Nachwuchs“ vom 10. Mai 2013:
Den entsprechenden Förderantrag habe die Gemeinde richtlinienkonform bereits mit Datum vom 13. April 2012 / 18. Mai 2012 eingereicht. Den Antragsunterlagen seien Vorentwurf und Kostenschätzung beigefügt worden.
Nach einem Jahr „Still ruht der See“ habe der Landtagsabgeordnete Peter Stephan in der Osterwoche 2013 in der Lokalpresse mitgeteilt, der Förderantrag sei positiv beschieden, so Kaltwasser weiter. Dieser Verfahrensablauf habe insofern verwundert, als A einen Antrag bei B stellt und C die Entscheidung verkündet.