Stichtag: 31. März 2020
Freiwillige Beiträge fristgerecht zahlen!
FRANKFURT AM MAIN. Wer noch freiwillige Rentenbeiträge für das Jahr 2019 zahlen möchte, sollte den 31. März 2020 nicht verstreichen lassen. Es ist die letzte Möglichkeit, rückwirkend Beiträge für das Vorjahr zu entrichten.
Im Jahr 2018 zahlten rund 6.800 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Hessen freiwillige Beiträge in Höhe von über 16.000.000 Euro ein.
Die meisten Beschäftigten in Deutschland sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Aber auch wer nicht pflichtversichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung vorsorgen. Freiwillig gezahlte Beiträge bieten die Möglichkeit, Rentenansprüche zu erwerben, aufrechtzuerhalten oder zu erhöhen.
Mitteilungen
Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung
Lautertaler Gastronomen bieten Liefer- und Abholservice während der Corona-Krise an!
Mitteilung von Bürgermeister Heun - CORONA-Virus
Lautertal, den 20.03.2020
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
gez.
Andreas Heun
Bürgermeister
Mitteilung - CORONA-Virus
Lautertal, den 18.03.2020
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
gez.
Andreas Heun
Bürgermeister
Mitteilung - CORONA-Virus
Lautertal, den 18.03.2020
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
gez.
Andreas Heun
Bürgermeister
Mitteilung - CORONA-Virus
Lautertal, den 17.03.2020
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
gez.
Andreas Heun
Bürgermeister
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Mitteilung von Bürgermeister Heun - CORONA-Virus
ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN
Alle öffentlichen Einrichtungen sind ab sofort geschlossen. Hierzu zählen
das Felsenmeer-Informationszentrum,
die Dorfgemeinschaftshäuser in Beedenkirchen und Schannenbach,
das Foyer der Heidenberghalle,
das Rathaus in Gadernheim,
die Festhalle in Lautern,
der Turnraum in Lautern,
die Lautertalhalle,
das Jugendzentrum und das Kinderkino
sowie die Bücherei im Rathaus.
Entgegen der Regelung in den anderen Kommunen schließen wir auch die Bücherei, da diese bei uns durch ehrenamtliche Helfer betrieben wird. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
RATHAUS / VERWALTUNG
Es ist von großer Bedeutung und sehr wichtig, dass wir jetzt alle persönlichen Kontakte auf die nur unbedingt Notwendigen reduzieren (Social Distancing).
Dagegen halte ich es trotzdem für geboten und für genauso wichtig, dass wir das Rathaus weiter offen lassen, staatl. Institutionen und Behörden handlungsfähig bleiben.
Daher haben wir die Öffnungszeiten im Rathaus in Lautertal nicht begrenzt. Diese bleiben unverändert:
Mo., Di, Do. und Fr. jeweils 08.30 bis 12.00 Uhr sowie Di. 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und Do. von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Wir werden lediglich den Bereich für den Publikumsverkehr auf das Erdgeschoss beschränken. Ebenfalls haben wir Vorkehrungen zur Hygiene und zur Vermeidung von Übertragung von Infektionen getroffen.
Ich möchte an dieser Stelle jedoch einen Appell an Sie alle richten und lediglich notwendige nicht, aufschiebbare Vorsprachen im Rathaus vorzunehmen.
Bitte hinterfragen Sie kritisch, ob Sie Ihr aktuelles Anliegen nicht verschieben können.
Zu den wenigen, wichtigen Dienstleistungen im Bereich des Einwohnermeldeamtes zählt z.B. die Verlängerung eines Personalausweises. Bitte melden Sie sich kurz vor Ihrer Vorsprache beim Rathaus unter der Telefonnummer 06254-307-36 kurz an oder Schreiben Sie uns eine E-Mail (konietzka@lautertal.de) wir geben Ihnen dann einen Termin und werden dann Ihr Anliegen ohne Wartezeit bearbeiten können.
Weitere Punkte die wir in der Bürgermeisterdienstbesprechung einheitlich festgelegt haben:
BEERDIGUNGEN bzw. TRAUERFEIERN
Zur Vermeidung unnötiger Risiken ist eine Reduzierung der Teilnehmenden bei Trauerfeiern durch geeignete, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Maßnahmen herbeizuführen. Dies umfasst insbesondere eine Beschränkung der Teilnehmerzahlen als Empfehlung an die Angehörigen.
STANDESAMTLICHE TRAUUNGEN
Bei der Durchführung von standesamtlichen Trauungen ist nur ein reduzierter Teilnehmerkreis zugelassen (Brautpaar nebst engsten Angehörigen).
Die Mitarbeiterinnen des Standesamtes und der Friedhofsverwaltung werden Sie zu Fragen bei Beerdigungen und Trauungen beraten und unterstützen.
Frau Hajdaraj, Tel. 06254-307-27 (E-Mail t.hajdaraj@lautertal.de)
Frau Rausch, Tel. 06254-307-62 (E-Mail rausch@lautertal.de).
KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN
Hier hat das Land Hessen ein Betreuungsverbot ausgesprochen.
Die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und Schulkinderbetreuungen werden ab Montag, 16. März, bis zum Ende der Osterschulferien (19. April) ausgesetzt.
Das Betreuungsverbot gilt nicht, wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes oder eine alleinerziehungsberechtigte Person in folgenden Berufen arbeitet: Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Rettungsdienst, THW, Katastrophenschutz, Richter oder Staatsanwalt und Berufe in der gesundheitlichen Versorgung sowohl medizinisch als auch pflegerisch.
Darüber hinaus ergeben sich lokale, aktuelle Festlegungen:
ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN
Wir haben die angekündigte Buchpräsentation von Günther Dekker im FIZ am 18.03.2020 abgesagt. Diese werden wir selbstverständlich nachholen.
Alle weiteren Veranstaltungen sind bis mindestens zum Beginn der Osterferien abgesagt.
REPRÄSENTATIONEN
Wir haben uns bereits in der letzten Woche im Gemeindevorstand darauf verständigt auf Geburtagsbesuche und Gratulationstermine zu verzichten.
Damit wir in Kontakt bleiben werde ich die Jubilare in dieser schwierigen Zeit persönlich anrufen.
ÄLTERE MENSCHEN
Ältere Menschen sind besonders gefährdet.
Wenn diese keine Angehörigen und keine Hilfe haben, möchten wir ältere Menschen ausdrücklich ermutigen im Bedarfs- und Hilfsfall sich direkt an das Rathaus zu wenden!
Für notwendige Besorgungen, Einkäufe etc. werden wir Hilfe vermitteln.
Bitte wenden Sie sich an info@lautertal.de oder über das Festnetz 06254-307-0 direkt an das Rathaus.
Dies gilt auch für Personen die Hilfe anbieten möchten.
Entsprechende Formulare finden Sie hier:
- Ich benötige Hilfe
- Ich biete Hilfe an
GREMIEN
Bezüglich der Gremienarbeit wird derzeit ein Vorschlag erarbeitet, der mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Ältestenrat abgestimmt werden soll.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich bitte um Verständnis für diese Maßnahmen. Wir sind in einer außerordentlichen Krisensituation und müssen die Infektionswelle abmildern, um insbesondere die älteren Menschen und Menschen mit belastenden Vorerkrankungen zu schützen.
Alle Maßnahmen stehen dauerhaft auf dem Prüfstand und wir bewerten selbstverständlich die Lage ständig neu.
Ich bin davon überzeugt, dass wir gemeinsam und solidarisch, diese schwierige Situation in unserem Land und für die Menschen in unserer Gemeinde meistern werden.
Andreas Heun
Bürgermeister
Lautertal, 16.03.2020
Mitteilung des Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)

Um eine reibungslose Entsorgung von Altpapier auch weiterhin sicherzustellen, hat die Gemeinde Lautertal den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) kontaktiert und um eine kurzfristige Aufstellung von Papierbehältern, sofern dies von den Bürgern gewünscht wird, gebeten. Hierfür sind mehrere Sondertouren in der Kalenderwoche 14 (30.03. - 03.04.2020) geplant.
In den nächsten Tagen erhalten daher alle Eigentümer, die ein Haus in der Gemeinde Lautertal besitzen, ein Anschreiben per Post, in dem Termine und Ablauf näher beschrieben sind. Sollte eine Hausverwaltung mit der Betreuung des Hauses beauftragt sein, wird das Schreiben an die Hausverwaltung gerichtet. Somit geht das Anschreiben an die gleiche Adresse wie der Gebührenbescheid. Die Anmeldung von Behältern kann nur von Eigentümern bzw. deren Hausverwaltung beauftragt werden. Mieter und Eigentümer sollten sich vorab über die Anzahl benötigter Papierbehälter abstimmen.
Über den Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB)
Als kommunaler Entsorger sammelt, verwertet und beseitigt der ZAKB alle Abfälle aus privaten Haushalten im Kreis Bergstraße. Gemeinsam mit den beiden Tochtergesellschaften, der ZAKB Service GmbH und der ZAKB Energie und Dienstleistungs GmbH, beschäftigt er rund 220 Mitarbeiter/innen und betreibt zahlreiche eigene Anlagen an mehreren Standorten in der Region – von einem Abfallwirtschaftszentrum, über Wertstoffhöfe und Sammelstellen bis hin zu einem Energiepark. Durch die Nutzung von Sonne, Biomasse und Deponiegas versorgt der ZAKB jährlich mehrere hundert Haushalte mit Wärme und Strom aus erneuerbaren Energieträgern. So leistet der Zweckverband einen Beitrag zur Energiewende im Kreis Bergstraße.
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung
Wer für das Jahr 2019 nachzahlen möchte, kann seinen monatlichen Beitrag zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.246,20 Euro frei wählen. Wichtig ist, auf der Überweisung die Versicherungsnummer, den Verwendungszweck „freiwillige Beiträge“ und den Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gezahlt werden.
Insbesondere Versicherte, die durch die Zahlung freiwilliger Beiträge ihre Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten möchten, sollten den 31. März keinesfalls versäumen. Schon eine Beitragslücke von nur einem Monat genügt, um die Anwartschaft zu verlieren.
Auch wer bereits eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um seine Rente zu erhöhen.
Ausführliche Informationen über die Möglichkeiten und Vorteile einer freiwilligen Versicherung bietet die Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“, die Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen können.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,3 Millionen Versicherte, 578.300 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Altersvorsorge und Rehabilitation.
Frankfurt am Main, 2. März 2020
Mitteilung der Gemeindeverwaltung
In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals auf die Bearbeitungszeiten insbesondere wegen der Einbindung anderer Behörden hinweisen. Wir bitten unbedingt darauf zu achten, dass Anträge beim Ordnungsamt mit folgenden Fristen versehen sind:
- verkehrsbehördliche Anordnungen 2 Wochen vor Beginn der Baustelle,
- Plakatierungsgenehmigungen 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme
- Vorübergehende Gaststättenerlaubnis 4 Wochen vor der Veranstaltung
Lautertal, den 01.03.2020
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Heun
Bürgermeister
Mitteilung der Gemeindeverwaltung