Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen (§ 27a HVwVfG)
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
02. |
Verschwisterungsbank |
03. |
Halloweenparty |
04. |
Jugendkino 22.10. |
05. |
Berichte |
06. |
Änderung der Geschäftsordnung |
07. |
Sitzgelegenheiten am JUZ |
08. |
JuRa-T-Shirts |
09. |
Kerweumzüge 2023 |
10. |
Benznickelmarkt |
11. |
Verschiedenes |
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
02. |
Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
03. |
Mitteilungen des Gemeindevorstandes |
04. |
Bericht aus den Ausschüssen der Gemeindevertretung |
05. |
Mitteilungen und Berichte aus überörtlichen Gremien und Verbänden |
06. |
Einbringung der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes 2022 |
07. |
Ankauf der Siegfriedsquelle; Grundstücke der Gemarkung Reichenbach, Flur 11, Flurstück 1/1 und Flurstück 1/3 |
08. |
Benennung einer Beisitzerin bzw. eines Beisitzers für den Verbandsvorstand des Zweckverbandes |
09. |
Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes |
10. |
Wahl eines Mitgliedes für die Verbandsversammlung der ekom 21 |
11. |
Nachwahlen eines Mitgliedes und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters für das Kuratorium gemäß § 3 abs. 3 des Betriebsvertrages zwischen der Gemeinde Lautertal und der Evangelischen Kirchengemeinde Reichenbach (Ev. Kirchenspiel Lautertal) |
12. |
Kinderbetreuung in der Gemeinde Lautertal (Odenwald) |
13. |
Interkommunale Zusammenarbeit Onlinezugangsgesetz Einhausen, Lautertal, Lorsch und Zwingenberg |
14. |
Bauleitplanungen der Gemeinde Lautertal; |
15. |
Multifunktionsgebäude Striethteich Elmshausen |
16. |
Antrag der CDU-Fraktion bzgl. Bürgermeisterwahl |
17. |
Anfragen |
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung und Begrüßung |
02. |
Mitteilungen Ortsvorsteher und Bürgermeister |
03. |
Spielplatz Schneidersfeld |
04. |
Verkehrssituation Raidelbacher Straße |
05. |
Sachstand Bauschutt-Recycling-Anlage |
06. |
Sachstandsbericht Bauvorhaben Dzigal zwischen Nibelungenstraße und |
07. |
Sachstandsbericht aus der letzten Sitzung des Ortsbeirates |
08. |
Kaiserturmfest |
09. |
Mitteilungen des Ordnungsamtes |
10. |
Verschiedenes |
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
der Jagdgenossenschaft 64686 Lautertal-Beedenkirchen
Die Jagdgenossen des Jagdbezirks Beedenkirchen werden zur Jahreshauptversammlung am 19. August 2022 um 20:00 Uhr in die Gaststätte „Zur Linde“ in Beedenkirchen eingeladen.
Aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation wird die Versammlung so kurz wie möglich gehalten.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Totenehrung
4. Bericht des Jagdvorstehers
5. Bericht der Rechnerin
6. Bericht des Jagdausschussvorsitzenden mit Antrag zur Entlastung des Vorstands
7. Bericht der Jagdpächter
8. Verwendung der Jagdpacht
9. Verwendung Restgeld
10. Beschlussfassung über geplante Aktualisierung der Satzung
11. Eingegangene Anträge
12. Verschiedenes
Diese Versammlung ist beschlussfähig, wenn die Einladung satzungsgemäß erfolgt ist, unabhängig von der Zahl der anwesenden Jagdgenossen.
Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Lautertal-Beedenkirchen
Kai Peter
Jagdvorsteher
Amtliche Bekanntmachung
§ 1 – Festlegung des Sanierungsgebiets
In der Gemarkung Lautern, Flur 1, Flurstück Nr. 99/48 sind städtebauliche Missstände festzustellen. Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme dient dazu, den in der Anlage abgegrenzten Bereich wesentlich zu verbessern.
Das insgesamt umfassende Gebiet wird hiermit gem. § 142 BauGB förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Am Marienberg“.
Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme erfolgt in folgenden Teilabschnitten:
• Genehmigungsverfahren teilweise Umnutzung in Wohnen 2022
• Durchführung Sanierungsarbeiten 2023-24
• Fertigstellung der Außenanlage 2025
Maßgeblich für die Gebietsabgrenzung ist der Lageplan des Sanierungsgebiets in der Anlage. Der Lageplan für das Sanierungsgebiet kann im Bauamt der Gemeinde Lautertal, Nibelungenstr. 280, 64686 Lautertal während der Dienstzeiten eingesehen werden. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.
§ 2 – Verfahren
Entsprechend den Bestimmungen des § 142 Abs. 4 BauGB wird die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB insgesamt sowie die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 -156 a BauGB) ausgeschlossen (Vereinfachtes Sanierungsverfahren).
§ 3 – Frist zur Durchführung der Sanierung
Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB wird als Frist, in der die Sanierung durchgeführt werden soll, der Zeitraum bis zum 31.12.2025 festgelegt.
§ 4 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß der § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lautertal, den 19.07.2022
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Andreas Heun, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
02. |
Benennung eines/r Schriftführers/in |
03. |
Interkommunale Zusammenarbeit Onlinezugangsgesetz |
04. |
Zukünftige Nutzung der Lautertalhalle |
05. |
Multifunktionsgebäude Striethteich |
06. |
Verschiedenes |
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
02. |
Mitteilungen Ortsvorsteher und Bürgermeister |
03. |
Nachgang Protokoll |
04. |
Sachstandsfragen zu laufenden Projekten |
05. |
Parkuhr am Parkplatz Römersteinen |
06. |
Holztisch und Bänke am Spielplatz |
07. |
Verschiedenes |
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der frist- u. formgerechten Einladung, sowie der Beschlussfähigkeit |
02. |
Begrüßung der Mandatsträger, Vertreter der örtlichen Vereine, interessierte Bürger |
03. |
Bericht Ortsvorsteher |
04. |
Bericht Bürgermeister o.V.i.A. |
05. |
Weiterführende Arbeiten: |
06. |
Den Bachlauf der Lauter vom Wildwuchs befreien. Stattdessen Bäume wie in zurückliegender Zeit anpflanzen |
07. |
Verschiedenes |
08. |
Bürger haben das Wort |
Amtliche Bekanntmachung
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes der Gemeinde Lautertal (Odenwald) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG).
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Lautertal, Nibelungenstraße 280, 64686 Lautertal einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
Gemeinde Lautertal (Odenwald), 28.06.2022
Meister
Besondere Wahlleiterin
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
02. |
Widerspruch gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 05.05.2022 |
03. |
Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
04. |
Mitteilungen des Gemeindevorstandes |
05. |
Bericht aus den Ausschüssen der Gemeindevertretung |
06. |
Mitteilungen und Berichte aus überörtlichen Gremien und Verbänden |
07. |
Haushaltsbericht gemäß § 28 GemHVO zum 30.04.2022 |
08. |
Schlussbericht über die 229. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2021: Städte und Gemeinden" |
09. |
Vorlage Genehmigung Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 zur Kenntnis |
10. |
Wohllebends Waldakademie - langfristiges Buchen Urwald Projekt |
11. |
Neufassung der Geschäftsordnung des Jugendrates |
12. |
Aufhebung der Satzung der Gemeinde Lautertal über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Am Marienberg im Ortsteil Lautern"; Grundstück der Gemarkung Lautern, Flur 1, Flurstück Nr. 99/48 mit dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. Februar 2022 und der Amtlichen Bekanntmachung vom 14. März 2022 |
13. |
Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal |
14. |
Antrag der GLL-Fraktion bezüglich Leitlinien für die neue Forsteinrichtung 2023-2033 |
15. |
Verleihung von Ehrenbezeichnungen |
16. |
Anfragen |