Mitteilungen
Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung
Amtliche Bekanntmachung
Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme und Verständnis gebeten.
Lautertal, den 27. Februar 2016
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde
Lautertal (Odenwald)
Kaltwasser
Bürgermeister
Pressemitteilung
Pressemitteilung des Humboldteum - Verein für Bildung und Kulturdialog
Wer erinnert sich nicht an ihren Fußball-WM-Hit „Waka Waka“? Erfahren Sie aus erster Hand, dass das Bild das wir von Kolumbien haben nichts mit der Wirklichkeit dieses sanften Landes zu tun hat. Die kolumbianischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist.
Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und und soll die nächstliegende Schule zu Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 30. April bis zum Sonntag, den 17. Juli 2016.
Wer Kolumbien kennen lernen möchte ist zu einem Gegenbesuch an der Andenschule Bogotá herzlich willkommen.
Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle für Auslandsschulen:
Humboldteum –
Verein für Bildung und Kulturdialog
Geschäftsstelle
Königstraße 20
70173 Stuttgart
Tel. 0711-22 21 401
Fax 0711-22 21 402
e-mail: ute.borger@humboldteum.com
www.humboldteum.com
Pressemitteilung
Pressemitteilung
Zugleich wurde die Frist der Anmeldung (und Abmeldung bei Wegzug ins Ausland) nach § 17 BMG von einer auf zwei Wochen erhöht. Der Vermieter ist folglich verpflichtet, seinem Mieter innerhalb von zwei Wochen nach dessen Einzug eine entsprechende Bestätigung auszuhändigen.
Das Formular der Wohnungsgeberbescheinigung steht unter der Rubrik Rathaus/Bürgerservice/Formulare zur Verfügung oder ist zu den Öffnungszeiten im Meldeamt erhältlich.
Begrüßungsrede von Bürgermeister Jürgen Kaltwasser beim Neubürgerempfang der Gemeinde Lautertal am 01. November 2015
Liebe Neubürgerinnen und Neubürger,
die Gründe, weshalb Sie in den vergangenen zwei Jahren in Lautertal zugezogen sind, sind ganz unterschiedlich. Vielleicht war es ein beruflicher Neustart oder auch eine private Verbindung. Lautertal wird in Zukunft also Ihr neuer Lebensmittelpunkt sein. Mit einem Ortswechsel sind immer auch neue und vielfältige Hoffnungen verbunden.
Zunächst stehen da einige Fragenzeichen:
Finde ich neue Freunde?
Gute Nachbarn?
Eine neue soziale Aufgabe?
Soll ich mich in einem Verein oder einer Partei engagieren?
Jeder wird darauf natürlich seine eigene Antwort geben. Vielleicht haben Sie ja seit Ihrem Zuzug auch schon die eine oder andere Antwort gefunden. Besonders einschneidend ist der Neuanfang für Menschen, die aus anderen Ländern und Kontinenten zu uns gekommen sind.
Ihnen möchte ich versichern, dass Lautertal Sie mit offenen Armen empfängt.
Mit diesem Empfang wollen wir zeigen, dass Sie, liebe Neubürgerinnen und Neubürger bei uns willkommen sind und Ihr Engagement für unser gemeindliches Leben willkommen ist.
In ungezwungener Atmosphäre möchten wir heute Nachmittag mit Ihnen ins Gespräch kommen.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen auch Vertreter zahlreicher Lautertaler Vereine zur Verfügung, denen ich ganz besonders für Ihre Teilnahme danken möchte.
An den jeweiligen Tischen können Sie sich über die Vereinsaktivitäten informieren. Machen Sie davon regen Gebrauch.
Ich freue mich, dass Sie hier sind und wünschen Ihnen Allen interessante Gespräche, wertvolle Informationen und eine gute Unterhaltung.
Sie sind eingeladen zu Kaffee und Kuchen sowie diversen Getränken.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Einladung
Schüler der Lautertaler Schulen tragen mit zum Gelingen der Gedenkfeier bei.
Anschließend (ca. 19:45 Uhr) findet bei der ehemaligen Synagoge in der Bangertsgasse im Ortsteil Reichenbach eine Kranzniederlegung statt.
Wir würden uns über Ihre Teilnahme sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Kaltwasser |
Beate Dechnig |
Einladung zum Neubürgerempfang
Pressemitteilung
Die Ahndung von Verkehrsverstößen führt logischerweise zu Einnahmen. Der erwartete Umfang in Höhe von 50.000,- Euro jährlich ist eine durchaus moderate Größe. Zieht man davon die anfallenden Ausgaben für Personal und Sachkosten ab, dürfte schnell klar sein, dass es uns nicht um Abzocke geht. Insoweit sollte der Leserbriefschreiber seinen ‚Kraft‘- Ausdruck bezüglich unserer Geisteshaltung kritisch überdenken.
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind kein Kavaliersdelikt.
Es ist mir allemal lieber, wenn sich die Autofahrer vernünftig verhalten, auch wenn dann für den Gemeindesäckel nichts übrig bleibt."
Kaltwasser
Bürgermeister
Mitteilung
Der Unternehmer ist nach § 21 SGB VII für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheits-gefahren verantwortlich. Er hat vor allem seine betrieblichen Einrichtungen und Maschinen in vorschriftsmäßigem Zustand zu halten, seine Mitarbeiter über die bei ihren Arbeiten auftretenden Gefahren angemessen zu unterrichten und sie zur Einhaltung der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anzuhalten.
Die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG (VSGen) können Sie, falls diese in Ihrem Betrieb nicht vorhanden sind, bei der SVLFG, Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel, kostenlos anfordern oder unter unserem Internetauftritt (www.svlfg.de) herunterladen. Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Ihre
Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau