Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen (§ 27a HVwVfG)
Amtliche Bekanntmachung
Betr. Einladung zur Jahreshauptversammlung
Liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden,
liebe Vereinsmitglieder,
sehr geehrte Gäste,
hiermit laden wir zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lautertal - Gadernheim (gem. Feuerwehrsatzung der Gemeinde Lautertal / Odw.) und des Vereins Freiwillige Feuerwehr Lautertal - Gadernheim e.V. (gem. Vereins-satzung) alle Feuerwehrangehörige, alle Vereinsmitglieder sowie Gäste für
Samstag, den 06. November 2021 um 19:30 Uhr
ein. Die gemeinsame Versammlung findet in der Heidenberg-Halle in Gadernheim statt. Es gilt die 3-G-Regel.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung des Vereines müssen spätestens eine Kalenderwoche vor der Jahreshauptversammlung dem Vorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
P. Degenhardt P. Bormuth
Wehrführer 1. Vorsitzender
T a g e s o r d n u n g
I. | Gemeinsame Tagesordnung |
a. | Eröffnung und Begrüßung |
b. | Totenehrung |
II. | Tagesordnung des Vereins |
a. | Bericht des Vorsitzenden |
b. | Bericht des Rechnungsführers |
c. | Bericht der Kassenprüfer |
d. | Entlastung des Vorstandes |
e. | Wahlen gem. Vereinssatzung |
(1) | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
(2) | Wahl der zwei Kassenprüfer |
f. | Mitteilungen und Verschiedenes |
III. | Tagesordnung der Einsatzabteilung |
a. | Bericht des Wehrführers |
b. | Bericht des Jugendfeuerwehrwartes |
c. | Bericht der Kinderfeuerwehrwartin |
d. | Wahl des Feuerwehrausschusses gem. Feuerwehrsatzung (§15) |
(1) | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
(2) | Erörterung der Wahl / Ernennen eines Wahlleiters |
(3) | Wahl des Vertreters aus der Ehren- & Altersabteilung |
(4) | Wahl der drei Vertreter aus der Aktiven Einsatzabteilung |
e. | Mitteilungen und Verschiedenes |
IV. | Gemeinsame Tagesordnung |
a. | Grußwort der Gäste |
b. | Schließung der gemeinsamen Jahreshauptversammlung |
Amtliche Bekanntmachung
1. Der von der Gemeindevertretung Lautertal gefasste Aufstellungsbeschluss vom 13.06.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Amtlichen Bekanntmachung i m Bergsträßer Anzeiger am 02.08.2019 für das nachstehende Gebiet (Übersicht 1) sowie die gefassten Beschlüsse zu der Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit aufgehoben bzw. eingestellt.
Übersicht 1
2. Der von der Gemeindevertretung Lautertal gefasste Beschluss vom 13.06.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Amtlichen Bekanntmachung im Bergsträßer Anzeiger am 02.08.2019 für das nachstehende Gebiet (Übersicht 2) und deren Änderungen des Flächennutzungsplanes wird hiermit aufgehoben bzw. eingestellt.
Übersicht 1
Diese Amtliche Bekanntmachung kann zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Lautertal unter
https://www.lautertal.de/oeffentliche-bekanntmachungen.html?matches=bekanntmachungen eingesehen werden.
Ortsüblich bekannt gemacht wird diese Amtliche Bekanntmachung durch den Anschlag an der Amtstafel „Nibelungenstr. 280, 64686 Lautertal – Ortsteil Reichenbach“.
Lautertal (Odenwald), den 15. Oktober 2021
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Andreas Heun (Bürgermeister)
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung und Begrüßung |
02. |
Beratung des Investitionsprogrammes 2022 |
03. |
Verschiedenes |
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
18:30 Uhr Treffen vor Anwesen Nibelungenstraße 368 |
02. |
Eröffnung und Begrüßung, Genehmigung des Protokolls der 2. Sitzung vom 20.07.2021 |
03. |
Mitteilungen |
04. |
Überquerungshilfe B 47 Höhe Aldi |
05. |
Parkplatzbeschilderung am Friedhof |
06. |
Verschiedenes |
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung, Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit |
02. |
50 Jahre Gemeinde Lautertal |
03. |
Mitteilungen |
04. |
Sachstandsfragen zu laufenden Projekten |
05. |
Vorschläge zum Investitionsprogramm für den Haushalt 2022 |
06. |
Verschiedenes |
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung und Begrüßung |
02. |
Parksituation Höllwäldchen |
03. |
Spiegel am Römerweg |
04. |
Grünschnittlagerung SGL |
05. |
Verschiedenes |
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Die Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Lautertal sind:
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung schriftlich, mündlich (zur Niederschrift) oder elektronisch abgegeben werden.
Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraums im Sinne des § 4 PlanSiG elektronisch über folgende E-Mail-Adresse möglich: wiesner@lautertal.de. Die Abgabe einer Stellungnahme kann zusätzlich schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal, Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal erfolgen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie u.a. die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten erfolgt. Bitte tragen Sie im Rathaus stets eine Mund-Nasen-Schutzmaske. Bitte desinfizieren Sie sich nach Betreten des Rathauses die Hände.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Entwurfsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Lautertal (https://www.lautertal.de/bebauungsplanverfahren.html) im PDF-Format zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Lautertal, den 18.09.2021
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal
Andreas Heun (Bürgermeister)
Amtliche Bekanntmachung