Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen (§ 27a HVwVfG)
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung, Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit |
02. |
50 Jahre Gemeinde Lautertal |
03. |
Mitteilungen |
04. |
Sachstandsfragen zu laufenden Projekten |
05. |
Vorschläge zum Investitionsprogramm für den Haushalt 2022 |
06. |
Verschiedenes |
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung und Begrüßung |
02. |
Parksituation Höllwäldchen |
03. |
Spiegel am Römerweg |
04. |
Grünschnittlagerung SGL |
05. |
Verschiedenes |
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Die Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Lautertal sind:
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung schriftlich, mündlich (zur Niederschrift) oder elektronisch abgegeben werden.
Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraums im Sinne des § 4 PlanSiG elektronisch über folgende E-Mail-Adresse möglich: wiesner@lautertal.de. Die Abgabe einer Stellungnahme kann zusätzlich schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal, Nibelungenstraße 280 in 64686 Lautertal erfolgen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie u.a. die aktuell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten erfolgt. Bitte tragen Sie im Rathaus stets eine Mund-Nasen-Schutzmaske. Bitte desinfizieren Sie sich nach Betreten des Rathauses die Hände.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Entwurfsunterlagen sowie diese Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Lautertal (https://www.lautertal.de/bebauungsplanverfahren.html) im PDF-Format zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Es wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Lautertal, den 18.09.2021
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Lautertal
Andreas Heun (Bürgermeister)
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
T A G E S O R D N U N G
01. |
Eröffnung und Begrüßung |
02. |
Wahl einer/s Schriftführerin/s und Wahl einer/s stellvertretenden Schriftführerin/s |
03. |
Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
04. |
Mitteilungen des Gemeindevorstandes |
05. |
Mitteilungen und Berichte aus überörtlichen Gremien und Verbänden |
06. |
Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal |
07. |
Sanierung altes Rathaus Elmshausen; |
08. |
Erlass einer Satzung zur Konkretisierung des im Zusammenhang mit dem bebauten |
09. |
Aufhebung des Aufstellungsbeschluss - DESTAG - vom 13.06.2019 Amtliche Bekanntmachung im Bergsträßer Anzeiger vom 02.08.2019 |
10. |
Aufhebung des Aufstellungsbeschluss - Östlich Auf der Steinaue - vom 13.06.2019 |
11. |
Aufstellung des Bebauungsplans „Grubenberg“ im Ortsteil Elmshausen Verfahren nach |
12. |
Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2017 |
13. |
Turnusmäßiger Wasserzählerwechsel: Aufhebung Sperrvermerk, Einleitung |
14. |
Bildung einer Kommission zur Wasserversorgung |
15. |
Neuwahl von Ortsgerichtsmitgliedern im Ortsgericht II |
16. |
Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 15.08.2019 TOP 13 wegen fehlender Rechtsgültigkeit |
17. |
Antrag der CDU-Fraktion bezüglich der Verwendung der Nachhaltigkeitsprämie Wald |
18. |
Antrag der LBL-Fraktion bezgl. Veränderungssperre Destag |
19. |
Antrag der LBL-Fraktion bezgl. Veränderungssperre Östlich auf der Steinaue |
20. |
Antrag der LBL-Fraktion bezgl. GRW-Förderung |
21. |
Antrag der LBL-Fraktion bezgl. Förderantrag Neueinbau stationärer RLT-Anlagen für Kinder unter 12 Jahren |
22. |
Anfragen |
Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
der Jagdgenossenschaft 64686 Lautertal-Emshausen
Gemäß den Bestimmungen der Satzung der Jagdgenossenschaft Lautertal-Elmshausen werden die Jagdgenossen (alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Elmshausen) zu einer Versammlung am Freitag, den 20.08.2021 um 19.00 Uhr, in das Vereinsheim des TSV Elmshausen am Sportplatz in Lautertal-Elmshausen eingeladen. Anträge sind 8 Tage vor der Jahreshauptversammlung beim Jagdvorsteher Thomas Seehaus schriftlich einzureichen.
T a g e s o r d n u n g
1. | Eröffnung und Begrüßung |
2. | Bericht des Vorstandes |
3. | Entlastung des Vorstandes |
4. | Neuwahl des Jagdvorstandes und des Genossenschaftsausschusses |
5. | Bericht der Jagdpächter |
6. | Verschiedenes |
Lautertal-Elmshausen, den 02.08.2021
Thomas Seehaus
Jagdvorsteher
Amtliche Bekanntmachung
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
der Jagdgenossenschaft 64686 Lautertal-Gadernheim
Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 13.08.2021, um 20:00 Uhr
im Gasthaus „Zur Linde“ Gadernheim
E i n l a d u n g
Zur Jahreshauptversammlung lade ich alle Jagdgenossen ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Bericht des Rechners
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahl der Kassenprüfer
7. Neuwahlen
a) Vorstand
b) Genossenschaftsausschuss
8. Informationen durch die Jagdpächter
9. Verwendung des Jagdpachtertrages 2020
10. Verschiedenes
Sollte die Versammlung nicht beschlussfähig sein, wird unter Hinweis auf § 7 der Satzung eine zweite Versammlung im gleichen Lokal mit gleicher Tagesordnung am selben Tag auf 20:30 Uhr einberufen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die zweite Versammlung ohne Rücksicht auf die Teilnehmerzahl beschlussfähig ist.
Lautertal, den 20.07.2021
Der Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft
Gadernheim
Weber
Aufgrund der Corona-Pandemie gilt folgendes:
1. Die Teilnehmer an der Versammlung sollten geimpft sein
2. Wenn keine vollständige Impfung erfolgt ist muss ein 24 Stunden gültiger negativer Test vorliegen
(ein Test kann im Testzentrum in Lautern kostenlos erfolgen).