Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen (§ 27a HVwVfG)

Amtliche Bekanntmachung

Der Vorsitzende                         Lautertal, den 01.11.2021
der Gemeindevertretung


E I N L A D U N G

Am Donnerstag, den 11. November 2021, um 19:00 Uhr, findet in der Lautertalhalle im Ortsteil Elmshausen, Am Fischweiher 100, die 6. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Lautertal statt, zu der ich hiermit einlade.

Um Einhaltung der corona-bedingten Hygiene- und Abstandsregelungen wird gebeten.


Mit freundlichen Grüßen

Helmut Adam
Vorsitzender der Gemeindevertretung


T A G E S O R D N U N G

01.

Eröffnung und Begrüßung

02.

Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

03.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

04.

Mitteilungen und Berichte aus überörtlichen Gremien und Verbänden

05.

Bauleitplanungen der Gemeinde Lautertal;
Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich „Zwischen Nibelungenstraße und Hohensteiner Straße“ sowie Bebauungsplan „Zwischen Nibelungenstraße und Hohensteiner Straße“ im Ortsteil Reichenbach
hier:
a) Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Zwischen Nibelungenstraße und Hohensteiner Straße“ in Reichenbach gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Zwischen Nibelungenstraße und Hohensteiner Straße“ in Reichenbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage Nr. 2021/196

06.

Satzung der Gemeinde Lautertal;
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwischen Nibelungenstraße und Hohensteiner Straße“ im Ortsteil Reichenbach
hier:
Beschluss einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwischen Nibelungenstraße und Hohensteiner Straße“ in Reichenbach nach den §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage Nr. 2021/198

07.

Satzung der Gemeinde Lautertal;
Besonderes Vorkaufsrecht im Bereich „Zwischen Nibelungenstraße und Hohensteiner Straße“ im Ortsteil Reichenbach
hier:
Beschluss einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich „Zwischen Nibelungenstraße und Hohensteiner Straße“ in Reichenbach zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Vorlage Nr. 2021/197

08.

Waldwirtschaftsplan 2022
Vorlage Nr. 2021/184

09.

Haushaltsbericht gemäß § 28 GemHVO zum 31.08.2021
Vorlage Nr. 2021/167

10.

Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2018
Vorlage Nr. 2021/164

11.

Mitteilung der wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020
Vorlage Nr. 2021/161

12.

Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogrammes 2022
Vorlage Nr. 2021/180

13.

Aufhebung des Sperrvermerks bei den Sach- und Dienstleistungen im Ergebnishaushalt
Vorlage Nr. 2021/178

14.

Korrektur Zuordnung der Buchung Bauhofleistung des KMB für Friedhofspflege
Vorlage Nr. 2021/188

15.

Verleihung von Ehrenbezeichnungen
Vorlage Nr. 2021/130

16.

Beitritt zum Landschaftspflegeverband
hier:
Bericht aus der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses
am 26.10.2021

17.

Breitbandausbau und Elektroladestationen für Privathaushalte der Gemeinde Lautertal
hier:
Bericht aus der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses am 26.10.2021

18.

Einrichtung von Naturwaldbereichen/Zustand des kommunalen Waldes
hier:
Bericht aus der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses am 26.10.2021

19.

Verwendung Nachhaltigkeitsprämie Wald
hier:
Bericht aus der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses am 26.10.2021

20.

Antrag der LBL-Fraktion bezüglich Information zum geplanten Bauschuttvorhaben zwischen Kolmbach und Gadernheim

21.

Anfragen

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Amtliche Bekanntmachung

Der Vorsitzende                         Lautertal, den 26.10.2021
des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses


E I N L A D U N G

Am Donnerstag, den 4. November 2021, um 19:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal (Nr. 105) des Rathauses im Ortsteil Reichenbach, Nibelungenstraße 280, die 3. öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses statt, zu der ich hiermit einlade.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Haas
Ausschussvorsitzender


T A G E S O R D N U N G

01.

Eröffnung und Begrüßung

02.

Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2017

03.

Haushaltsbericht des Gemeindevorstandes gemäß § 38 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zum 31.08.2021

04.

Überarbeitung/Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Lautertal

05.

Überarbeitung/Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Lautertal

06.

Verschiedenes

Anmerkung 1:
Die jeweiligen behördlichen Coronaregeln sind zu beachten. FFP2-Masken werden auf Anforderung eingangs der Sitzung bereitgestellt.

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Amtliche Bekanntmachung

83. Wiederkehr der „Reichspogromnacht“ am 09. November 2021

Aus Anlass der 83. Wiederkehr der „Reichspogromnacht“ findet am

Dienstag, dem 09. November 2021, um 18:00 Uhr

ein Gedenkgottesdienst in der evangelischen Kirche in Reichenbach statt.

(Corona-Hygienekonzept der EKHN: Bei Gottesdiensten mit über 25 Teilnehmer*Innen besteht Maskenpflicht bis zum Sitzplatz).

Anschließend erfolgt eine Kranzniederlegung bei der ehemaligen Synagoge in der Bangertsgasse im Ortsteil Reichenbach.

Die Bevölkerung wird hierzu recht herzlich eingeladen.

Lautertal (Odenwald), den 6. November 2021

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde
Lautertal (Odenwald)

Andreas Heun
Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung des Gemeindevorstandes der Gemeinde Lautertal

Betr. Erlass einer Satzung zur Konkretisierung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Lautern nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB); hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVB1. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2005 (GVB1. I S. 674), i. V. m. § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGB1. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBL. L S. 1728) zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU- Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGB1 I S. 1.359), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Odenwald) in ihrer Sitzung vom 09.09.2021 folgende Satzung zur Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Lautern erlassen:

§ 1- Räumlicher Geltungsbereich
Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil (§34 BauGB) umfasst das Gebiet, dass innerhalb der in der beigefügten Karte eingezeichneten Abgrenzungslinie liegt. Die beigefügte Karte (Abbildung 1) ist Bestandteil dieser Satzung.


§ 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Die Satzung wird ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Lautertal. Abt. Bauverwaltung, Nibelungenstr. 280 (altes Rathaus), 1. OG Zimmer 109, 64686 Lautertal (Odw.) während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft erteilt. Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, soweit ihm auf Grund der Festsetzungen der Satzung die in den §§ 39-42 BauGB bezeichnet Vermögensnachteile entstanden sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da durch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetragen sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Weiterhin wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass 1. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. Mängel der Abwägung unbeachtlich sind, wenn sie nicht in den Fällen von Nr. 1 innerhalb eines Jahres, in den Fällen von Nr. 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.


Lautertal. 15.10.2021
Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal
gez. Heun, Bürgermeister



Abbildung 1 Gemarkung Lautern, Flur 2, Flurstück 31/8tl_files/userImages/seiteninhalte/bekanntmachungen/Konkretisierungssatzung_Lautern.png

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Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung
des Gemeindevorstandes
der Gemeinde Lautertal

Betr. Aufhebung des Aufstellungsbeschluss – Östliche Auf der Steinaue – vom 13.06.2019
Amtliche Bekanntmachung im Bergsträßer Anzeiger vom 02.08.2019

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 09.09.2021 nachstehende Beschlussfassung beschlossen.

Der von der Gemeindevertretung Lautertal gefasste Aufstellungsbeschluss vom 13.06.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Amtlichen Bekanntmachung im Bergsträßer Anzeiger am 02.08.2019 für das nachstehende Gebiet sowie die gefassten Beschlüsse zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit aufgehoben bzw. eingestellt.

tl_files/userImages/seiteninhalte/bekanntmachungen/Oestliche_Auf_der_Steinaue.png

Diese Amtliche Bekanntmachung kann zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Lautertal unter
https://www.lautertal.de/oeffentliche-bekanntmachungen.html?matches=bekanntmachungen
eingesehen werden.

Ortsüblich bekannt gemacht wird diese Amtliche Bekanntmachung durch den Anschlag an der Amtstafel „Nibelungenstr. 280, 64686 Lautertal – Ortsteil Reichenbach“.


Lautertal (Odenwald), den 15. Oktober 2021

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)

Andreas Heun (Bürgermeister)

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Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung
des Gemeindevorstandes
der Gemeinde Lautertal

Nachstehend veröffentlichen wir eine Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Lautertal-Elmshausen.


Lautertal (Odenwald), den 15.Oktober 2021
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Andreas Heun, Bürgermeister

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Betr. Einladung zur Jahreshauptversammlung

Liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden,
liebe Vereinsmitglieder,
sehr geehrte Gäste,

hiermit laden wir zur gemeinsamen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lautertal - Gadernheim (gem. Feuerwehrsatzung der Gemeinde Lautertal / Odw.) und des Vereins Freiwillige Feuerwehr Lautertal - Gadernheim e.V. (gem. Vereins-satzung) alle Feuerwehrangehörige, alle Vereinsmitglieder sowie Gäste für

Samstag, den 06. November 2021 um 19:30 Uhr

ein. Die gemeinsame Versammlung findet in der Heidenberg-Halle in Gadernheim statt. Es gilt die 3-G-Regel.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung des Vereines müssen spätestens eine Kalenderwoche vor der Jahreshauptversammlung dem Vorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

P. Degenhardt     P. Bormuth
Wehrführer         1. Vorsitzender



T a g e s o r d n u n g

I. Gemeinsame Tagesordnung
a. Eröffnung und Begrüßung
b. Totenehrung
II. Tagesordnung des Vereins
a. Bericht des Vorsitzenden
b. Bericht des Rechnungsführers
c. Bericht der Kassenprüfer
d. Entlastung des Vorstandes
e. Wahlen gem. Vereinssatzung
(1) Feststellung der Beschlussfähigkeit
(2) Wahl der zwei Kassenprüfer
f. Mitteilungen und Verschiedenes
III. Tagesordnung der Einsatzabteilung
a. Bericht des Wehrführers
b. Bericht des Jugendfeuerwehrwartes
c. Bericht der Kinderfeuerwehrwartin
d. Wahl des Feuerwehrausschusses gem. Feuerwehrsatzung (§15)
(1) Feststellung der Beschlussfähigkeit
(2) Erörterung der Wahl / Ernennen eines Wahlleiters
(3) Wahl des Vertreters aus der Ehren- & Altersabteilung
(4) Wahl der drei Vertreter aus der Aktiven Einsatzabteilung
e. Mitteilungen und Verschiedenes
IV. Gemeinsame Tagesordnung
a. Grußwort der Gäste
b. Schließung der gemeinsamen Jahreshauptversammlung

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Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung
des Gemeindevorstandes
der Gemeinde Lautertal

Betr. Aufhebung des Aufstellungsbeschluss - Destag – vom 13.06.2019

Amtliche Bekanntmachung im Bergsträßer Anzeiger vom 02.08.2019


Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 09.09.2021 nachstehende Beschlussfassung beschlossen.

1. Der von der Gemeindevertretung Lautertal gefasste Aufstellungsbeschluss vom 13.06.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Amtlichen Bekanntmachung i m Bergsträßer Anzeiger am 02.08.2019 für das nachstehende Gebiet (Übersicht 1) sowie die gefassten Beschlüsse zu der Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit aufgehoben bzw. eingestellt.

tl_files/userImages/seiteninhalte/bekanntmachungen/Destag_Ue1.png
Übersicht 1


2. Der von der Gemeindevertretung Lautertal gefasste Beschluss vom 13.06.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. der Amtlichen Bekanntmachung im Bergsträßer Anzeiger am 02.08.2019 für das nachstehende Gebiet (Übersicht 2) und deren Änderungen des Flächennutzungsplanes wird hiermit aufgehoben bzw. eingestellt.

tl_files/userImages/seiteninhalte/bekanntmachungen/Destag_Ue2.png
Übersicht 1


Diese Amtliche Bekanntmachung kann zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Lautertal unter
https://www.lautertal.de/oeffentliche-bekanntmachungen.html?matches=bekanntmachungen eingesehen werden.

Ortsüblich bekannt gemacht wird diese Amtliche Bekanntmachung durch den Anschlag an der Amtstafel „Nibelungenstr. 280, 64686 Lautertal – Ortsteil Reichenbach“.


Lautertal (Odenwald), den 15. Oktober 2021
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Andreas Heun (Bürgermeister)

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Amtliche Bekanntmachung

Der Vorsitzende                         Lautertal, den 27.09.2021
des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses


E I N L A D U N G

Am Donnerstag, den 21. Oktober 2021, um 19:00 Uhr, findet im großen Sitzungssaal (Nr. 105) des Rathauses im Ortsteil Reichenbach, Nibelungenstraße 280, die 2. öffentliche Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses statt, zu der ich hiermit einlade.

Es wird um Beachtung der aktuell geltenden Corona-Regeln gebeten.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Haas
Ausschussvorsitzender


T A G E S O R D N U N G

01.

Eröffnung und Begrüßung

02.

Beratung des Investitionsprogrammes 2022

03.

Verschiedenes

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Amtliche Bekanntmachung

Ortsbeirat Reichenbach                         Lautertal, den 11.10.2021
Der Ortsvorsteher


E I N L A D U N G

Am Dienstag, den 19. Oktober 2021, um 19:00 Uhr, findet die 3. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Reichenbach im großen Sitzungssaal (Nr. 105) des Rathauses im Ortsteil Reichenbach, Nibelungenstraße 280 statt, zu der ich hiermit einlade.

Um 18:30 Uhr findet ein Treffen mit Bürgermeister Heun, den Anwohnern und Ortsbeirat vor dem Anwesen Nibelungenstraße 368 statt.

Ich bitte um die Einhaltung der Corona-bedingten Hygiene- und Abstandsregelungen.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Alfred Hogen
Ortsvorsteher


T A G E S O R D N U N G

01.

18:30 Uhr Treffen vor Anwesen Nibelungenstraße 368

02.

Eröffnung und Begrüßung, Genehmigung des Protokolls der 2. Sitzung vom 20.07.2021

03.

Mitteilungen
- Bürgermeister, Gemeindevorstand
- Ortsvorsteher

04.

Überquerungshilfe B 47 Höhe Aldi

05.

Parkplatzbeschilderung am Friedhof

06.

Verschiedenes

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Amtliche Bekanntmachung

Betr.: Durchführung einer Dienstversammlung

Das Rathaus der Gemeindeverwaltung Lautertal bleibt
am Mittwoch, den 06. Oktober 2021,
wegen einer Dienstversammlung geschlossen.

Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.

Lautertal, den 04.10.2021
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
Heun
Bürgermeister

 

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