Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen (§ 27a HVwVfG)
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung und Begrüßung |
02. |
Feststellen der Beschlussfähigkeit |
03. |
Bericht Gemeindevertretersitzung |
04. |
Bericht HUSKJ-Kongress |
05. |
Fahrt zum Stadtjugendparlament Lauterbach |
06. |
Verschwisterungsbank |
07. |
Ferienspiele |
08. |
Sommerparty |
09. |
Kino |
10. |
Jarnac-Fahrt |
11. |
Verschiedenes |
12. |
Verabschiedung von Peter Schuster |
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
02. |
Übergabe der NABU-Petition zum Schutz des Felsbergwaldes |
03. |
Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
04. |
Mitteilungen des Gemeindevorstandes |
05. |
Bericht aus den Ausschüssen der Gemeindevertretung |
06. |
Mitteilungen und Berichte aus überörtlichen Gremien und Verbänden |
07. |
Externe Vergabe des Finanzmanagements |
08. |
Betr.: Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal; Bebauungsplan "Westlich Reichenbacher Straße" im Ortsteil Beedenkirchen Vorlage Nr. 2022/035 |
09. |
Antrag der SPD-Fraktion bezüglich der Durchführung einer Bürgerversammlung zum Thema "Neuberechnung der Grundsteuer B" mit dem Finanzamt |
10. |
Antrag der SPD-Fraktion bezüglich der Freigabe geeigneter Bürgersteige für den Fahrradverkehr |
11. |
Antrag der CDU-Fraktion bzgl. Beauftragung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Sport und Integration sich mit der aktuellen Situation der Lautertaler Kindertagesstätten zu befassen. |
12. |
Antrag der CDU-Fraktion bzgl. der Beratung über die zukünftige Nutzung der Lautertalhalle im Ausschuss für Soziales, Kultur, Sport, Tourismus und Integration |
13. |
Antrag der LBL-Fraktion bezüglich der Gestaltung der Nahmobilität |
14. |
Antrag der LBL-Fraktion bezüglich der Ertellung eines Solarkatasters |
15. |
Antrag der LBL-Fraktion bezüglich des Verfahrensganges in der Gemeindevertretung |
16. |
Anfragen |
Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung
Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim wird hiermit veröffentlicht:
Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Lautertal (Odenwald) und dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim wird gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 03.03.2022
in der Gemarkung: Reichenbach
Flur: 1
Verfahrensgebiet: „Seifenwiesenweg 2“
am 08.04.2022 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 Baugesetzbuch nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).
Die vereinbarten und festgestellten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch, erhoben werden.
Die Datenschutzerklärung für das Bodenordnungsverfahren kann im Internet unter der Adresse
https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Michelstadt, den 08.04.2022 |
Amt für Bodenmanagement |
Amtliche Bekanntmachung
Weiterhin wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) am 24. Februar 2022 zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wurde. Dazu werden die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte“ im Ortsteil Elmshausen, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich des derzeitigen Umweltberichts, in der Zeit
vom 25. April 2022 bis einschließlich 27. Mai 2022
bei der Bauverwaltung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) im 1. Obergeschoss, Zimmer 111 des Rathauses, Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal (Odenwald) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die entsprechenden Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Kindertagesstätte“ im Ortsteil Elmshausen während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Lautertal (https://www.lautertal.de/bebauungsplanverfahren.html) im PDF-Format zur Einsicht und zum Herunterladen bereitgehalten.
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung frühzeitig im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, wobei die Möglichkeit besteht, sich bei den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Lautertal (Odenwald) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal (Odenwald), Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal (Odenwald) möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte“ im Ortsteil Elmshausen
Die Gemeinde Lautertal (Odenwald) hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf die Planergruppe ASL, Heddernheimer Kirchstraße 10, 60439 Frankfurt. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Lautertal (Odenwald), den 07.April 2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Andreas Heun, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
Weiterhin wird bekannt gemacht, dass die Flächennutzungsplanänderung ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) am 24. Februar 2022 zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wurde. Dazu werden die Vorentwurfsunterlagen der (5.) Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, in der Zeit
vom 24. April 2022 bis einschließlich 27. Mai 2022
bei der Bauverwaltung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) im 1. Obergeschoss, Zimmer 111 des Rathauses, Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal (Odenwald) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die entsprechenden Vorentwurfsunterlagen zur (5.) Änderung des Flächennutzungsplanes während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Lautertal (https://www.lautertal.de/flächennutzungsplanverfahren.html) im PDF-Format zur Einsicht und zum Herunterladen bereitgehalten.
Die Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung frühzeitig im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, wobei die Möglichkeit besteht, sich bei den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Lautertal (Odenwald) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal (Odenwald), Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal (Odenwald) möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnah-me der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanver-fahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Geltungsbereich der (5.) Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Die Gemeinde Lautertal (Odenwald) hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrens-chritten gemäß § 4 b BauGB auf die Planergruppe ASL, Heddernheimer Kirchstraße 10, 60439 Frankfurt. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Lautertal (Odenwald), den 07.April 2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Andreas Heun, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung und Begrüßung |
02. |
Verschwisterungsbank und Turmfest |
03. |
Facebook und Instagram |
04. |
HUSKJ 29.04.-01-05.2022 Frankfurt |
05. |
Sommerevent |
06. |
Regionallabor |
07. |
Verschiedenes |
Amtliche Bekanntmachung
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung betrifft weiterhin das Grundstück mit der amtlichen Katasterbezeichnung, Gemarkung Schannenbach, Flur 1, Nr. 61/7 teilweise und ist aus der nachfolgenden Planskizze ersichtlich.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf der Einbeziehungssatzung „Südöstliche Krehbergstraße“ - bestehend aus der Planzeichnung zur Einbeziehungssatzung und dem Satzungstext, der Planzeichnung zur Flächennutzungsplanänderung, der gemeinsamen Begründung mit landespflegerischer Bewertung sowie der Bestands- und Entwicklungskarte - in der Zeit vom
Montag, den 07. Februar 2022 bis einschließlich Mittwoch, den 09. März 2022
bei der Gemeindeverwaltung Lautertal, im Zimmer 111 im 1. OG des Rathauses, Bauverwaltung, Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 erneut offengelegt wird.
Die Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Lautertal sind:
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der geänderten Entwurfsplanung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. Es ist möglich, für eine persönliche Einsichtnahme einen Termin außerhalb der genannten Öffnungszeiten zu vereinbaren.
Zusätzlich kann der geänderte Entwurf der Einbeziehungssatzung „Südöstliche Krehbergstraße“ im genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Lautertal (https://www.lautertal.de/bebauungsplanverfahren.html) eingesehen werden.
Es wird ferner gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der o.g. Bauleitplanung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt.
Weiterhin wird bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der o. g. erneuten öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal Nibelungenstraße 280, 64686 Lautertal, im Zimmer 111 im 1. OG des Rathauses, möglich.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie u.a. die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie die 3G Regel anzuwenden sind. Bitte tragen Sie im Rathaus stets eine Mund-Nasen-Schutzmaske. Bitte desinfizieren Sie sich nach Betreten des Rathauses die Hände.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Die Gemeinde Lautertal hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Planungsbüro InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG in Lautertal übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Lautertal, den 28.01.2022
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal
Andreas Heun (Bürgermeister)
Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) „Südöstliche Krehbergstraße“ sowie der teilbereichsbezogenen Flächennutzungsplanänderung in der Gemarkung Schannenbach, Flur 1 (ohne festen Maßstab)