Rathaus Reichenbach

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Lautertal (Odenwald) arbeitet daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot "lautertal.de", nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Gemeinde Lautertal (Odenwald) ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. "lautertal.de" ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente (mehrheitlich)

Die Gemeinde Lautertal (Odenwald) arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Datum der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.01.2023 erstellt. 

Kontakt

Bei Fragen zur Barrierefreiheit von "lautertal.de" verwenden Sie unser Kontaktformular.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, wenden Sie sich bitte an:

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: durchsetzungsstelle-lbit@rpgi.hessen.de
Landesbeauftragte für Barrierefreiheit IT