Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen (§ 27a HVwVfG)
Amtliche Bekanntmachung
T a g e s o r d n u n g
01. Eröffnung und Begrüßung
02. Mitteilungen
03. Stand: Verschwisterung mit Dogliani
04. Teilnahme bei Felsenmeer in Flammen vom 25. - 27.09.2015
05. Rückblick: Ferienspielangebot des Jugendrates und der Lichtquelle im Sommer 2015
06. Ausrichtung eines Nachtfußballturniers unter den Jugendräte des Kreis Bergstraße im Oktober
07. Verschiedenes
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Lautertal für das Haushaltsjahr 2015
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 11.705.194 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 12.154.492 €
mit einem Saldo von -449.298 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 52.000 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Saldo von 52.000 €
mit einem Fehlbedarf von -397.298 €,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf -107.807 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 154.000 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 521.853 €
mit einem Saldo von -367.853 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 364.377 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 364.377 €
mit einem Saldo von 0 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -475.660 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 364.377 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 820.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 560 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Der Gemeindevorstand wird aufgrund der Haushaltssatzung ermächtigt,
überplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt bis zu 7.500 Euro
außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt bis zu 5.000 Euro
überplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 10.000 Euro
außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu 7.500 Euro
in eigener Zuständigkeit gemäß § 100 HGO zu beschließen.
Lautertal, den 02.03.2015
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal
gez.
Kaltwasser
(Bürgermeister)
2. B e k a n n t m a c h u n g d e r H a u s h a l t s s a t z u n g
Der vorstehende Haushaltsplan wird hiermit gem. § 97 Abs. 5 HGO öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 102 Abs. 4 HGO, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
„Regierungspräsidium Darmstadt
64278 Darmstadt
08. Juni 2015
Aktenzeichen: I 16-33 g 02/01-1-14
G e n e h m i n g u n g
Hiermit genehmige ich
1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Lautertal für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 364.377 € (i. W.: "Dreihundertvierundsechzigtausenddreihundertsiebenundsiebzig Euro") gem. § 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetz – SchuSG) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite meiner Genehmigung nach § 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen von meinem Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds;
2. den in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Lautertal für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 820.000 € (i.W.: “Achthundertzwanzigtausend Euro“) gemäß § 4 Absatz 3 SchuSG in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO;
3. den in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Lautertal für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehenen Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 7.000.000 € (i. W.: “Sieben Millionen Euro“) gemäß § 4 Abs. 3 SchuSG in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.
Lindscheid
Regierungspräsidentin“
3. O f f e n l a g e
Die Haushaltssatzung 2015 liegt zur Einsichtnahme von Montag, dem 14. September 2015 bis einschließlich Dienstag, dem 22. September 2015 im Rathaus Reichenbach, Nibelungenstraße 280, 64686 Lautertal, Zimmer 201 und 207, während der Dienststunden, Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und Donnerstag 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr, öffentlich aus.
Lautertal, den 08. September 2015
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal
Kaltwasser
(Bürgermeister)
Amtliche Bekanntmachung
T a g e s o r d n u n g
01. Eröffnung und Begrüßung
02. Mitteilungen
03. Verschwisterung mit der italienischen Gemeinde Dogliani
hier: Bericht aus dem Ältestenrat
04. Vorstellung des Schlussberichtes „Runder Tisch zur Windenergie in Lautertal“ durch die Mediatorin, Frau Dr. Grobe
05. Neuwahl eines Ortsgerichtsmitgliedes im Ortsgericht Lautertal II
06. Neufassung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Lautertal
07. Neufassung der Feuerwehrsatzung und der Feuerwehrgebührensatzung
08. 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Heidenäcker“ in Beedenkirchen
Amtliche Bekanntmachung
Beträge, die nicht abgeholt bzw. schriftlich oder mündlich am Auszahlungstermin zu Protokoll gegeben werden, verfallen zugunsten der Jagdgenossenschaft. Bei Veränderungen im Liegenschaftskataster sind entsprechende Nachweise zwingend vorzulegen, da sonst eine anteilige Auszahlung nicht möglich ist.
Lautertal / Beedenkirchen 26.08.2015
Der Jagdvorstand
Amtliche Bekanntmachung
T a g e s o r d n u n g
01. Eröffnung und Begrüßung
02. Neuwahl eines Schriftführers / einer Schriftführerin
03. Aufstellung eines Bebauungsplanes „Nibelungenstraße“ im Ortsteil Elmshausen
hier: Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung i.S.d. § 13 a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 (2) BauGB und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange i.S.d. § 13 a (2) BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB und Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB
04. Neubau eines Christopherus Wohnheims am Sportplatz im Ortsteil Elmshausen
05. Verschiedenes
06. Bürgerinnen und Bürger haben das Wort
NS.: TOP 03 und TOP 04 werden gemeinsam mit dem Bauausschuss beraten
Amtliche Bekanntmachung
T a g e s o r d n u n g
01. Eröffnung und Begrüßung
02. Neufassung der Stellplatzsatzung
03. Aufstellung eines Bebauungsplanes „Nibelungenstraße“ im Ortsteil Elmshausen
hier: Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung i.S.d. § 13 a (2) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 (2) BauGB und aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange i.S.d. § 13 a (2) BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB und Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 BauGB
04. Neubau eines Christopherus Wohnheims am Sportplatz im Ortsteil Elmshausen
NS.: TOP 03 und TOP 04 werden gemeinsam mit dem Ortsbeirat Elmshausen beraten
Öffentliche Bekanntmachung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Elmshausen, Flur 4, Flurstücke Nr. 104/1, Nr. 105, Nr. 107/2 (teilweise), Nr. 116/5 (teilweise), Nr. 116/6 (teilweise), Nr. 117/1 (teilweise), Nr. 118/1 (teilweise) und Nr. 125/31 (teilweise). Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Unterlagen zum Bebauungsplan können bei der Bauverwaltung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) im 1. Obergeschoss, Zimmer 111 des Rathauses, Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal (Odenwald), während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Die allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
- Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr
- Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn ihm aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile entstanden sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Lautertal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Schmelzig“ im Ortsteil Elmshausen
Gemäß § 27 a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der Gemeinde Lautertal unter www.lautertal.de veröffentlicht wird.
Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Lautertal, den 29. Juli 2015
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Kaltwasser, Bürgermeister