Hundesteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit
Die zuletzt zugesandten Hundesteuerbescheide aus den Vorjahren behalten in der Gemeinde Lautertal (Odenwald) auch im Jahr 2024 ihre Gültigkeit. Es gibt für das Jahr 2024 keine Änderung der Hundesteuersatzung, so dass auf Erteilung von neuen Steuerbescheiden verzichtet wird.
Die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 wird für alle diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen die Berechnungsgrundlage und der Steuerbetrag gegenüber dem zuletzt zugesandten Bescheid unverändert bleibt, durch die öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Hundehalter_innen werden gebeten, die alten Steuerbescheide aufzuheben und ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitsterminen die Beträge, die in dem jeweils letzten Steuerbescheid angegeben sind, an die Gemeinde Lautertal (Odenwald) zu entrichten. Um Überprüfung der persönlichen Daten und ggf. um eine schriftliche Mitteilung bei einer Änderung, wird gebeten.
Es werden nur vereinzelt Bescheide erteilt, wenn sich Änderungen an den Berechnungsgrundlagen ergeben (z. B. Anschaffung eines weiteren Hundes oder Abmeldung). Die Hundemarken sind Dauermarken und verlieren erst mit Abmeldung eines Hundes ihre Gültigkeit. Sollte eine Marke abhandenkommen, oder nicht mehr lesbar sein, ist eine neue Marke bei der Gemeinde Lautertal (Odenwald) anzufordern.
Lautertal, den 27.05.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Lautertal (Odenwald)
gez.
Andreas Heun
Bürgermeister