Mitteilungen

Aktuelle Mitteilungen der Verwaltung

Amtliche Bekanntmachung

KOMMUNALWAHL AM 6. MÄRZ 2016
hier: Verwaltungsdienst im Rathaus an den Folgetagen

Im Anschluss an die Kommunalwahl 2016 beginnt ab Montag, dem 7. März 2016 im Lautertaler Rathaus die öffentliche Ergebnisermittlung durch den Auszählungswahlvorstand.
Da nahezu alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung mit der Ergebnisermittlung beschäftigt sind, ist die übliche Verwaltungsarbeit nur eingeschränkt möglich.
Wir bitten deshalb - nach Möglichkeit - von Vorsprachen am Montag, dem 7. März 2016 und Dienstag, dem 8. März 2016 abzusehen.
Das Ordnungsamt (Wahlamt) bleibt an den beiden vorgenannten Tagen geschlossen.

Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme und Verständnis gebeten.

Lautertal, den 27. Februar 2016

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde
Lautertal (Odenwald)
Kaltwasser
Bürgermeister

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Pressemitteilung

EINE SEPARATE VERANSTALTUNG FÜR DIE SPORTLEREHRUNG.

Entgegen der ursprünglichen Planung findet die Ehrung der Sportlerinnen und Sportler des Jahres 2015 nicht im Rahmen des Neujahrsempfanges der Gemeinde am kommenden Sonntag statt.

Neben zahlreichen Einzelpersonen wurden erfreulicherweise auch einige Mannschaften gemeldet. Diese große Personenzahl würde jedoch den Rahmen des Neujahrsempfanges sowohl in zeitlicher als auch insbesondere in räumlicher Hinsicht sprengen, heißt es in einer von Bürgermeiser Kaltwasser herausgegebenen Presseerklärung.

Die Gemeinde bittet hierfür um Verständnis und wird im Laufe des zeitigen Frühjahrs zu einer separaten Veranstaltung einladen.

(K a l t w a s s e r)
  Bürgermeister

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Pressemitteilung des Humboldteum - Verein für Bildung und Kulturdialog

LUST AUF BESUCH? LATEINAMERIKANISCHE SCHÜLER SUCHEN GASTFAMILIEN!

Die Schüler der Andenschule Bogota (Kolumbien) wollen gerne einmal den Verlauf von Jahreszeiten erleben.

Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch das „Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster zu Shakiras fantastischem Heimatland aufzustoßen.

Wer erinnert sich nicht an ihren Fußball-WM-Hit „Waka Waka“? Erfahren Sie aus erster Hand, dass das Bild das wir von Kolumbien haben nichts mit der Wirklichkeit dieses sanften Landes zu tun hat. Die kolumbianischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist.

Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und und soll die nächstliegende Schule zu Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 30. April bis zum Sonntag, den 17. Juli 2016.

Wer Kolumbien kennen lernen möchte ist zu einem Gegenbesuch an der Andenschule Bogotá herzlich willkommen.

Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle für Auslandsschulen:
Humboldteum –
Verein für Bildung und Kulturdialog

Geschäftsstelle
Königstraße 20
70173 Stuttgart
Tel. 0711-22 21 401
Fax 0711-22 21 402
e-mail: ute.borger@humboldteum.com
www.humboldteum.com

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Pressemitteilung

TRAUER UM HELMUT SCHMIDT.

Aus Anlass des Todes von Bundeskanzler a. D. Helmut Schmidt liegt ab sofort im Foyer des Rathauses im Ortsteil Reichenbach ein Kondolenzbuch aus. Für die Bevölkerung besteht damit die Möglichkeit, sich bis Ende des Monats November während der Öffnungszeiten einzutragen und so das Mitgefühl zum Ausdruck zu bringen.

Der verstorbene Altkanzler war weltweit einer der größten und bedeutendsten Staatsmänner der Nachkriegszeit, schreibt Bürgermeister Jürgen Kaltwasser. Man werde Helmut Schmidt in dankbarer Erinnerung behalten.

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Pressemitteilung

Am 01. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten und löst die bisherigen Regelwerke, d.h. insbesondere das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und die bisherigen Meldegesetze der Länder, also auch das Hessische Meldegesetz (HMG) ab.

Die Gemeinde möchte die Lautertaler Bürger insbesondere über folgende wesentliche inhaltliche Neuerung gegenüber der bisherigen Rechtslage informieren:

Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wurde wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen wirksamer zu begegnen. Dies bedeutet, dass der Wohnungsgeber / Vermieter nach § 19 BMG verpflichtet ist, den Einzug oder den Auszug (bei Abmeldung ins Ausland) seiner Mieter durch eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung schriftlich zu bestätigen. Das Vorlegen des Mietvertrages bei der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes reicht also ab sofort nicht mehr aus.

Zugleich wurde die Frist der Anmeldung (und Abmeldung bei Wegzug ins Ausland) nach § 17 BMG von einer auf zwei Wochen erhöht. Der Vermieter ist folglich verpflichtet, seinem Mieter innerhalb von zwei Wochen nach dessen Einzug eine entsprechende Bestätigung auszuhändigen.

Das Formular der Wohnungsgeberbescheinigung steht unter der Rubrik Rathaus/Bürgerservice/Formulare zur Verfügung oder ist zu den Öffnungszeiten im Meldeamt erhältlich.

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Begrüßungsrede von Bürgermeister Jürgen Kaltwasser beim Neubürgerempfang der Gemeinde Lautertal am 01. November 2015

„Liebe Neubürgerinnen und Neubürger,
verehrte Vereinsvertreter,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich heiße Sie heute Nachmittag zum erstmals ausgerichteten Neubürger-Empfang der Gemeinde Lautertal willkommen und freue mich, dass Sie unserer Einladung so zahlreich gefolgt sind.

Mein besonderer Gruß gilt allen anwesenden Asylbewerbern.Sie sind nicht nur hier und heute herzlich willkommen in unserer Gemeinde.

 

Liebe Neubürgerinnen und Neubürger,

die Gründe, weshalb Sie in den vergangenen zwei Jahren in Lautertal zugezogen sind, sind ganz unterschiedlich. Vielleicht war es ein beruflicher Neustart oder auch eine private Verbindung. Lautertal wird in Zukunft also Ihr neuer Lebensmittelpunkt sein. Mit einem Ortswechsel sind immer auch neue und vielfältige Hoffnungen verbunden.

Zunächst stehen da einige Fragenzeichen:
Finde ich neue Freunde?
Gute Nachbarn?
Eine neue soziale Aufgabe?
Soll ich mich in einem Verein oder einer Partei engagieren?

Jeder wird darauf natürlich seine eigene Antwort geben. Vielleicht haben Sie ja seit Ihrem Zuzug auch schon die eine oder andere Antwort gefunden. Besonders einschneidend ist der Neuanfang für Menschen, die aus anderen Ländern und Kontinenten zu uns gekommen sind.

Ihnen möchte ich versichern, dass Lautertal Sie mit offenen Armen empfängt.

Mit diesem Empfang wollen wir zeigen, dass Sie, liebe Neubürgerinnen und Neubürger bei uns willkommen sind und Ihr Engagement für unser gemeindliches Leben willkommen ist.

In ungezwungener Atmosphäre möchten wir heute Nachmittag mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen auch Vertreter zahlreicher Lautertaler Vereine zur Verfügung, denen ich ganz besonders für Ihre Teilnahme danken möchte.

An den jeweiligen Tischen können Sie sich über die Vereinsaktivitäten informieren. Machen Sie davon regen Gebrauch.

Ich freue mich, dass Sie hier sind und wünschen Ihnen Allen interessante Gespräche, wertvolle Informationen und eine gute Unterhaltung.

Sie sind eingeladen zu Kaffee und Kuchen sowie diversen Getränken.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

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Einladung

Aus Anlass der 77. Wiederkehr der „Reichspogromnacht“ laden wir Sie - auch im Namen unserer örtlichen Kirchengemeinden - für

Montag, den 9. November 2015, um 19:00 Uhr

zu einem Gedenkgottesdienst in die Evangelische Kirche in Reichenbach ein.

Schüler der Lautertaler Schulen tragen mit zum Gelingen der Gedenkfeier bei.
Anschließend (ca. 19:45 Uhr) findet bei der ehemaligen Synagoge in der Bangertsgasse im Ortsteil Reichenbach eine Kranzniederlegung statt.

Wir würden uns über Ihre Teilnahme sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Kaltwasser
Bürgermeister

Beate Dechnig
Vorsitzende der
Gemeindevertretung

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Einladung zum Neubürgerempfang

Wann:  Sonntag, den 1. November 2015 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Wo:       Lautertalhalle im Ortsteil Elmshausen

Wir würden uns sehr freuen, Sie/Euch begrüßen zu dürfen.
Jürgen Kaltwasser, Bürgermeister

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Pressemitteilung

Stellungnahme des Bürgermeisters zum Leserbrief im Bergsträßer Anzeiger vom 10. September 2015 „Eine Animation zum Rasen“:

"ES GEHT UM - MEHR - VERKEHRSSICHERHEIT.

Überschriften werden von der Redaktion in der Regel so gewählt, um das Interesse des Lesers zu wecken. Man hätte den Artikel auch mit ‚Es geht um mehr Verkehrssicherheit‘ überschreiben können. Genau das wollte ich mit dem Satz ‚Der Bürgermeister betont jedoch, dass es nicht um Mehreinnahmen für die Gemeinde, sondern um die Verkehrssicherheit in den Ortschaften gehe‘ zum Ausdruck bringen.

Diesen Satz hat der Leserbriefschreiber (anscheinend) bewusst überlesen bzw. ausgeblendet.

Die Ahndung von Verkehrsverstößen führt logischerweise zu Einnahmen. Der erwartete Umfang in Höhe von 50.000,- Euro jährlich ist eine durchaus moderate Größe. Zieht man davon die anfallenden Ausgaben für Personal und Sachkosten ab, dürfte schnell klar sein, dass es uns nicht um Abzocke geht. Insoweit sollte der Leserbriefschreiber seinen ‚Kraft‘- Ausdruck bezüglich unserer Geisteshaltung kritisch überdenken.

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind kein Kavaliersdelikt.

Es ist mir allemal lieber, wenn sich die Autofahrer vernünftig verhalten, auch wenn dann für den Gemeindesäckel nichts übrig bleibt."


Kaltwasser
Bürgermeister

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Mitteilung

der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)


In den nächsten Wochen wird die zuständige Aufsichtsperson der SVLFG wieder Beratungen und Besichtigungen in den versicherten Unternehmen durchführen. Sie ist nach § 17 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) verpflichtet, die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten. Die versicherten Unternehmer - auch wenn es sich um Kleinstbetriebe handelt - haben nach § 19 SGB VII die Besichtigung zu ermöglichen.

Der Unternehmer ist nach § 21 SGB VII für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheits-gefahren verantwortlich. Er hat vor allem seine betrieblichen Einrichtungen und Maschinen in vorschriftsmäßigem Zustand zu halten, seine Mitarbeiter über die bei ihren Arbeiten auftretenden Gefahren angemessen zu unterrichten und sie zur Einhaltung der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz anzuhalten.

Die Unfallverhütungsvorschriften der SVLFG (VSGen) können Sie, falls diese in Ihrem Betrieb nicht vorhanden sind, bei der SVLFG, Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel, kostenlos anfordern oder unter unserem Internetauftritt (www.svlfg.de) herunterladen. Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

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Ihre
Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

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