Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen (§ 27a HVwVfG)
Amtliche Bekanntmachung
Die Vorsitzende Lautertal, den 07.03.2023 des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses
EINLADUNG
Am Mittwoch, den 15. März 2023, um 19:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal (Nr. 105) des Rathauses im Ortsteil Reichenbach, Nibelungenstraße 280, die 12. öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses statt, zu der ich hiermit einlade.
Mit freundlichen Grüßen gez. Silvia Bellmann Ausschussvorsitzende
Der Vorsitzende der Lautertal, den 18.01.2023 Gemeindevertretung
EINLADUNG
Am Donnerstag, den 26. Januar 2023, um 19:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal (Nr. 105) des Rathauses im Ortsteil Reichenbach, Nibelungenstraße 280, die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Lautertal statt, zu der ich hiermit einlade.
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Darmstadt
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), von Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Lärmkarten für - die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, - die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem V erkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und - die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder https://laerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Darmstadt und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn- Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Darmstadt auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Darmstadt III 33.3, Lärmaktionsplanung 64278 Darmstadt beteiligung-lap@rpda.hessen.de Darmstadt, den 21. November 2022 Regierungspräsidium Darmstadt III 33.3 – 66 i 05.03