Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen (§ 27a HVwVfG)

Amtliche Bekanntmachung

Dienstregelung der Gemeindeverwaltung

 am Freitag, den 17. Juni 2022

 

Die Dienststelle der Gemeinde Lautertal bleibt

am Freitag, den 17. Juni 2022

geschlossen.

Ab dem 20.06.2022 ist die Dienststelle zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie erreichbar.

Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.

 

Lautertal, den 09.06.2022

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Lautertal (Odenwald)

Andreas Heun

Bürgermeister

 

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Amtliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung und Bekanntmachung
der Haushaltssatzung
der Gemeinde Lautertal
für das Haushaltsjahr 2022

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Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung
des Gemeindevorstandes
der Gemeinde Lautertal


Nachstehend geben wir eine Einladung der Freiwilligen Feuerwehr Lautertal - Gadernheim - zur Jahreshauptversammlung bekannt.


Lautertal (Odenwald), den 11. Mai 2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)

Andreas Heun (Bürgermeister)

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Amtliche Bekanntmachung

Die Vorsitzende des                         Lautertal, den 03.05.2022
Jugendrates


EINLADUNG

Am Mittwoch, den 11. Mai 2022, um 19:30 Uhr, findet die 3. öffentliche Sitzung des Jugendrates im großen Sitzungssaal (Nr. 105) des Rathauses im Ortsteil Reichenbach, Nibelungenstraße 280 statt, zu der ich hiermit einlade.


Mit freundlichen Grüßen

Johanna Meister
Vorsitzende des Jugendrates


T A G E S O R D N U N G

01.

Eröffnung und Begrüßung

02.

Feststellen der Beschlussfähigkeit

03.

Bericht Gemeindevertretersitzung

04.

Bericht HUSKJ-Kongress

05.

Fahrt zum Stadtjugendparlament Lauterbach

06.

Verschwisterungsbank

07.

Ferienspiele

08.

Sommerparty

09.

Kino

10.

Jarnac-Fahrt

11.

Verschiedenes

12.

Verabschiedung von Peter Schuster

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Amtliche Bekanntmachung

Der Vorsitzende                         Lautertal, den 25.04.2022
der Gemeindevertretung


E I N L A D U N G

Am Donnerstag, den 5. Mai 2022, um 19:00 Uhr, findet in der Lautertalhalle im Ortsteil Elmshausen, Am Fischweiher 100, die 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Lautertal statt, zu der ich hiermit einlade.



Mit freundlichen Grüßen

Helmut Adam
Vorsitzender der Gemeindevertretung


T A G E S O R D N U N G

01.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit

02.

Übergabe der NABU-Petition zum Schutz des Felsbergwaldes

03.

Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

04.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

05.

Bericht aus den Ausschüssen der Gemeindevertretung

06.

Mitteilungen und Berichte aus überörtlichen Gremien und Verbänden

07.

Externe Vergabe des Finanzmanagements
Vorlage Nr. 2022/036

08.

Betr.: Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal; Bebauungsplan "Westlich Reichenbacher Straße" im Ortsteil Beedenkirchen
hier:
a) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Westlich Reichenbacher Straße" in Lautertal, Ortsteil Beedenkirchen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB unter Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB.
b) Beschlussfassung des Bebauungsplanes "Westlich Reichenbacher Straße" in Lautertal, Ortsteil Beedenkirchen als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i.V.m.) § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB jeweils unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 13b BauGB

Vorlage Nr. 2022/035

09.

Antrag der SPD-Fraktion bezüglich der Durchführung einer Bürgerversammlung zum Thema "Neuberechnung der Grundsteuer B" mit dem Finanzamt

10.

Antrag der SPD-Fraktion bezüglich der Freigabe geeigneter Bürgersteige für den Fahrradverkehr

11.

Antrag der CDU-Fraktion bzgl. Beauftragung des Ausschusses für Soziales, Kultur, Sport und Integration sich mit der aktuellen Situation der Lautertaler Kindertagesstätten zu befassen.

12.

Antrag der CDU-Fraktion bzgl. der Beratung über die zukünftige Nutzung der Lautertalhalle im Ausschuss für Soziales, Kultur, Sport, Tourismus und Integration

13.

Antrag der LBL-Fraktion bezüglich der Gestaltung der Nahmobilität

14.

Antrag der LBL-Fraktion bezüglich der Ertellung eines Solarkatasters

15.

Antrag der LBL-Fraktion bezüglich des Verfahrensganges in der Gemeindevertretung

16.

Anfragen

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Amtliche Bekanntmachung

Betr.: Vereinfachte Umlegung im Ortsteil Reichenbach

Nachstehend veröffentlichen wir eine Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim zum vereinfachten Umlegungsverfahren im Ortsteil Reichenbach, Verfahrensgebiet „Seifenwiesenweg 2“


Lautertal (Odenwald), den 09.April 2022 

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)

Andreas Heun, Bürgermeister

Bekanntmachung

Folgende Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim wird hiermit veröffentlicht:

Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Lautertal (Odenwald) und dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim wird gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 03.03.2022

in der Gemarkung: Reichenbach
Flur: 1
Verfahrensgebiet: „Seifenwiesenweg 2

am 08.04.2022 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung  vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 Baugesetzbuch nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Die vereinbarten und festgestellten Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch, erhoben werden.

Die Datenschutzerklärung für das Bodenordnungsverfahren kann im Internet unter der Adresse
https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden. 

 

Michelstadt, den 08.04.2022

Amt für Bodenmanagement
Heppenheim

Im Auftrag
gez. Seibel, TAM

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Amtliche Bekanntmachung

Betr: Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal (Odenwald)

Aufstellung eines Bebauungsplans „Kindertagesstätte“ im Ortsteil Elmshausen

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen öffentli-chen Auslegung der Vorentwurfsplanung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) hat in ihrer Sitzung am 24. Februar 2022 zur Schaffung der bauleitplanerischen Vorbereitung des Neubaus einer Kindertagesstätte und deren Erschließung beschlossen, den Bebauungsplan „Kindertagesstätte“ im Ortsteil Elmshausen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke der Gemarkung Elmshausen, Flur 4 Nr. 15, 17/5, 17/6, 50/3, 116/12, 116/13, 120 und 157 tlw. Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 1,1 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Plandarstellung zu entnehmen.

Weiterhin wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) am 24. Februar 2022 zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wurde. Dazu werden die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte“ im Ortsteil Elmshausen, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich des derzeitigen Umweltberichts, in der Zeit

vom 25. April 2022 bis einschließlich 27. Mai 2022

bei der Bauverwaltung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) im 1. Obergeschoss, Zimmer 111 des Rathauses, Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal (Odenwald) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Die allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die entsprechenden Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Kindertagesstätte“ im Ortsteil Elmshausen während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Lautertal (https://www.lautertal.de/bebauungsplanverfahren.html) im PDF-Format zur Einsicht und zum Herunterladen bereitgehalten.

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung frühzeitig im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, wobei die Möglichkeit besteht, sich bei den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Lautertal (Odenwald) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal (Odenwald), Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal (Odenwald) möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kindertagesstätte“ im Ortsteil Elmshausen
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Die Gemeinde Lautertal (Odenwald) hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf die Planergruppe ASL, Heddernheimer Kirchstraße 10, 60439 Frankfurt. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.


Lautertal (Odenwald), den 07.April 2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)

Andreas Heun, Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung

Betr: Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal (Odenwald)

5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des OT Elmshausen


hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsplanung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) hat in ihrer Sitzung am 24. Februar 2022 zur Schaffung der bauleitplanerischen Vorbereitung des Neubaus einer Kindertagesstätte und deren Erschließung beschlossen, eine (5.) Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Elmshausen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen (Aufstellungsbeschluß).

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der von der Flächennutzungsplanänderung betroffene Bereich umfasst die Grundstücke der Gemarkung Elmshausen, Flur 4 Nr. 15, 17/5, 17/6, 50/3, 116/12, 116/13, 120 und 157 tlw. Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 1,1 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Plandarstellung zu entnehmen.

Weiterhin wird bekannt gemacht, dass die Flächennutzungsplanänderung ebenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) am 24. Februar 2022 zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wurde. Dazu werden die Vorentwurfsunterlagen der (5.) Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, in der Zeit

vom 24. April 2022 bis einschließlich 27. Mai 2022

bei der Bauverwaltung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) im 1. Obergeschoss, Zimmer 111 des Rathauses, Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal (Odenwald) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Die allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die entsprechenden Vorentwurfsunterlagen zur (5.) Änderung des Flächennutzungsplanes während des oben genannten Zeitraumes zusätzlich auch auf der Internetseite der Gemeinde Lautertal (https://www.lautertal.de/flächennutzungsplanverfahren.html) im PDF-Format zur Einsicht und zum Herunterladen bereitgehalten.

Die Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung frühzeitig im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben, wobei die Möglichkeit besteht, sich bei den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Lautertal (Odenwald) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.

Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal (Odenwald), Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal (Odenwald) möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnah-me der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanver-fahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Geltungsbereich der (5.) Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
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Die Gemeinde Lautertal (Odenwald) hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrens-chritten gemäß § 4 b BauGB auf die Planergruppe ASL, Heddernheimer Kirchstraße 10, 60439 Frankfurt. Das Ingenieurbüro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.


Lautertal (Odenwald), den 07.April 2022
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)

Andreas Heun, Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung

Die Vorsitzende des                         Lautertal, den 28.03.2022
Jugendrates


EINLADUNG

Am Mittwoch, den 6. April 2022, um 19:30 Uhr, findet im großen Sitzungssaal (Nr. 105) des Rathauses im Ortsteil Reichenbach, Nibelungenstraße 280, die 2. öffentliche Sitzung des 11. Jugendrates statt, zu der ich hiermit einlade.


Mit freundlichen Grüßen

Johanna Meister
Vorsitzende des Jugendrates


T A G E S O R D N U N G

01.

Eröffnung und Begrüßung

02.

Verschwisterungsbank und Turmfest

03.

Facebook und Instagram

04.

HUSKJ 29.04.-01-05.2022 Frankfurt

05.

Sommerevent

06.

Regionallabor

07.

Verschiedenes

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Amtliche Bekanntmachung

Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) „Südöstliche Krehbergstraße“ sowie die teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Lautertal im Geltungsbereich der o.g. Einbeziehungssatzung
hier: Bekanntmachung der erneuten Offenlage gemäß § 4a (3) BauGB


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat in ihrer Sitzung am 20.01.2022 die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 BauGB eingegangenen Anregungen zur o.g. Bauleitplanung behandelt und beschlossen. Es wurde festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen eingegangen sind.

In gleicher Sitzung wurden Änderungen des Entwurfes (als geänderter Satzungsentwurf) sowie die Durchführung einer erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und einer erneuten förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung betrifft weiterhin das Grundstück mit der amtlichen Katasterbezeichnung, Gemarkung Schannenbach, Flur 1, Nr. 61/7 teilweise und ist aus der nachfolgenden Planskizze ersichtlich.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf der Einbeziehungssatzung „Südöstliche Krehbergstraße“ - bestehend aus der Planzeichnung zur Einbeziehungssatzung und dem Satzungstext, der Planzeichnung zur Flächennutzungsplanänderung, der gemeinsamen Begründung mit landespflegerischer Bewertung sowie der Bestands- und Entwicklungskarte - in der Zeit vom

Montag, den 07. Februar 2022 bis einschließlich Mittwoch, den 09. März 2022

bei der Gemeindeverwaltung Lautertal, im Zimmer 111 im 1. OG des Rathauses, Bauverwaltung, Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 erneut offengelegt wird.

Die Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Lautertal sind:
Montag:               08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:             08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch:             08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag:         08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag:                08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der geänderten Entwurfsplanung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. Es ist möglich, für eine persönliche Einsichtnahme einen Termin außerhalb der genannten Öffnungszeiten zu vereinbaren.

Zusätzlich kann der geänderte Entwurf der Einbeziehungssatzung „Südöstliche Krehbergstraße“ im genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Lautertal (https://www.lautertal.de/bebauungsplanverfahren.html) eingesehen werden.

Es wird ferner gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der o.g. Bauleitplanung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt.

Weiterhin wird bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der o. g. erneuten öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal Nibelungenstraße 280, 64686 Lautertal, im Zimmer 111 im 1. OG des Rathauses, möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie u.a. die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie die 3G Regel anzuwenden sind. Bitte tragen Sie im Rathaus stets eine Mund-Nasen-Schutzmaske. Bitte desinfizieren Sie sich nach Betreten des Rathauses die Hände.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Gemeinde Lautertal hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Planungsbüro InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG in Lautertal übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.


Lautertal, den 28.01.2022
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal

Andreas Heun (Bürgermeister)


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Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) „Südöstliche Krehbergstraße“ sowie der teilbereichsbezogenen Flächennutzungsplanänderung in der Gemarkung Schannenbach, Flur 1 (ohne festen Maßstab)

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