Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen (§ 27a HVwVfG)
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung und Begrüßung |
02. |
Verschwisterungsbank und Turmfest |
03. |
Facebook und Instagram |
04. |
HUSKJ 29.04.-01-05.2022 Frankfurt |
05. |
Sommerevent |
06. |
Regionallabor |
07. |
Verschiedenes |
Amtliche Bekanntmachung
Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung betrifft weiterhin das Grundstück mit der amtlichen Katasterbezeichnung, Gemarkung Schannenbach, Flur 1, Nr. 61/7 teilweise und ist aus der nachfolgenden Planskizze ersichtlich.
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass der geänderte Entwurf der Einbeziehungssatzung „Südöstliche Krehbergstraße“ - bestehend aus der Planzeichnung zur Einbeziehungssatzung und dem Satzungstext, der Planzeichnung zur Flächennutzungsplanänderung, der gemeinsamen Begründung mit landespflegerischer Bewertung sowie der Bestands- und Entwicklungskarte - in der Zeit vom
Montag, den 07. Februar 2022 bis einschließlich Mittwoch, den 09. März 2022
bei der Gemeindeverwaltung Lautertal, im Zimmer 111 im 1. OG des Rathauses, Bauverwaltung, Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 erneut offengelegt wird.
Die Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Lautertal sind:
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der geänderten Entwurfsplanung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. Es ist möglich, für eine persönliche Einsichtnahme einen Termin außerhalb der genannten Öffnungszeiten zu vereinbaren.
Zusätzlich kann der geänderte Entwurf der Einbeziehungssatzung „Südöstliche Krehbergstraße“ im genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Lautertal (https://www.lautertal.de/bebauungsplanverfahren.html) eingesehen werden.
Es wird ferner gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der o.g. Bauleitplanung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt.
Weiterhin wird bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der o. g. erneuten öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal Nibelungenstraße 280, 64686 Lautertal, im Zimmer 111 im 1. OG des Rathauses, möglich.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie u.a. die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie die 3G Regel anzuwenden sind. Bitte tragen Sie im Rathaus stets eine Mund-Nasen-Schutzmaske. Bitte desinfizieren Sie sich nach Betreten des Rathauses die Hände.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Die Gemeinde Lautertal hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Planungsbüro InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG in Lautertal übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Lautertal, den 28.01.2022
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal
Andreas Heun (Bürgermeister)
Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Einbeziehungssatzung) „Südöstliche Krehbergstraße“ sowie der teilbereichsbezogenen Flächennutzungsplanänderung in der Gemarkung Schannenbach, Flur 1 (ohne festen Maßstab)
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung, Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
02. |
Erörterung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 sowie entsprechende Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung |
03. |
Erörterung des Jahresabschlusses 2018 gemäß Verweis der Gemeindevertretung in der Sitzung am 11.11.2021 |
04. |
Verschiedenes |
Anmerkung:
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass, falls die Beratungszeit von 3 Stunden nicht ausreichen sollte, ich für Donnerstag, den 10.02.2022, zu einer weiteren Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses einladen werde.
Aus medizinischen Gründen rate ich dringend zum Tragen von FFP2-Masken, da nur diese den erforderlichen Eigenschutz des Nutzers gewährleisten.
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Begrüßung |
02. |
Mitteilungen |
03. |
Haushaltsplan 2022 |
04. |
Beratung über die Namensgebung des Platzes am Dorfgemeinschaftshaus im Dorfeingangsbereich Schannenbach |
05. |
Verschiedenes |
Um Beachtung der zum Zeitpunkt der Sitzung gültigen Corona-Regeln wird gebeten.
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung und Begrüßung |
02. |
Haushaltsplan 2022 |
03. |
Jubiläum 50-Jahre Gemeinde Lautertal |
04. |
Sachstandsbericht Spielplatz Schneidersfeld |
05. |
Sachstandsbericht Friedhoftreppe/Pflasterung |
06. |
Sachstand Bauschutt-Recycling-Anlage |
07. |
XXL-Bank, Initiative des Jugendrates |
08. |
Befestigung des Trottoirs an der Landstraße Richtung Brandau zwischen Rettungswache und Straße "In die Schweiz" |
09. |
Sachstandsbericht Bauvorhaben Dzigal zwischen Nibelungenstraße und |
10. |
Mitteilungen |
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung und Begrüßung |
02. |
Haushaltsplan 2022 |
03. |
Ortsstraßenzustand |
04. |
Wendehammer Knoden |
05. |
Spielplatz Knoden |
06. |
Verschiedenes (Verkehrssicherungsmaßnahme am Nibelungensteig) |
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung und Begrüßung |
02. |
Änderung der Präambel der Geschäftsordnung des Jugendrates |
03. |
Leinwand für das Freilichtkino |
04. |
Verschwisterungsbank |
05. |
Haushalt 2022 |
06. |
Verschiedenes |
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung und Begrüßung |
02. |
Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
03. |
Bericht aus den Ausschüssen der Gemeindevertretung |
04. |
Mitteilungen des Gemeindevorstandes |
05. |
Mitteilungen und Berichte aus überörtlichen Gremien und Verbänden |
06. |
Widerspruch gegen die Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 11.11.2021 |
07. |
Änderung der Wasserversorgungssatzung |
08. |
Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B, sowie Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2022 |
09. |
Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 |
10. |
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 |
11. |
Rückwirkende Aufhebung der Satzung zur Zweitwohnungssteuer |
12. |
Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Lautertal (Odenwald) |
13. |
Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) |
14. |
Sanierung Gehweg Friedhofstraße -Aufhebung Sperrvermerk- |
15. |
Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal |
16. |
Satzung der Gemeinde Lautertal über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Am Marienberg im Ortsteil Lautern"; Grundstücke der Gemarkung Lautern, Flur 1, Flurstücke Nr. 99/48, 99/49, 99/50 |
17. |
Antrag der LBL-Fraktion bezüglich der Kennzahlen im Haushaltsplan |
18. |
Antrag der LBL-Fraktion bezüglich der Kreisumlage |
19. |
Anfragen |
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass die am Tag der Sitzung geltenden Beschränkungen der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus einzuhalten sind.