Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen (§ 27a HVwVfG)
Amtliche Bekanntmachung
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt nordwestlich der Straße „Auf der Insel“ und umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Reichenbach: Flur 1, Flurstücke Nr. 417/4, Nr. 417/5, Nr. 418/3, Nr. 442 und Nr. 639/4 (teilweise). Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 4890 m². Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlberg“ im Ortsteil Reichenbach, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal am 04.02.2016 zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde.
Es wird bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlberg“ im Ortsteil Reichenbach, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Zeit
vom 22. Februar 2016 bis einschließlich 24. März 2016
bei der Gemeindeverwaltung Lautertal im Rathaus der Gemeinde Lautertal, Nibelungenstr. 280, 64686 Lautertal, 1. Obergeschoss, Zimmer 111, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausliegt.
Die allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 17.30 Uhr.
Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Es wird gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlberg“ im Ortsteil Reichenbach im beschleunigten Verfahren und daher ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Weiterhin wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung bei den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Lautertal über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal, Nibelungenstr. 280, 64686 Lautertal, 1. Obergeschoss, Zimmer 111, möglich. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsord-nung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Mühlberg“ im Ortsteil Reichenbach.
Gemäß § 27 a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der Gemeinde Lautertal unter www.lautertal.de veröffentlicht wird.
Die Gemeinde Lautertal hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Ingenieurbüro Schweiger + Scholz in Bensheim übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Lautertal (Odenwald), den 09. Februar 2016
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde
Lautertal (Odenwald)
Kaltwasser
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
T a g e s o r d n u n g
01. Eröffnung und Begrüßung
02. Mitteilungen
03. Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am Höllwäldchen“ im Ortsteil Lautern
hier: a) Kenntnisnahme des Ergebnisses der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
c) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
04. Ergänzungssatzung „Kreuzäcker“ im Ortsteil Gadernheim
hier: a) Kenntnisnahme des Ergebnisses aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB
b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2BauGB
c) Beschlussfassung der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
05. Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am Mühlberg“ im Ortsteil Reichenbach
hier: a) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Am Mühlberg“ im Ortsteil Reichenbach gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Am Mühlberg“ im Ortsteil Reichenbach als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
06. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016
hier: a) Haushaltssatzung
b) Investitionsprogramm
c) Haushaltssicherungskonzept
07. Beschlussfassung über die Schlussbilanz 2009
08. Neuwahl eines Ortsgrichtsmitgliedes im Ortsgericht Lautertal II
09. Straßenbenennung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Schmelzig“ im Ortsteil Elmshausen
Amtliche Bekanntmachung
T a g e s o r d n u n g
01. Eröffnung und Begrüßung
02. Beratung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2016
03. Mitteilungen, Verschiedenes
Amtliche Bekanntmachung
T a g e s o r d n u n g
01. Eröffnung und Begrüßung
02. Mitteilungen
03. Haushaltsplan 2016
04. Sachstand: BMX- und Skate-Anlage
05. Bergsträßer und Lautertaler Kommunalwahlen 2016
06. Wahlkreisfahrt zum Bundestag in Berlin im Sep. oder Nov. 2016
07. Benefizveranstaltung für Kinder- und Jugendprojekte (DJ Party)
08. Berufs- und Ausbildungsmesse mit Lautertaler Betrieben
09. Ferienspielangebot 2016 mit der Lichtquelle Odenwald
10. Verschiedenes
Amtliche Bekanntmachung
T a g e s o r d n u n g
01. Eröffnung und Begrüßung
02. Neuwahl eines Schriftführers / einer Schriftführerin
03. Bericht des Ortsvorstehers
04. Haushaltsplan 2016
05. Grenzgang 2016
06. Bürgerinnen und Bürger haben das Wort
07. Verschiedenes
Amtliche Bekanntmachung
T a g e s o r d n u n g
01. Eröffnung und Begrüßung
02. Genehmigung des Protokolls der 7. Sitzung vom 28.01.2015
03. Beratung des Haushaltsplanes 2016
04. Projekte in der Legislaturperiode 2011-2016 (Bericht des Ortsvorstehers)
05. Verkehrskonzept (Bericht des stellvertretenden Ortsvorstehers)
06. Verschiedenes
Amtliche Bekanntmachung
T a g e s o r d n u n g
01. Eröffnung und Begrüßung
02. Beratung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016
03. Verschiedenes
Amtliche Bekanntmachung
T a g e s o r d n u n g
01. Mitteilungen
02. Beratung zum Haushaltsplan 2016
Amtliche Bekanntmachung
BESCHLUSS ÜBER DIE VEREINFACHTE UMLEGUNG IN DER GEMARKUNG REICHENBACH, VERFAHRENSGEBIET „BALKHÄUSER STRASSE 31“
„Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird bekanntgemacht, dass aufgrund der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Lautertal (Odenwald) und dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim zwecks Übertragung der Befugnis zur Durchführung der vereinfachten Umlegung gem. § 80 Abs. 5 Satz 2 des Baugesetzbuches der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 19.11.2015
in der Gemarkung: Reichenbach
Flur: 11 + 14
Verfahrensgebiet: „"Balkhäuser Straße 31"“
am 24.12.2015 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 Baugesetzbuch nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Die vereinbarten und festgestellten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Heppenheim, den 11.01.2016
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Im Auftrag
(Spatz, TAR)“
Amtliche Bekanntmachung
T a g e s o r d n u n g
01. Eröffnung und Begrüßung
02. Bericht des Arbeitskreises Tourismus
03. Verschiedenes