Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen (§ 27a HVwVfG)

Amtliche Bekanntmachung

Die Vorsitzende                                                                                                                    Lautertal, den 07.03.2023
des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses


EINLADUNG

Am Mittwoch, den 15. März 2023, um 19:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal (Nr. 105) des Rathauses im Ortsteil Reichenbach, Nibelungenstraße 280, die 12. öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses statt, zu der ich hiermit einlade.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Silvia Bellmann
Ausschussvorsitzende

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Amtliche Bekanntmachung

Betr.: Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Reichenbach

Nachstehend veröffentlichen wir eine Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Lautertal-Reichenbach.

Lautertal (Odenwald), den 06.03.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Andreas Heun, Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung

Betr.: Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Raidelbach

Nachstehend veröffentlichen wir eine Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Lautertal-Raidelbach.

Lautertal (Odenwald), den 01.03.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Andreas Heun, Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung

Betr.: Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Gadernheim

Nachstehend veröffentlichen wir eine Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Lautertal-Gadernheim.

Lautertal (Odenwald), den 06.03.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Andreas Heun, Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung

1. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019

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Amtliche Bekanntmachung

1. Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020

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Amtliche Bekanntmachung

Der Vorsitzende der                                      Lautertal, den 18.01.2023
Gemeindevertretung


EINLADUNG

Am Donnerstag, den 26. Januar 2023, um 19:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal (Nr. 105) des Rathauses im Ortsteil Reichenbach, Nibelungenstraße 280, die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Lautertal statt, zu der ich hiermit einlade.


Mit freundlichen Grüßen

Helmut Adam
Vorsitzender der Gemeindevertretung

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Bekanntmachung der terranets bw

Transportnetzbetreiberin terranets bw informiert: Vermessungs- und Kartierungsarbeiten für die geplante Gasleitung „Spessart-Odenwald Leitung (SPO)“

Bekanntmachung im PDF-Format

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Amtliche Bekanntmachung

I. Nachtragssatzung und Bekanntmachung der I. Nachtragssatzung der Gemeinde Lautertal für das Haushaltsjahr 2022

Amtliche Bekanntmachung im PDF-Format

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Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Darmstadt

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Lärmkarten für
- die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen
    von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
- die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem V
    erkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
- die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder https://laerm.hessen.de abrufbar.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Darmstadt und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn- Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt.

Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen.
Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.

Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite ,
alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen.

Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.


Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3, Lärmaktionsplanung
64278 Darmstadt
beteiligung-lap@rpda.hessen.de
Darmstadt, den 21. November 2022
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3 – 66 i 05.03

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